Diskussion:Verdienstorden vom Deutschen Adler

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lexberlin in Abschnitt Bild

James Mooney

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"James Mooney, leitender Angestellter von General Motors (Kreuz 1. Klasse)". Lt. Link auf Mooney ist er aber bereits 1921 verstorben? Eine der Angaben kann also nicht stimmen?

Der Mooney, der 1921 gestorben ist, war Anthropologe, nicht Geschäftsleiter bei GM. --95.208.128.7 13:39, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

falsch - nicht nur Ausländer?!

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die englische Wiki-site führt auch Folgende auf:

Grand Cross of the Order of the German Eagle in Gold

The Grand Cross of the Order of the German Eagle in Gold was awarded fourteen times:[2]

  ...
   * Dr. Wilhelm Frick, Reichsminister
   * Heinrich Himmler, Reichsführer

...

   * Constantin Freiherr von Neurath, Reich Foreign minister
   * Joachim von Ribbentrop, Reich Foreign minister

Other classes

Number awarded unknown.

   * Emil Kirdof, director of the Gelsenkirchen industrial consortium (awarded by Hitler on 8 April 1937).[citation needed]


Was also ist richtig? --Smilosevic 20:41, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Bild

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Warum kann man das Bild nicht einfach spiegeln, statt eine ellenlange Begründung in die Bildunterschrift aufzunehmen? --Thorbjoern (Diskussion) 22:46, 3. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich vermute eher, das Bild ist korrekt, und der Orden eine Art Fehlprägung (oder Fehlguss), bei dem die Adlerköpfe falsch herum sind. Wäre das Bild seitenverkehrt, wären die Hakenkreuze auch seitenverkehrt (was sie auf dem Bild nicht sind), und DAS wäre bei einer Fehlprägung damals eher aufgefallen als ein seitenverkehrter Adler. -- NurDieHalbeWahrheit (Diskussion) 09:32, 12. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Das Bild sollte jetzt entfernt werden, wenn jetzt schon alle Stufen des Ordens bildlich dargestellt sind. Ebenso entbehrlich ist das zusätzliche Bild des Soldaten. Artikel dieser Art sind ohnehin problematisch und sollten eher zurückhaltend bebildert werden.--Lexberlin (Diskussion) 02:17, 13. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation

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Sein Herstellen, öffentliches Tragen oder Verbreiten wird strafrechtlich verfolgt.[1]

Nö. Sonst hätte die WP nämlich ein Problem, nachdem sie alle Stufen mit Bild zeigt (="verbreitet"). Gesetze werden mit Gesetz und § zitiert:

§ 86a StGB
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) 1Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. 2Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Hat die Wikipedia nochmal Glück gehabt. Nur in BaWü würde man denken, das sei zur "Verwendung nach Abs. 1" (könnte ja jemand ausdrucken und auf einen Button kleben).

Es ist jetzt auch alles andere als Nebensächlich, daß er im Ordensgesetz (bitte §§ nachliefern) als Ungültig erklärt wird; EK z.B. wurde in den 70ern durchaus ohne Hackenkreiz getragen und war "nicht" Teil eines verfassungswidrigen etc.pp.. DAMIT erst wird es zu einem "verfassungsfeindlichen Kennzeichen", auch wenn man die Kreuze abkratzt.

Möchte jetzt trotzdem sehen, wie man den GM-Chef verhaftet, weil er seinen Orden in D tragen wollte...

Daneben ist eigentlich die Liste der Träger um einiges interessanter als ein Bild jeder Stufe und jedes Jahrganges. Vielleicht kann man da mehr drüber erfahren. --217.224.152.194 20:02, 18. Aug. 2017 (CEST)Beantworten