Diskussion:Vaterrecht

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von In dubio pro dubio in Abschnitt Redirect auf Umgangsrecht

Ist der Redirect sinnvoll? Handelt es sich bei Vaterrecht nicht um einen juristischen Begriff? Das hat primär nichts mit einem Patriarchat zu tun. --Hypocrit 17:09, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Redirect auf Umgangsrecht

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Macht keinen Sinn, da Umgangsrecht nicht nur im Vaterrecht aufgeht bzw. Vaterrecht nicht nur das Umgangsrecht umschließt. --Hypocrit 07:24, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

siehe Diskussion:Väterrecht, mittlerweile hatte ich eine BKS eingerichtet sowie hierher weitergeleitet. Gruß--in dubio Zweifel? 19:03, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten