Diskussion:Ur-Brenztal

Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Silvicola in Abschnitt Langes Zitat

Langes Zitat

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@Roland1950: Das Zitat im Abschnitt Schutzzweck könnte womöglich eine URV sein, aber in solchen juristischen Dingen kenne ich mich nicht so sehr aus. In jedem Fall aber könnte man die darin enthaltenden, teils etwas unglücklich formulierten Aussagen verbessern und verdeutlichen. Auffälligkeiten mit Vorschlägen dazu:

  • „der Erhalt des im Schutzgebiet enthaltenen Grünlandes“ – weniger klobig „der Erhalt des Grünlandes im Schutzgebiet“
  • „Diese Feuchtflächen stellen einen wichtigen Trittstein für Wanderbewegungen der Vogelwelt dar.“ – wieso nicht einfach „sind“? Ein Naturphänomen ist doch keine Theateraufführung!
  • „stellt eine ökologisch wichtige regionale Grünbrücke zwischen Albuch und Härtsfeld dar.“ – wie zuvor. Und wieso nicht genauer: „ist eine Grünbrücke zwischen den Hochflächen des Albuchs im Westen und des Härtsfeldes im Osten“
  • „Der Talzug versinnbildlicht die Geschichte der Landschaftsentstehung, nachdem dieses Tal von der weiter im Norden entspringenden Urbrenz geschaffen wurde.“ – Ein Naturelement ist kein Zeichen, das eine gewollte Aussage bildhaft ausdrücken würde. Sinn steckt nur in Aussagen, nicht in bloßen Phänomenen. Vielleicht besser und genauer so: „Der auffällig breite Talzug wurde von der ehedem viel weiter im Norden entstehenden Urbrenz geschaffen, deren einst großes nördliches Einzugsgebiet inzwischen vom Kocher angezapft wurde, der heute nurmehr gut einen Kilometer nördlich der Schutzgebietsgrenze entspringt und anders als der Donauzufluss Brenz und ihre Vorgängerin Urbrenz zum Rhein hin entwässert.“

--Silvicola Disk 10:08, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Diese wörtliche Übernahme aus der Verordnung ist allerdings in vielen Schutzgebietsartikeln geübte Praxis. Ich habe den Text wie vorgeschlagen geändert. Gruß--Roland1950 (Diskussion) 15:05, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke!
Wie oben schon gesagt, in Sachen URV-Juristerei bin ich unbeleckt, jedoch erscheint mir ein langes wörtliches Zitat im Hinblick darauf stets heikel. Aber wieso sollt man auch solche Texte wörtlich übernehmen, wenn man sie doch selbst weniger beamtisch und leserfreundlicher verfassen kann? Also nur raus mit den nominalstiligen Bauklötzen wie „Unterschutzstellung wurde dann und dann vorgenommen“ zugunsten von lebendigerem „wurde dann und dann unter Schutz gestellt“ oder sogar schlichtem „wurde dann und dann geschützt“. Gruß --Silvicola Disk 15:38, 11. Mai 2024 (CEST)Beantworten