Diskussion:United States v. Carroll Towing Co.

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von ChoG in Abschnitt Fremdsprachenlastig

Fremdsprachenlastig

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Der Artikel ist sehr englischlastig. Eine ganze Passage der Urteilsbegründung wird nur in Englisch, ohne Übersetzung, wiedergegeben. Einzelne Rechtsbegriffe werden zuerst auf Englisch benannt. Dafür gibt es doch sicherlich einschlägige deutsche Begriffe. Ich kann leider keine Hilfe bei der Verbesserung sein, da mir die deutschen Fachwörter nicht bekannt sein. --ChoG Ansprechbar 16:54, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten