Diskussion:Urmann-Abmahnaffäre/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 79.242.203.134 in Abschnitt Hausdurchsuchung bei Sebastian

Diskussionsbeiträge RedTube

Was passiert mit den Diskussionsbeiträgen bei der Auslagerung eines Artikel. Bei einem reinen Verschieben einer Seite sollen sie mit verschoben werden. Für die Auslagerung gab es einen Mechanismus, der die Versionshistorie erhalten hätte. --Par-Salian (Diskussion) 19:56, 2. Feb. 2014 (CET)

Die Info zur Auslagerung kannte ich bis jetzt nicht. Eine Auslagerung wird beantragt. Vom Status quo ausgehend: Entweder man belässt die Diskussionsbeitrage bei RedTube, wo sie ja entstanden sind, oder kopiert/verschiebt sie zur Diskussionsseite des neuen Lemma. Weitere Möglichkeit wäre die komplette Rückabwicklung zur Beantragung der Auslagerung? Das Löschen des neuen Lemma wäre wohl nicht der richtige Weg, weil schon Änderungen vorgenommen worden sind. Das weitere Vorgehen (kopieren, verschieben) sollte dann aber ein Sachkundiger machen, meine ich. --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 23:39, 2. Feb. 2014 (CET)

Die Diskussionsbeiträge kann man, falls gewünscht von Hand verschieben. Da diese signiert sind, sollte es mit der Lizenz keine Probleme geben. Grüße --Engie 10:49, 3. Feb. 2014 (CET)

Das ist sehr wohl ein Problem. Ein signierter Beitrag ist für eine bestimmte Seite geschrieben und auf dieser Seite signiert. Man kann nicht einen signierten Beitrag samt Unterschrift irgendwo anders hin kopieren und dadurch den Eindruck erwecken, der Verfasser hätte ihn für diese andere Seite erstellt und auf dieser Seite signiert. Ein Verschieben von Hand halte ich nur für zulässig, wenn durch entsprechende Gestaltung und eindeutige Hinweise offensichtlich und zweifelsfrei klargestellt wird, dass es sich um von einer anderen Seite übertragene Diskussionsbeiträge handelt. Es darf *keinesfalls* der Eindruck erweckt werden, als seien die Beiträge für die neue Seite erstellt und auf dieser Seite signiert worden. Außerdem dürfen die Beiträge nicht einfach verschoben, also auf der ursprünglichen Diskussionsseite gelöscht werden. Die Beiträge sind dort „rechtsgültig“ und signiert geleistet worden, und wenn sie nicht wegen Vandalismus, PAs etc. ohnehin entfernt werden dürften, darf man sie keinesfalls einfach löschen. Allenfalls dürfen sie in ein Archiv verschoben werden.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   17:02, 3. Feb. 2014 (CET)
Nach deiner Theorie dürfte man dann Diskussionsseiten auch nicht verschieben, mir ist es aber im Prinzip ziemlich egal, dann bleiben die Beiträge halt auf der alten Seite. Urheberrechtlich macht es zumindest keine Probleme. --Engie 16:27, 4. Feb. 2014 (CET)
Das einheitliche und gleichzeitige Verschieben (also das Umbenennen) einer Seite im ANR und der zugehörigen gesamten DS in einem Rutsch scheint mir unbedenklich zu sein, weil diese Umbenennung in den Logs nachvollziehbar ist, alle Beiträge vollständig und in ihrer ursprünglichen Abfolge erhalten bleiben und durch die weiter zusammengehörenden VGs von Artikel und DS der jeweilige Stand nachvollziehbar ist. Das ist nicht das Gleiche wie das selektive Kopieren einzelner Disk-Beiträge inkl. Signatur an eine willkürliche Stelle auf der DS eines anderen Artikels. Das Problem ist hier nicht das Urheberrecht, sondern die Urkundenfälschung: Der Textinhalt von Disk-Beiträgen steht unter der hier üblichen Lizenz und darf selbstverständlich jederzeit kopiert werden, aber *nicht die Signatur*. Die wurde in einer ganz bestimmten Situation in einem ganz bestimmten Kontext bei einem ganz bestimmten Artikel- und DS-Bestand zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt auf einer ganz bestimmten Seite geleistet. Man kann nicht einfach selektiv Unterschriften auf eine andere Seite kopieren. Und man darf natürlich genauso wenig zulässige Beiträge auf der ursprünglichen Seite einfach löschen.
Beispielsweise ist es gute Praxis, bei abgelehnten SLAs bei deren Umwandlung in einen normalen LA die Beiträge von der SLA-Seite in die LD zu kopieren, aber *mit einem klarem Hinweis, dass es sich um einen Übertrag vom SLA handelt* – schon deshalb, weil Argumente vom SLA nicht identisch in einer LD vorgebracht würden. Also: Nachdem das Kind durch die verpfuschte Vorgehensweise beim Anlegen dieses Artikels nun mal in den Brunnen gefallen ist, muss bei der Übertragung von Disk-Beiträgen auf der neuen Seite (also dieser Seite hier) klargestellt werden, dass es sich um kopierte Beiträge von einer anderen Seite handelt; auf der Ursprungsseite sind die übertragenen Beiträge in ein geeignetes separates Archiv („nach RedTube-Abmahn-Affäre übertragene Beiträge“ oder ähnlich) zu verschieben.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   23:56, 4. Feb. 2014 (CET)

Orthografie

Peinlich schludrige Rechtschreibung im Artikel. Bitte korrigieren:

  • Chatsworth, Kalifornien, USA, nicht Charsworth (USA); korrigiert
  • Dion Giarrusso, nicht Giarusso; nicht korrigiert
  • Philipp Raphael Wiik, nicht Phillipp Wiik; korrigiert
  • Serrato, nicht Serratto. korrigiert

(nicht signierter Beitrag von 2003:45:4905:A1D1:D6E:5829:4C30:26E1 (Diskussion | Beiträge) 10:18, 16. Feb. 2014 (CET))

Danke an die IP, die Hinweise scheinen berechtigt zu sein. Habe mir erlaubt, deinen Text etwas zu formatieren. Und bitte Diskussionsbeiträge unterschreiben.
@Par-Salian: Den Vornamen von Herrn Wiik habe ich im Fließtext von „Phillip“ auf „Philipp“ korrigiert. Die anderen Fehler sind in deiner Grafik „Filmverwertungsrechte“. Würdest du das bitte gelegentlich korrigieren? Du hast sicher noch das Original. Noch ein Hinweis: Ist der Vorname von Herrn Giarrusso wirklich „Dion“ oder vielleicht doch „Don“?
Danke, Troubled @sset   Work    Talk    Mail   13:28, 16. Feb. 2014 (CET)

Die Namen wurden soweit in der Grafik aktualisiert. Dion Giarusso habe ich bei der Suche im Internet nur mit einem r gefunden und mit dem Vornamen Gion. Die Referenz aus der IMDB dazu steht bei der zugehörigen Datei-Seite.

Wikipedia englisch hilft sofort: https://en.wikipedia.org/wiki/Combat_Zone_%28studio%29 schreibt ganz klar den Namen mehrfach als Dion Giarrusso, ebenso die Los Angeles Times in dem Bericht über den Drogenhändler (ist identische Person) http://articles.latimes.com/1994-07-15/local/me-16114_1_drug-dealer , ebenso hier http://website.informer.com/Dion+Giarrusso+Combat+Zone.html und hier https://en.wikipedia.org/wiki/Red_Light_District_Video und hier http://dockets.justia.com/docket/california/cacdce/2:2007cv01245/383714 und hier http://www.combatzone.us/ Gruß (nicht signierter Beitrag von 2003:45:4905:A1AB:F585:98D6:4733:5EF1 (Diskussion | Beiträge) 10:58, 18. Feb. 2014 (CET))

@2003:45:4905:A1D1:D6E:5829:4C30:26E1 Dein Ton missfällt mir. Konstruktive Mitarbeit besteht aus Korrekturen wie die für Philipp Wiik, die allen zu Gute kommen, und nicht aus herablassendem Nörgeln für die Namen, die in einer Grafik sind. "Wer arbeitet macht Fehler, wer wenig arbeitet macht wenig Fehler, wer keine Fehler macht..." --Par-Salian (Diskussion) 23:41, 17. Feb. 2014 (CET)

@IP:

  • Danke für deine erneuten Hinweise.
  • Es wäre hilfreich gewesen, solche Links gleich bei der ersten Meldung anzugeben, wenn du sie schon hast, anstatt uns hier googeln zu lassen.
  • Par-Salian hat nicht unrecht: Ein etwas weniger aggressiver Ton („peinlich schludrig)“ wäre angemessener gewesen.

@Par-Salian: Habe die Links kontrolliert. Insbesondere die Eigenschreibweise von „Giarrusso“ auf „seiner“ Webseite ist natürlich ein Argument. Vielleicht kannst du das noch korrigieren. Ich habe die derzeitige Version mit deinen bisherigen Verbesserungen schon mal gesichtet.
Danke und Gruß, Troubled @sset   Work    Talk    Mail   11:28, 18. Feb. 2014 (CET)

Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen

Im Artikel zu RedTube wurden zwei Artikelverweise für Urmann + Collegen und The Archive AG angelegt, hier im Artikel selbst nicht. Macht es Sinn diese Artikel tatsächlich auch auszuführen? Urmann + Collegen haben sich in der Vergangenheit mit ihrem Porno-Pranger schon öffentlichkeitswirksam hervorgetan. Vergleichbar könnte der ArtikelGünter Freiherr von Gravenreuth dienen. Bei The Archive AG weiss ich nicht so recht, bin weder dafür noch dagegen.

Bitte um Rückmeldung. --Par-Salian (Diskussion) 20:07, 2. Feb. 2014 (CET)

Die RedTube-Abmahn-Affäre erscheint mir nur im Rahmen dieser Affäre nennenswert, also braucht's keinen eigenen Artikel. Bei Urmann sehe ich es ähnlich wie du. Grüße --Engie 22:40, 2. Feb. 2014 (CET)
„Die RedTube-Abmahn-Affäre erscheint mir nur im Rahmen dieser Affäre nennenswert …“ verstehe ich nicht. Könntest du das bitte erklären? Troubled @sset   Work    Talk    Mail   12:15, 4. Feb. 2014 (CET)
Oh, danke für den Hinweis, das ist natürlich Unsinn, ich meinte "Die The Archive AG erscheint mir nur im Rahmen dieser Affäre nennenswert…“. --Engie 16:24, 4. Feb. 2014 (CET)
+1: die AG hat viel zu wenig Eigenrelevanz, Thomas Urmann bzw. seine Kanzlei Urmann + Collegen ist hingegen Person bzw. Gegenstand mehrerer nachrichtenwürdiger Ereignisse (die „Pornopranger-Geschichte“ kommt als redtube-unabhängiger, eigenständiger Vorgang dazu) und m.E. kann gerne unter einem der beiden Lemmata ein Artikel angelegt werden. fg, Agathenon  15:49, 23. Feb. 2014 (CET)
PS: wie gesehen wurden zu Anwälten/Kanzleien bevorzugt Personenartikel, ad hoc also Thomas Urmann, angelegt; Urmann + Collegen wäre dann ein Redirect dorthin. Agathenon  15:53, 23. Feb. 2014 (CET)

Schreibweise des Lemmas

EIne Herz-Kreislauf-Erkrankung ist ein Erkrankung von Herz und Kreislauf – also eine gleichzeitige Herzerkrankung und Kreislauferkrankung. „Herz“ und „Kreislauf“ haben sprachlich die gleiche Relation zu „Erkrankung“.
Eine RedTube-Abmahn-Affäre wäre demnach eine Affäre von RedTube und Abmahnung … Es gibt hier aber keine sprachliche Äquidistanz von „RedTube“ und „Abmahnung“ zu „Affäre“, es geht nicht um eine RedTube-Affäre und eine Abmahn-Affäre. Das derzeitige Lemma könnte sogar so verstanden werden, dass es um eine Abmahnung von RedTube geht – sei es, dass RedTube abmahnt oder selbst abgemahnt wird …
Ich schlage eine Verschiebung auf RedTube-Abmahnaffäre vor.
Meinungen? Troubled @sset   Work    Talk    Mail   15:12, 14. Apr. 2014 (CEST)

Gute Idee. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 15:19, 21. Apr. 2014 (CEST)
Das mit der sprachlichen Äquidistanz kann ich nachvollziehen. Aber warum sollte jemand bei RedTube-Abmahnaffäre nicht ebenso auf die Idee kommen, dass RedTube abmahnt oder abgemahnt wurde? Trotzdem habe ich nichts dagegen, den Bindestrich zu streichen, da noch immer der erste Hinweis für mich zieht. --Par-Salian (Diskussion) 23:06, 23. Apr. 2014 (CEST)
Hallo Leute! Ich habe die Seite gerade mal verschoben. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 22:56, 25. Apr. 2014 (CEST)

Ungültiges Archivierungsziel

Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 03:39, 6. Mai 2014 (CEST)

erledigtErledigt MfG Harry8 09:59, 6. Mai 2014 (CEST)

Artikelformat

Meiner Meinung nach ist dieser Artikel gänzlich überarbeitungsbedürftig. Für eine Enzyklopädie viel zu detailliert und journalistisch. Dass den Betroffenen Im Wikipedia-Artikel Tipps für juristische Gegenwehr gegeben wird ist der Gipfel. 84.118.208.70 01:13, 2. Sep. 2014 (CEST)

Wenn der Artikel nicht so detailliert wäre, wäre die juristische Problematik dem Leser absolut unverständlich, wie auch bei Richtern des Kölner Gerichts und diversen Journalisten der deutschen Presse geschehen. (nicht signierter Beitrag von 82.82.248.51 (Diskussion) 02:04, 25. Okt. 2014 (CEST))
Sorry, bei einer derart komplizierten Materie und einem insgesamt überdurchschnittlichen Artikel nach "Wissensvernichtung" im Interesse einer fragwürdigen "Enzyklopädität" zu verlangen ist so seriös wie Maos Behauptung, er könne die Schriften von Karl Marx in fünf Sätze packen. (nicht signierter Beitrag von 88.65.48.6 (Diskussion) 22:55, 8. Dez. 2014 (CET))

Nicht Wikipedia würdig

Der Artikel ist einseitig aus Sicht interessierter Kreise verfasst. Er handelt sich eher um die Streitschrift eines Anwaltes als um einen lexikalen Artikel. Er hat deshalb in Wikipedia nichts zu suchen. --178.39.39.101 11:25, 8. Jan. 2015 (CET)

Klar, Andi, logo. (nicht signierter Beitrag von 2003:45:491D:7DF:A4E2:7689:99C0:2090 (Diskussion | Beiträge) 04:37, 12. Jan. 2015 (CET))

Gewichtung und rechtliche Wertung

Der Artikel erschließt sich mir so recht weder in der Gewichtung noch in der rechtlichen Würdigung des Themas. Man mag das Thema an sich noch für relevant halten, aber: Warum erschöpfend ausgeführt wird, welche genauen Szenen betroffen sind, wie genau irgendeine konkrete Zuordnung erfolgt (Abschnitt „Die DVD“), warum im Abschnitt „Abmahnvorgang“ spekulative Beziehungen im Schaubild dargestellt werden (die darunter dann erst mit den entsprechenden Statements der Betroffenen relativiert werden), die Zusammensetzung der Kostenforderung(!) aufgedröselt wird und so weiter und immerfort, das ist mir alles gänzlich unklar und ich halte es mit dem Anspruch von Wikipedia als Enzyklopädie auch letztlich für nicht vereinbar. In rechtlicher Hinsicht gibt es wiederum eine recht wichtige Lücke, und zwar die Rechtfertigung über die Privatkopierschranke, § 53 UrhG (Privatkopie). Soweit mal zwei Anregungen. grüße, — Pajz (Kontakt) 12:20, 17. Jan. 2015 (CET)

Ja, auch ich halte die Darstellung letztlich für zu umfangreich (zu detailliert). Trotzdem neige ich zu der Auffassung, die ungeklärten Sachverhalte und widersprüchlichen Darstellung bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung so offen und umfangreich zu belassen, um sich keiner versehentlichen Parteilichkeit hinzugeben und vielmehr Interessierten ihre individuelle Meinungsbildungen zu erleichtern. Also: Meiner Meinung nach sollte erst nach Abschluss der Verfahren erheblich - auf einen einer Enzyklopädie gerechten Umfang - zusammengestrichen werden! Und ist es schon möglich oder an der Zeit, in diesem Artikel - schon vor den Gerichtsentscheidungen - auf die unumstrittenen Schranken des Urheberrechts einzugehen, anstatt nur auf andere Abhandlungen zu verweisen? --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 14:42, 17. Jan. 2015 (CET)
Zustimmung, lass uns noch etwas abwarten. Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 15:35, 17. Jan. 2015 (CET)
Es werden die diversen schweren Straftatbestände, die u. a. Urmann, Sebastian und Wiik von diversen juristischen und IT-Quellen vorgeworfen wurden, aufgezählt und im einzelnen aufgedröselt. Das ist nötig, weil Otto Normalverbraucher und selbst gestandenen Oberlandesgerichten das Wissen um die komplexen juristischen wie technischen Zusammenhänge, wie sie z. B. im Falle Redtube vorlagen, nachwievor völlig abgehen.
Was man auch an den obigen Beiträgen sehen kann, die bestenfalls aufs Recht auf Privatkopie für die Verbraucher (und nicht auf die wesentlich naheliegendere Tatsache, daß nämlich für Pornographie im deutschen Recht keinerlei Urheberrechtsschutz besteht) verweisen und die den eigentlichen Kern der Sache nicht verstehen, nämlich weshalb wir es gerade auf der Seite der Abmahngangster mit einer Form von gewerbs- wie bandenmäßiger organisierter Kriminalität zum Zwecke der unrechtmäßigen Bereicherung zu tun haben: Im Raum stehen schwere juristische Anschuldigungen gegen die beteiligten Abmahngangster, die Strafrecht sind und wesentlich schwerer wiegen als Urheberrechtsverletzungen, die zu 90% im Zivilrecht abgehandelt werden. Was Urmann und Co. im Redtube-Fall betrieben haben, beinhaltet u. a.
  • Datendiebstahl/IP-Ausspähung,
  • mehrfacher Prozeßbetrug,
  • Urkundenfälschung,
  • Lizenzbetrug,
  • Verstoß gegen das Gesetz gegen GmbH-Mißbrauch,
  • schwere Nötigung,
  • gewerbs- und bandenmäßige Erpressung,
  • und erfüllte laut der Anschuldigungen von Seiten auch einer Reihe von juristischen Beobachtern sogar den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Der dringende Verdacht auf Verstöße u. a. gegen § 8 GmbHG, § 15a InsO und vor allem § 129 StGB hätte, wenn die Gerichte und Staanswaltschaften nicht gepennt bzw. über die ganze technische Seite des Falls bescheidgewußt hätten, sogar eine sofortige Ausschreibung zur internationalen Fahndung gegen Urmann und Co. samt der Möglichkeit zu internationalen Amtshilfeersuchen gegenüber ausländischen Behörden (für den Redtube-Fall relevant u. a. Schweiz, USA, Kanada, Panama) nach sich ziehen müssen, wodurch auch der Trick der Abmahngangster im Redtube-Fall, sich durch Verlegung der eigens gegründeten Scheinfirma in die Schweiz vermeintlich dem deutschen und EU-Recht zu entziehen (auch so ein Lamentieren der Leute, denen beim Redtube-Fall allenfalls das UrHG und zivilrechtlicher Schadensersatz einfiel: "Aber man kann doch auch deshalb nix machen, weil die doch in der Schweiz sitzen!"), sofort wirkungslos gewesen wäre.
Es gibt nur zwei Gründe, weshalb nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Beginn der Abmahnwelle die Handschellen geklickt haben und umgehend weitläufige Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen gegen Urmann und Komplizen, deren Vermögens- und Geschäftsliegenschaften durchgeführt wurden, und das war erstens das technische Unwissen der zuständigen Gerichte, und zweitens laut der wiederholten Anschuldigung der Zeitung Regensburg Digital die jahrelange Rückendeckung für Urmann und seine Methoden durch den zuständigen, namentlich genannten Regensburger Oberstaatsanwalt, bei der es sich praktisch um Strafvereitelung im Amt handelte (im Januar 2014 meldeten sich wiederholt Informanten aus der Staatsanwaltschaft Regensburg u. a. im Lawblog-Forum, wonach sämtliche Anzeigen gegen Urmann, auch solche von diversen Anwaltskollegen und anderen Kanzleien, durch den genannten OStA routinemäßig und ohne jede Prüfung eingestellt wurden, "bevor sie überhaupt ein Aktenzeichen hatten"), und dem Urmann auch zu verdanken haben dürfte, daß er nach dem Redtube-Fall lediglich die Anwaltslizenz verloren hat, anstatt, wie es in einem solchen Fall eigentlich naheliegend wäre, umgehend mit seinen namentlich bekannten Helfershelfern (Sebastian, Wiik, Schilling, Roschu, und auch bei der Münchner Kanzlei Diehl & Partner hätte sich die Staatsanwaltschaft mal umsehen müssen, da diese mit ihrem: "Gutachten" betitelten, schmierzettelartigen Erlebnisbericht offensichtlich Beihilfe zum dreisten Prozeßbetrug geleistet hatte) in U-Haft zu kommen, wo die ganze Bande auf ihre Urteile über 10-15 Jahre Knast pro Kopf hätte warten zu dürfen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter Urmanns hatte nicht soviel Glück: Nachdem er sich im Streit von Urmann getrennt und eine eigene Kanzlei eröffnet hatte, um die bei Urmann erlernten Offlinemethoden zur Einkommensgenerierung durch UrHG-Abmahnungen selber anzuwenden, fanden er und seine Mitarbeiter, weil der Schutzschirm des OStA Regensburg aufgrund der Trennung von Urmann für sie keine Gültigkeit mehr besaß, sich innerhalb weniger Tage in Haft wieder und sämtliches Beweismaterial in Form von Akten und Festplatten der Kanzlei war beschlagnahmt.
Der Redtube-Fall steht im deutschen Recht bisher nicht allein aufgrund des Ausmaßes der verschickten Abmahnungen, der per widerrechtlicher Abmahnungen ergaunerten Summen und des Ausmaßes der öffentlichen Bloßstellung und Vorführung der Gerichte nahezu einzig dar, sondern vor allem in Hinblick auf die Häufung der Straftatbestände und der Dreistigkeit der Täter gegenüber Verbrauchern und deutschen Behörden. Die Materie ist juristisch, technisch, sowie in den Einzelheiten der Abläufe komplex, weshalb dann solche Reaktionen der Art: "Worum geht's hier eigentlich? Recht auf Privatkopie und fertig, hat wohl irgendwer irgendwo übersehen und hat darum nur aus Versehen ein paar Abmahnungen verschickt..." kommen, weil den Lesern nicht klar ist, daß es um die Straftaten der Täter um Urmann geht. Weil der technische wie juristische Sachverstand den meisten Lesern, wie auch von meinen Vorrednern demonstriert, abgeht, muß der Artikel mit den entsprechenden Quellen die Arbeit leisten, ihnen diesen zu vermitteln und was das wiederum mit dem Redtube-Fall zu tun hat.--87.180.197.207 02:02, 21. Jan. 2015 (CET)

Bauernopfer

http://www.welt.de/wirtschaft/article136121752/Wie-die-Justiz-im-Redtube-Fall-um-ihren-Ruf-kaempft.html (nicht signierter Beitrag von 2003:45:491C:7D3A:FC31:BBBE:7032:CDFD (Diskussion | Beiträge) 02:03, 8. Jan. 2015 (CET))

Die verlinkte Quelle zusammengefaßt: Roschu stand im Januar 2015 vor Gericht wegen falscher eidesstattlicher Aussage, und bei RA Daniel Sebastian in Berlin gab's wegen Anstiftung oder Beihilfe zu der falschen Aussage Hausdurchsuchungen in den Privat- und Geschäftsräumen. Die Münchner Bank hat nach ersten Presseberichten schon im Dezember 2013 versucht, das Treuhandkonto einzufrieren, wurde aber von der kriminellen Vereinigung um Urmann, Wiik und Sebastian per juristischer Drohung zur Überweisung in die Schweiz gezwungen, bevor die Staatsanwaltschaft erst fast ein Jahr später auf den Plan trat. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht fast ein Jahr lang gepennt hätte, wäre das zu verhindern gewesen. Das müßte also alles noch in den Artikel. --2003:48:2E4C:B127:1508:BA46:A0F1:98B5 16:06, 20. Okt. 2015 (CEST)

Serrato Consultores S.L.

Die Gesellschaft Serrato Consultores S.L. mit Sitz in Barcelona (Spanien) hielt bis zum 20. Juni 2013 sämtliche Verwertungsrechte an den Pornofilmen. Diese Aussage ist meines Erachtens falsch. Die SL hat Rechte (exklusiv) an die Hauser Produktions übertragen. Da Combat Zones diese Rechte noich für sich reklamiert und behauptet niemals Rechte veräußert zu haben, kann SL diese Rechte nicht bis zum 20. Juni 2013 gehalten haben. (nicht signierter Beitrag von ThomasArend (Diskussion | Beiträge) 23:11, 7. Mär. 2014 (CET))

Weitere mögliche Drahtzieher

http://www.gomopacrime.org/die-miesen-pornogeschaefte-des-dr-thomas-schulte-mit-seiner-jenni/ (nicht signierter Beitrag von 93.219.90.60 (Diskussion) 23:55, 29. Nov. 2015 (CET))

Wen's interessiert: Hier befindet sich noch der Wayback-Snapshot. In dem Link geht's um eine offensichtliche Absprache zwischen Urmann und einem Anwalt Schulte, der versprochen hat, vor Gericht die Interessen der Urmann-Geprellten zu vertreten. Laut einem späteren Snapshot wurden in der Sache ebenfalls strafrechtliche Ermittlungen gegen Schulte und seine Frau aufgenommen (die Vorwürfe im älteren Snapshot lauten: "gewerbsmäßiger Betrug, Cybercrime, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Mandantenverrat"). Das dürfte also für den Artikel ebenfalls von relevanter Bedeutung sein. --79.242.203.134 11:59, 8. Mai 2017 (CEST)
P. S.: Die verlinkte Seite GoMoPacrime.org mit den Verbindungen Urmanns zu Schulte und seiner Frau mußte offenbar aufgrund von Erpressung und Bedrohung durch Mitarbeiter der Firma GoMoPa (die laut Angaben der ZEIT im Verdacht steht[1], eine Bande von Schutzgeld-Erpressern zu sein), über die sie hauptsächlich berichtet hat, geschlossen werden; in der Schließungsmeldung von Januar 2016 verweist die Seite auch darauf, daß die Staatsanwaltschaft gegen die GoMoPa ermittle und keine Einmischung in das laufende Verfahren durch Berichterstattung wünsche, die evtl. zur Verdunklung bzw. Beweismittelvernichtung durch die Täter auf Seiten der GoMoPa beitragen könnte. Pikanterweise saß auch Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust zum Zeitpunkt der mußmaßlichen Taten im Aufsichtsrat der GoMoPa. --79.242.203.134 12:18, 8. Mai 2017 (CEST)

Programmierer der "GLADII-Software" erschossen

Programmierer erschossen: http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Redtube-Skandal-Das-blutige-Ende-des-IT-Spezialisten-erschossen-auf-italienischem-Parkplatz;art1172,403614

Das sollte schon erwähnenswert sein: https://www.heise.de/tp/news/Sex-Luegen-und-Video-und-Mord-3581692.html auch http://mattinopadova.gelocal.it/padova/cronaca/2016/03/05/news/torna-a-vivere-con-me-lei-non-vuole-lui-spara-la-uccide-si-ammazza-1.13070157#gallery-slider=undefined und http://www.ilgazzettino.it/nordest/padova/padova_omicidio_suicidio_san_giorgio_delle_pertiche_karl_neumeyer_mariana_caraus-1588536.html (nicht signierter Beitrag von 92.210.123.27 (Diskussion) 10:08, 20. Feb. 2017 (CET))
Was mir dabei dubios vorkommt: In sämtlicher Berichterstattung und auch in sämtlichen Foren und Blogs über die Redtube-Affäre bin ich im gesamten Zeitraum von Dezember 2013 bis Sommer 2014 kein einziges Mal auf den Namen: "Karl Christian N." gestoßen; als Programmierer wurde überall immer und ausschließlich Andreas Roschu angegeben. Wo kommt jetzt dieser ominöse: "Karl Christian N." her? Wo wurde der zum erstenmal erwähnt? --79.242.203.134 13:37, 8. Mai 2017 (CEST)

Hausdurchsuchung bei Sebastian

Bei RA Sebastian gab's auf Anordnung des Kölner Gerichts wegen der falschen EV im Januar 2015 (über ein Jahr nach Bekanntwerden und Anzeige der Tat!) eine Hausdurchsuchung: [2] Das fehlt noch im Artikel. --79.242.203.134 12:46, 8. Mai 2017 (CEST)

P. S.: Die WELT deutet am Ende ihres Artikels[3] an, daß Urmanns GmbH, sprich Urmann selber, als Ausgleich für seine verlorene Anwaltslizenz und die Verurteilung zu Schadensersatz einen Kommunalvertrag als Vermieter seiner ehemaligen Kanzleimmobilie als Flüchtlingsunterkunft bekommen hätte ("Weder über die Miete noch über die Verbindung zur Abmahn-Kanzlei wollte sich die Regierung äußern."). Die Frage ist, wie man das auf Grundlage des absichtlich vorsichtig formulierenden Artikels einigermaßen sauber für den Artikel formulieren könnte. --79.242.203.134 13:06, 8. Mai 2017 (CEST)
Auch noch relevant: Im selben Artikel behauptet(!) die WELT, die Gesamtbeute aus dem Raubzug der kriminellen Vereinigung um Urmann, Wiik und Sebastian hätte lediglich 660.000 EUR betragen. Um aus der Kiste wegen strafrechtlichem Computerbetrug/IP-Ausspähung/Abgreifen von Daten rauszukommen, hat Urmann offenbar vor Gericht behauptet, daß die IPs durch von ihm bzw. seinen Komplizen regulär geschaltete Werbeanzeigen auf den Redtube-Clips ermittelt worden seien. Das dürfte rechtlich wie technisch auch nochmal höchstinteressant sein: Wie verträgt sich diese Behauptung rein IT-technisch mit den Ermittlungsergebnissen aus den hiesigen Artikelabschnitten Streaming der Filme (Weiterleitung und 302-Redirects über Trafficholder), Ermittlung der IP-Adressen und dem Gutachten von Diehls & Partner über die angebliche Software GLADII? Wie sieht die Rechtslage bei einem solchen Zugriff auf die IPs durch eigene Werbeanzeigen und deren Nutzung für Urheberrechtsstreitigkeiten auf Grundlage offensichtlich (EAN-Nummern auf den DVDs!) gefälschter Nutzungsrechte aus (u. a. AGBs von Redtube für Werbekunden), zumal in dem Falle, daß die Leute ja durch die externe Datenmanipulation durch Urmann und Konsorten von ganz woanders (über Trafficholder?) ohne eigenes Zutun gezielt auf die abgemahnten Clips geleitet wurden? --79.242.203.134 13:14, 8. Mai 2017 (CEST)
Und auch noch interessant: Jeder Geschädigte, der sein Geld von Urmann zurückverlangt, kriegt laut Lawblog (s. Link weiter oben hier auf der Disku, auch die dortigen Kommentare anderer Juristen) nur 200 EUR pro Kopf wieder, obwohl Urmann und Komplizen pro Kopf 250 EUR erbeutet haben, und zusätzlich fehlen jedem Geschädigten *AUCH NOCH* mindestens anderthalbtausend Euro an Anwaltskosten. Das heißt also: Selbst, wenn sämtliche Geschädigte ihr Geld zurückverlangen (was sie nochmal mindestens anderthalbtausend EUR kostet), hat Urmann unterm Strich immer noch mindestens über 70.000 EUR Gewinn gemacht! Und das auch nur vorbehaltlich, daß die obige, von der WELT genannte Zahl von 660.000 EUR überhaupt stimmt; wenn nicht, wäre sein Gewinn sogar noch wesentlich höher! Und die Geschädigten haben auch dann immer noch nur einen Teil des Geldes wiederbekommen, daß Urmann von ihnen erpreßt hat, und bleiben zusätzlich noch auf ihren Anwaltskosten sitzen! --79.242.203.134 13:52, 8. Mai 2017 (CEST)
Eine weitere Kuriosität: Während die StA Regensburg endlich gegen Urmann ermittelte und das Zivilverfahren andauerte, hat ihn das Regensburger Meldeamt offiziell als: "unbekannt nach Istanbul verzogen" geführt: [4]. --79.242.203.134 14:30, 8. Mai 2017 (CEST)
Ach ja: Was ist nun eigentlich letztendlich aus RA Sebastian nach seiner Hausdurchsuchung im Januar 2015 wegen der falschen EV geworden? Im erst letzten August onlinegegangenen Abmahnbeantworter[5] findet sich sein Name und Adresse unter rund fünf momentan aktiven Massenabmahnkanzleien, und ich glaube, es war auch aus einigen Kommentaren im LAWBLOG zu entnehmen, daß der seinen Betrügereien schon wieder lustig weiter nachgeht, als wenn nie was gewesen wäre. --79.242.203.134 16:31, 8. Mai 2017 (CEST)

Combat/Giarusso

Ich denke, es sollte noch darauf hingewiesen werden, daß das ganze Vorgehen in der Redtube-Affäre identisch zum analogen Vorgehen der Firma Combat und ihrem Inhaber Giarusso in den USA ist, der eine mehrjährige Haftstrafe u. a. wegen Kokainhandels im Umfang eines größeren Drogenbarons abgesessen hatte, am Ende nach mehreren Jahren nur freikam, weil er einen Kollegen verpfiff, und danach ins Pornogeschäft eingestiegen ist. Dort ist er seit mehreren Jahren durch aggressives öffentliches Wettern gegen Gratisportale wie das von ihm wiederholt genannte Redtube aufgefallen, die ihm angeblich: "das Geschäft kaputtmachen" würden, weil es dort überhaupt Pornos gratis gibt, und der daraufhin jahrelang mit offenbar ganz ähnlichen gefälschten Rechten und Lizenkonstrukten die Konsumenten von Streampingportalen in den USA erfolgreich auf Schadensersatz verklagt hat, genauso wie es jetzt in Deutschland bei Urmann der Fall war. Wie das jetzt im einzelnen genau funktionierte, kriege ich jetzt nicht mehr zusammen, aber diverse US-Gerichte klagten in den Urteilen, die sie aufgrund der verzwickten Gesetzeslage tatsächlich gegen die Konsumenten zu fällen gezwungen waren, auch wörtlich über die: "moralische Verkommenheit" von Giarusso und seinen Anwälten, und daß sie diese Urteile gegen die Konsumenten eben nur aufgrund von für Combat zufällig günstigen Gesetzeslücken zu fällen gezwungen seien, die unbedingt gestopft werden müßten.

In dem Juraportal, in dem ich zur Zeit der deutschen Redtube-Affäre unterwegs war, kam daher auch der starke Verdacht auf, daß auch die ganze Redtube-Sache in Deutschland inkl. diverser Scheinfirmen eigentlich von Giarusso/Combat (die sich in der ganzen deutschen Sache trotz wiederholter Anfragen deutscher Anwälte erstaunlich still verhielten, obwohl es doch um ihre Pornos ging, von denen sie lediglich kurzzeitige Lizenzen zur Mitnutzung verhökert hatten) selber als Strippenzieher im Hintergrund aufgezogen worden sein muß, indem Giarusso an Urmann, Wiik und Sebastian herangetreten sein muß und Giarusso ebenfalls Nutznießer des ominösen, bis heute juristisch unangetasteten Treuhandkontos gewesen sein dürfte, auf das die Urmann-Geschädigten einzahlen sollten. Ich erinnere mich auch dunkel, daß eine langjährige Connection Giarusso-Julia Schilling existierte (die Belege dafür u. a. in Form von Lizenzverträgen wurden vor allem im Forum von HEISE zutagegefördert und verlinkt), wo Giarusso Schilling immer wieder dubiose Lizenzrechte für seine Pornos verkauft hat (übrigens mit genau derselben Marke Verträge, die für Giarrusos Pornos zwischen Schillings Serrato, Hausner und The Archive AG hin- und hergingen, was nahelegt, daß dieselbe Vorlage von Giarrusso verwendet worden sein dürfte, wenn er die jeweiligen Verträge, die schließlich bei Archive landeten, nicht schon von vornherein extra und gezielt mit abgefaßt hat), Schilling wiederum schon in früheren Fällen mit Urmann zusammengerarbeitet hatte und Roschu, der angebliche Mitarbeiter von itGuards, in Wahrheit Mitarbeiter in Schillings Firma war. Der Kontakt Giarusso-Urmann im Vorfeld dürfte demnach über Schilling gelaufen sein. Urmann kannte dann wiederum Sebastian und Wiik aus diversen ähnlichen vorangegangenen Abmahnraubzügen in Deutschland mit dubiosen Musik- und TV-Lizenzen und Scheinfirmenkonstruktionen, die allein deshalb nie aufflogen, weil es bis zu Redtube nie um Pornos, um Streaming und somit IP-Ausspähung und vor allem niemals derart gigantische Summen oder Opferzahlen gegangen war und die jeweiligen GmbHs von Wiik und seinen Spießgesellen immer wieder spätestens dann Scheininsolvenz anmeldeten, wenn die Geprellten wenigstens zivilrechtlich versuchten, ihr Geld wiederzukriegen, so daß plötzlich niemand mehr greifbar war, von dem die Opfer sich das Geld zurückholen konnten.

Irgendwann sollte nochmal ein großer, seriöser Enthüllungsroman über die Redtube-Affäre als Höhepunkt der ganzen dubiosen Urheber-Abmahnpraktiken der Contentmafia veröffentlicht werden, wie es sie z. B. über die Cosa Nostra oder die Iran-Contra-Affäre gibt. Oder wenigstens eine deftige Satireverfilmung a la Schtonk. Gerade die Figur des: "Party-Anwalts" Urmann eignet sich für eine solche Satire besonders, der gerne in kurzen bajuwarischen Lederhosen in Regensburger Technoschuppen abhottet und über Jahre hinweg seine dubiosen Abmahnforderungen in diversen ähnlichen Fällen, anstatt diese nach der ersten Abmahnung selber weiter zu verfolgen, paketweise an noch dubiosere meistbietende Inkassofirmen versteigert hat. Man stelle sich einen riesigen Saal vor, wo wie auf der Börse unten die Inkassounternehmer in Kokseranzügen wild Gebote angeben, und oben auf der Bühne im ähnlichen Anzug Urmann als gutgelaunter, hyperaktiver Auktionator, der nach jedem erfolgreichen Gebot das jeweilige Forderungspaket per Katapult in die Menge schießt, bei jeder neuen Null an den abgegebenen Geboten regnet es Goldflitter von der Decke, und über die Lautsprecheranlage dröhnen die ganze Zeit Money, money, money von ABBA und Ich wär' so gerne Millionär von den Prinzen. --87.180.197.207 18:07, 23. Dez. 2014 (CET)

Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Urteil hier https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnung-war-vorsaetzlich-begangene-unerlaubte-handlung.html Veröffentlichung hier http://www.internet-law.de/2015/12/redtube-abmahnungen-waren-vorsaetzliche-unerlaubte-handlung-des-abmahnenden-anwalts.html und hier https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/12/16/redtube-anwalt-muss-schaden-ersetzen/ (nicht signierter Beitrag von 2003:46:1A08:5298:484D:1249:9A0:DD99 (Diskussion | Beiträge) 14:21, 16. Dez. 2015 (CET))