Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 88.130.55.134 in Abschnitt Begriff "strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung"
Zulässigkeit der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung
BearbeitenSollte man die grundsätzliche Vereinbarkeit der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung mit dem Grundgesetz vielleicht mit in die Einleitung aufnehmen? --Koschi73 (Diskussion) 15:52, 19. Mai 2020 (CEST)
- Ich bin dafür.--Asperatus (Diskussion) 16:01, 19. Mai 2020 (CEST)
- Ich habe das jetzt entsprechend geändert. In der medialen Darstellung am Tage des Urteils überwiegt zwar nach meiner Wahrnehmung der Schwerpunkt auf den verfassungsrechtlichen Einschränkungen für die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung des BND, doch hat das Bundesverfassungsgericht die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung für grundsätzlich mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar erklärt. --Koschi73 (Diskussion) 17:09, 19. Mai 2020 (CEST)
Begriff "strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung"
BearbeitenWas ist das? Der Begriff bedarf einer Erklärung. Weblink für ersten Einstieg] 88.130.55.134 20:19, 21. Mai 2020 (CEST)