Diskussion:Ungleiche Verträge

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pentaclebreaker in Abschnitt Fremdmächte, Einleitung

Es fehlt ein Abschnitt über die ungleichen Verträge, die Japan aufgezwungen wurden. -- Mkill 17:07, 15. Jan 2006 (CET)

Ungereimtheiten

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In dem Artikel stecken einige Unstimmigkeiten.

So wird in der Einleitung u.a. auf Persien (Iran) als Vertragspartner verwiesen. Bei der Sichtung des Artikels kommt das Land aber in keinem der aufgeführten Verträge als Partner vor.

Ein weiterer Fehler liegt wohl auch im Abschnitt der China-Verträge vor: Beim "Xinchou-Vertrag" (der vorletzte) spricht man von der "Achtstaatenallianz" auf der einen Vertragseite. Aufgeführt werden aber zehn Staaten. Es gibt dazu auch einen eigenen Artikel "Vereinigte acht Staaten", wo ebenfalls nur acht Staaten aufgeführt werden.

Ganz schön traurig, dass so etwas nicht auffällt.

Korrekterweise sind es sogar elf Staaten: die acht Staaten der genannten Allianz sowie drei weitere. Sollte nun besser ersichtlich werden. -- 85.181.18.226 00:44, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Fremdmächte, Einleitung

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Da fehlt doch noch das deutsche Kaiserreich, nicht?--Treuss 16:31, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Treuss: Die Kolonisierung Chinas begann mit dem britischen Opium-Krieg 1839. Das deutsche Kaiserreich wurde erst 1871 gegründet, und erst Ende des 19. Jahrhunderts in China militärisch aktiv (genau genommen wohl erst im Jahre 1900, deklariert als "Hilfe" für andere in China längst aktive Kolonialmächte, gerichtet gegen die aufständischen anti-missionarischen und anti-kolonialen chinesischen "Boxer").--2003:E7:7F1E:3001:21B7:E4F1:D296:C0A1 00:55, 8. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Vor allem, da ja Deutschland (in Form von Preußen), bei der Aufzählung der Verträge vorkommt. tö Pentaclebreaker (Diskussion) 08:37, 28. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Achtungen bitte

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Warum dieser Abschnitt des mongolischen Teil wurde gelöscht? Entfernen Sie deren Antrag? (nicht signierter Beitrag von 150.129.143.101 (Diskussion) 14:34, 30. Okt. 2015 (CET))Beantworten