Diskussion:Verdeckter Ermittler

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Wohnung des Berechtigten betreten
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Der Link zum "Studium" ist äußerst unseriös, ich habe "privat" davor geschrieben, damit es weniger offiziell erscheint

Dann schmeiss ihn doch raus? Widersprach eh WP:WEB. --Cjesch 12:24, 7. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Zeugen ohne Belehrung befragen

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Dass VE einfach so Zeugen, welche eigentlich gegenüber der Strafverfolgungsbehörde nichts sagen wollen, befragen können, stimmt nicht. Nachzulesen ist dies nicht zuletzt unter dem Beitrag von Gunnar Duttge zu dem BGH-Urteil 3 StR 104 / 07 in der JZ 2008, Seite 261. Zitat des Resümees: "Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauenverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge." (nicht signierter Beitrag von 92.224.80.17 (Diskussion | Beiträge) 01:27, 1. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

"Bekannte Fälle" Beleg für Einsatz in rechtsradikaler Szene?

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Dass 2011 verdeckte Ermittler in der rechtsradikalen Szene eingesetzt waren, wird durch den verlinkten Stern-Artikel nicht belegt. Trotz Dachzeile geht es darin nur um V-Leute. Gibt es einen besseren Beleg? --Mbutscher (Diskussion) 00:04, 5. Nov. 2018 (CET)Beantworten

verdeckter Ermittler

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Verdeckter Ermittler ist doch kein so feststehender Begriffs, dass das v großgeschrieben werden muss. Im Satz sollte es verdeckter Ermittler heißen, vgl.: https://www.duden.de/rechtschreibung/Lockspitzel --Christian140 (Diskussion) 18:58, 16. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wohnung des Berechtigten betreten

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Mir als Laie bleibt nach dem Lesen unklar, wer in dem Zusammenhang der "Berechtigte" ist. Könnte man das anders Formulieren? --Quallyptus (Diskussion) 23:16, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Nach Lesen der Norm habe ich noch „mit Einverständnis“ ergänzt, der Satz ergab vorher auch für mich keinen Sinn.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:26, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten