Diskussion:Unikino
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Liebermary in Abschnitt Revert und Löschung Unikino.de
Revert und Löschung Unikino.de
BearbeitenHallo,
als Mitarbeiter des Braunschweiger sff weiß ich, dass diese Aussage nicht stimmt, bzw. nicht immer stimmte. Im Prinzip muss ich aber auch nicht die Nachweise erbringen, wo bitte sind die Nachweise des Verfassers dafür? Ausserdem dachte ich, Weblinks mit werblichen Charakter gehören nicht in die Auflistung. Bei genauerem Hinsehen ist die von mir gelöschte Seite von einem Anbieter, der in der Vergangenheit studentischen Veranstaltern Leistungen angeboten hat und diese jahrelang mit Tabak- und Alkoholwerbung finanziert hat.
Das sind die beiden Gründe für meine beiden Änderungen.
Grüße
- Hallo, Dein Insiderwissen ist sicher hilfreich, wäre bei einer Änderung im Artikel aber trotzdem zu belegen. "Im Prinzip muß ich aber auch nicht..." - doch. Mußt Du. Ansonsten mußt Du damit leben, in Vandalismusverdacht zu geraten. Alternativ kannst Du dem aber auch entgehen, indem Du Deine Kritik auf der Diskussionsseite des Artikels anbringst. Dort ist das dann genauso dokumentiert, wie im Artikel und Du gibst anderen, z.B. dem ursprünglichen Autor, die Gelegenheit, sich dazu zu verhalten. Der Weblink ist auf den ersten Blick nicht als reiner Werbeeintrag zu erkennen, sondern sieht nach weiterführender Information aus. Daß auch kommerzielle Hintergründe existieren ist nicht schädlich (das ist auch bei jedem Firmenartikel so, wenn die offizielle Homepage gelistet wird), wenn tatsächlich Informationen vermittelt werden. Auch besteht die Möglichkeit, das Ganze zur Diskussion zu stellen. In jedem Fall solltest Du einen sogenannten Edit-war vermeiden, der im gegenseitigen Revertieren der Änderungen besteht. Ich lasse Deinen Revert ersteinmal so stehen und stelle diese Diskussion in die Artikeldiskussion.--Liebermary (Diskussion) 02:54, 11. Mai 2012 (CEST)