Diskussion:Verbotsgesetz 1947
Hakenkreuz?
BearbeitenIm ganzen Artikel kommt keines der Worte Hakenkreuz, Symbol oder Zeichen vor.
Die Hakenkreuz-Rune ist jedoch augenscheinliches, und besonders bekanntes Merkmal für Deklaration oder Propaganda.
Eine Aussage dazu fehlt. Helium4 (Diskussion) 20:32, 11. Mai 2023 (CEST)
- Kenne mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber ist da nicht eher das Abzeichengesetz einschlägig? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:41, 11. Mai 2023 (CEST)
Novelle
BearbeitenIm Text heißt es "Der Schillingbetrag im Gesetz wurde seit 1945 nie wertangepasst oder auf Euro umgestellt". Allerdings steht im verlinkten Gesetz "mit Geldstrafe bis zu 10 000 Euro" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005212). Es scheint, als sei der Artikel nicht mehr aktuell. -- Live Long and Prosper Motte001 • Diskussion • 22:25, 12. Mai 2024 (CEST)
Deutsches Pendant
BearbeitenMir fehlt ein Hinweis (ggf als Siehe auch) auf eine entsprechende gesetzliche Regelung in Deutschland, vielleicht kann das jemand ergänzen? --0000ff (Diskussion) 13:52, 15. Jun. 2024 (CEST)
- Unter Siehe auch standen schon deutsche Regelungen, habe eine weitere ergänzt. Eine genaue deutsche Entsprechung dürfte es nicht geben. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:32, 15. Jun. 2024 (CEST)
- merci! --0000ff (Diskussion) 00:24, 16. Jun. 2024 (CEST)