Diskussion:Unterkapitalisierung
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 91.6.92.97 in Abschnitt Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung
BearbeitenDie Durchgriffs(Außen)Haftung der Gläubiger als eigener Anspruch gegen den schädigenden Gesellschafter existiert nach neuer Rechtsprechung in Fällen der Unterkapitalisierung nicht mehr, sondern nur noch nach Vermögensvermischung. Vielmehr wurde stattdessen der alleinige Anspruch der Gesellschaft gegenüber dem schädigenden Gesellschafter nach §826 BGB eingeführt.
Siehe Leitsatzentscheidung zum Fall "Trihotel" des Bundesgerichtshofes;Aktenzeichen II ZR 3/04
Ich bitte dies noch einmal zu prüfen.
Vielen Dank
MfG