Diskussion:Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Sharp111 in Abschnitt Anzahl der Gemeinden

Zusatz "im Raiffeisenland "

Bearbeiten

Ich habe mir jetzt noch mal die Hauptsatzung der Gemeinde angeschaut, darin wird der Namenszusatz aber nicht erwähnt. Damit scheint das ein reiner Werbezusatz zu sein, der zumindest in der Einleitung keine Erwähnung finden sollte. --Count Count (Diskussion) 19:32, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Reiner Marketingbegriff, kein amtlicher Zusatz, keine gewachsene Landschaftsbezeichnung. NNW 19:44, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Anzahl der Gemeinden

Bearbeiten

gleich in der Einleitung steht, das es zur Gründung 68 Ortsgemeinden waren, aber da Neitersen zu Obernhof kam, sind es jetzt nur noch 66 Gemeinden, im englischen Artikel steht die richtige Anzahl… Welcher Mathe-Profi war denn da am Werk? und welcher Mathe-Profi hat das denn dann so abgesegnet…? Wenn ich mir so überlege, was ich früher einen Ärger hier hatte wegen solcher kleinen Fehler, sogar meine Konten wurden am Ende gesperrt! aber 10 Jahre später scheint das alles keinen mehr zu interessieren… alles ist erlaubt! und Wikipedia verloddert endgültig… Entschuldigt bitte das ich nicht mehr so konstruktiv bin wie einst! aber nachdem ihr mit mir einst stets destruktiv umgegangen seit, brauch sich dann auch heute keiner Wundern!!!! --2A02:3037:200:4E40:757B:7527:4B59:9839 17:55, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Die Angabe stimmt m.E. (ist aber vielleicht unglücklich formuliert), da einmal von Ortsgemeinden und einmal von Gemeinden die Rede ist. Die Stadt Altenkirchen ist eine Gemeinde, aber keine Ortsgemeinde.
Bei Gründung: 67 Ortsgemeinden + 1 Stadt = 68 Gemeinden
Nach Fusion: 66 Ortsgemeinden + 1 Stadt = 67 Gemeinden
Siehe dazu auch den Artikel Ortsgemeinde (Rheinland-Pfalz), zweiter Satz: „Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet, obwohl sie innerhalb der Verbandsgemeinde keine besonderen Rechte haben.“ --Mombacher (Diskussion) 21:40, 3. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Verbandsangehörige Städte sind Ortsgemeinden, siehe beispielsweise § 65 GemO: (1) Das Gebiet einer Verbandsgemeinde besteht aus dem Gebiet der ihr angehörenden Ortsgemeinden. Sharp111 (Diskussion) 19:05, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ups, dann enthielt der Artikel „Ortsgemeinde (Rheinland-Pfalz)“ ja jahrelang (?) einen Fehler, den scheinbar nimand bemerkt hat. Auch gleich korrigiert, sehr schön, Danke Sharp111. Allerdings: die neue Formulierung „Als Ortsgemeinde wird in Rheinland-Pfalz eine rechtlich eigenständige Gemeinde oder Stadt bezeichnet, die einer Verbandsgemeinde als Verwaltungseinheit angehört“, stimmt m.E. auch noch nicht vollständig – es sei denn, die Aussage im Artikel Gemeinde (Deutschland), „Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht“ wäre falsch. Auch eine Stadt ist demnach eine Gemeinde, die gewählte Oder-Verknüpfung passt daher m.E. nicht. Sieht man auch in der Tabelle der Gemeinden – da werden Berlin und Hamburg als eine Gemeinde gezählt, Bremen hat zwei Gemeinden (Stadt Bremen selbst und Bremerhaven). Ich versuche mich an einer geänderten Formulierung... --Mombacher (Diskussion) 20:09, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Gut gelöst, danke. Sharp111 (Diskussion) 21:14, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten