Diskussion:Unvereinbarkeitsbeschluss
VVN - SPD
Bearbeiten"SPD gegen Mitglieder der VVN (1948, aufgehoben: 2010)" Gibt es sozialdemokratische (!) Belege / Quellen für die Aufhebung der Unvereinbarkeit? Mir sind bislang nur unbelegte Behauptungen seitens der VVN/BdA bekannt, deren offensichtliches Interesse an einer Aufhebung die Behauptung nicht glaubhafter machen muss. (nicht signierter Beitrag von 85.183.131.90 (Diskussion) 20:05, 13. Okt. 2011 (CEST))
Gab es einen Unvereinbarkeitsbeschluss der katholischen Kirche gegenüber NSDAP-Mitgliedern?
BearbeitenDer Einschub:
Vor der Machtergreifung distanzierte sich der deutsche Episkopat vom Nationalsozialismus, indem er den Katholiken verbot, sich in der NSDAP zu engagieren und NS-Verbänden untersagte, bei kirchlichen Prozessionen mitzumarschieren. Sämtliche Diözesen im Deutschen Reich sahen sich 1932 veranlasst, die Zugehörigkeit zur NSDAP für „unvereinbar mit dem christlichen Glauben zu erklären“.
war nicht schlüssig und mit einem recht entlegenen Text belegt (obendrein war der Einzelnachweis fehlerhaft geschrieben).
An der angegebenen Stelle (richtig:http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/46.pdf, S. 26) ist nicht von Prozessionen die Rede, vielmehr belegt sie lediglich den letzten Satz. Aus der Formulierung auf S. 8, wonach die Ordinariate die Zugehörigkeit zur NSDAP für „unerlaubt“ erklärt hatten, geht nicht hervor, ob damit die Zugehörigkeit eines NSDAP-Mitglieds zu einem Ordinariat oder zur katholischen Kirche überhaupt gemeint war. Über die Folge einer Doppelmitgliedschaft in NSDAP und katholischer Kirche für den Einzelnen sagt der Text nichts aus.
Sind Ausschlüsse aus der katholischen Kirche wegen einer NSDAP-Mitgliedschaft und damit die Existenz eines entsprechenden Unvereinbarkeitsbeschlusses belegt? Selbst Hitler ist meines Wissens nicht exkommuniziert worden.
Der Einschub wurde gelöscht.--Gloser 13:51, 22. Feb. 2012 (CET)
- Die katholische Kirche konnte und kann per se niemanden aus der Kirche ausschliessen – einmal getauft, immer getauft. Anders sieht es mit der Exkommunikation aus (die kein Ausschluss aus der Kirche ist), diese kann als Strafe verkündet werden, man kann sie sich aber auch ohne Verkündung zuziehen (eine solche excommunicatio latae sententiae ist im Falle Hitlers anzunehmen – das ist aber kein juristisches Problem, sondern das hat der Betroffene mit seinem Schöpfer selbst auszumachen. Dass Hitler ja selbst keinerlei Rechte in Anspruch nahm oder einforderte, die mit der Exkommunikation verloren gingen, ist ja offensichtlich). Praktische Auswirkungen hat das auf die Teilnahme an Gottesdiensten und den Empfang und die Spende von Sakramenten. Tatsächlich gab es Feststellungen der katholischen Kirche bzw. ihrer jeweiligen Vertreter in den Bistümern, nach denen eine Mitgliedschaft in der NSDAP unzulässig war, zumindest vor Zustandekommen des Reichskonkordats. Zu dieser Zeit kam es auch wiederholt dazu, dass NSDAP-Mitgliedern kirchliche Begräbnisse oder die Kommunion verweigert wurden. So stellte z.B. für das Bistum Mainz 1930 der Generalvikar Philipp Jakob Mayer fest: "1. daß es einem Katholischen nicht gestattet sein kann, eingeschriebenes Mitglied der Hitlerpartei zu werden, und 2. daß eine korporative Teilnahme dieser Partei an katholischen Gottesdiensten und Begräbnissen nicht erlaubt werden darf" (Quellen im Artikel zu Mayer). Entsprechend waren – im beschriebenen Fall zumindest für das Bistum Mainz – „Nationalsozialisten vom Mainzer Ordinariat faktisch aus der Kirche ausgeschlossen worden“. Insofern gab es einen „Unvereinbarkeitsbeschluss der katholischen Kirche gegenüber NSDAP-Mitgliedern“. - Grüße --MMG 22:02, 22. Feb. 2012 (CET)
"Unvereinbarkeit SPD - linke Organisationen"
BearbeitenDie Aussage im Artikel, die SPD hätte Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit "linken Organisationen" ist wohl etwas übers Ziel hinausgeschossen. Das sollte man in "linksextreme Organisationen" ändern oder eine andere spezifischere Formulierung finden. So klingt es, als wäre eine Mitgliedschaft in der SPD unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der SPD. (nicht signierter Beitrag von 92.78.37.227 (Diskussion) 10:22, 12. Apr. 2013 (CEST))
Unvereinbarkeitsliste der AfD
BearbeitenVon den bekannten Parteien findet sich darunter die NPD. Kein ehemaliges Mitglied der NPD darf Mitglied in der AfD sein. Sollte jemand beim Eintritt in die AfD eine solche Mitglied verschwiegen haben, erfolgt dann auf Basis dieser Unvereinbarkeitsliste der Rauswurf aus der AfD, sobald dies rauskommt.
So wurde zum Beispiel Björn Neumann aus Hamburg vor diesem Hintergrund ausgeschlossen.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU bzgl. AfD und Die Linke fehlt
BearbeitenWird die Tage viel diskutiert, fehlt hier aber. Bitte ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD3:BBEF:0:F44D:C80A:2103:1B3F (Diskussion) 21:50, 10. Feb. 2020 (CET))