Diskussion:Verein

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von FelMol in Abschnitt Einstieg in den Artikel
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verein“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Artikelstruktur

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Wäre es nicht besser, den Artikel auf eine seite Verein und eine zweite auf Vereinsrecht in Deutschland aufzuteilen, dann wäre der Artikel nicht so einseitig K@rl 16:05, 4. Mär 2004 (CET)

Werde versuchen, die beiden unter Verein zusammenzufassen. --Lapicida 22:31, 8. Aug 2005 (CEST)

Prima. Ich finde es wichtig eine juristische Perspektive (Vereinsrecht) zu haben und einen allgemeineren Artikel über Verein/Vereinswesen (die wolltest Du zusammenfassen, oder?). Denn ich finde es unpassend in einem Artikel Verein alle juristischen Besonderheiten der drei Länder Schweiz, Österreich und Deutschland aufzuzeigen. Ich finde es fehlt noch die Rolle von Vereinen innerhalb der Gesellschaft darzustellen (als NGO, siehe auch Freiwilligensurvey: 2/3 aller deutschen engagieren sich, sehr viele davon in gemeinnützigen Vereinen) und diese ist in den detuschsprachigen Ländern sehr ähnlich. --Ifrost 11:49, 9. Aug 2005 (CEST)

Vereinsrecht

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Irgendwie kann ich keine rechte Einigung und daher auch derzeit keine klare Trennung zwischen den Artikeln Verein und Vereinsrecht erkennen. Einige Passagen sind in beiden Artikeln mehr oder weniger identisch vertreten.

Bevor ich mich aber ans Aufräumen mache: Was wollen wir nun unter "Verein" haben? Einen Artikel über das, was man gemeinhin mit dem Vereinswesen verbindet? Oder einen auch über die rechtlichen Aspekte? Dazwischen liegen nämlich Welten, denn im juristischen Sinne gehören z. B. auch Aktiengesellschaften zu den Vereinen und müssen die entsprechenden Vorschriften beachten -- daran denkt aber kein Laie, wenn er an Vereine denkt. Meines Erachtens wäre folgende Struktur sinnvoll:

  • Einen eher kurzen Artikel "Verein", in dem auf den Dissenz zwischen der rechtlichen und der allgemeinsprachlichen Bedeutung des Begriffs eingegangen wird und der insbesondere auf die folgenden beiden Artikel verweist.
  • Einen Artikel "Vereinswesen", in dem Vereine vor allem soziologisch und kulturell betrachtet werden (Geschichte, Sinn und Zweck, ...)
  • Einen Artikel "Vereinsrecht" (oder einen je Land D, A, CH), der die rechtlichen Aspekte beleuchtet.

Irgendwelche Meinungen dazu? -- H005 23:03, 3. Jan 2006 (CET)

Rechte der Mitgliederversammlung

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Da scheint mir einiges drin zu stehen, was von der jeweiligen Vereinssatzung abhängt (wann z.B. 3/4 oder 2/3-Mehrheiten angewandt werden. Falls dieser Absatz - wie ich vermute - nicht allgemeingültig ist, sollte das klarer zum Ausdruck kommen, etwa durch Formulierungen wie "Häufig ist hierfür eine 3/4-Mehrheit vorgesehen..." ---134.155.90.60

Einzelvereine

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Verweise auf einzelne Vereine würden imho den Sinn dieser Seite unterwandern. Alternativ wäre eine Liste deutscher Vereine oder Liste bekannter Vereine anlegen, die allerdings bedingt durch die deutsche Vereinsmeierei wohl den Umfang hier und den Sinn untergraben würden -- Hinrich 09:25, 8. Mär 2004 (CET)

Schützenvereine finden in dem Artikel bedauerlicherweise so gut wie keine Berücksichtigung, obwohl sie vor allem in früheren Zeiten erhebliche gesellschaftliche Bedeutung (gehabt) haben. Im übrigen reicht die Geschichte einer Reihe von Schützenvereinen auch weiter zurück als nur bis in das 15. Jahrhundert. -- KlausB 10:57, 18. Juli 2008 (CEST)

Deutsche RS im Schweizer Absatz

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Auch wenn man in nicht explizit CH-bezogenen Artikeln die deutsche RS verwenden soll, ist es so abwegig, in den "Schweizer" Absätzen auch die CH-Rechtschreibung zu verwenden? Gruss, --poolpage 17:06, 24. Apr 2005 (CEST)

Nun, die "deutsche" Rechtschreibung wird nur in einem einzigen Land verwendet, nämlich in Deutschland. Es gibt Leute in der Schweiz, in Österreich, Südtirol, Südafrika usw., welche noch nie vom Doppel-s, äh, ß, gehört haben. Das Doppel-s ist die Ausnahme von der Regel; und in der letzten Rechtschreibereform wurden ja die Ausnahmen (etwas zögernd zwar) gekürzt. Um was ist die Wikipedia denn ärmer, wenn wir "ss" statt ß schreiben? Ich selber (Jahrgang 1981) habe immer Schifffahrt mit drei f geschrieben. Die Lehrer hats nie gekümmert. Regards, --Keimzelle 19:25, 24. Apr 2005 (CEST)
Ich bin Schweizer, mir brauchst du die Vorteile von ss nicht zu erklären ;) Lieber Gruss, --poolpage 20:04, 24. Apr 2005 (CEST)
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber in Österreich verwenden wir AFAIK exakt die gleiche Rechtschreibung wie in Deutschland. Ein paar Wörter sind bei uns in der Hochsprache anders (z. B. Karotten statt Möhren), aber die Grammatik ist identisch. Wer in Österreich das ß nicht kennt, naja - es wird auch Leute geben, die Autos nicht kennen. -- Wirthi 14:27, 14. Sep 2005 (CEST)

Verein: Bürger?

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Aus den ersten Absätzen wird nicht klar, dass Vereine besonders für die Bürger eine Rolle spielen und somit eine tragende Rolle in der Zivilgesellschaft einnehmen und sich auf diese Weise vom Staat oder der Wirtschaft abgrenzen. Dieser bürgergesellschaftliche Aspekt sollte stärker hervorgehoben werden, oder? --Ifrost 10:06, 18. Aug 2005 (CEST)

Ich verstehe nicht ganz, was Du damit meinst. Vereine bestehen ja nicht nur für Bürger eines Landes oder einer Stadt sondern nach Interesse. Hier sind auch "Ausländer" (wie man das auch immer defineren mag) explizit angesprochen und auch meistens bestens integriert. Die sog. Bürgervereine (die Du vermutlich ansprichst) sind sicher in der (zahlenmässigen) Minderheit. --Flyout 22:35, 18. Aug 2005 (CEST)
Nein, Missverständnis. Mit Bürger meinte ich hier mehr "Mitglieder der Zivilgesellschaft". Diese organisieren ihr soziales Leben durch Vereine selbst und schaffen soziales Kapital. Vereine können durch die Gemeinschaft gegründet werden und Probleme in der Gemeinschaft selbständig und selbstorganisiert lösen. --Ifrost 00:25, 28. Sep 2005 (CEST)

Eintragung als Verein: Kosten ?

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Wieviel kostet es, sich als Verein eintragen zu lassen? 84.188.146.233 22:00, 25. Okt 2005 (CEST)

Frag am besten bei einem Notar nach. Den brauchst Du ohnehin später, um den Verein eintragen zu lassen. Siehe auch [1]. Grüße, --Birger (Diskussion) 23:38, 25. Okt 2005 (CEST)

Wie alt muss man sein um eigenständig einem verein beizutreten, oder als gründungsmitglied(nur mitbegründer) aufzutreten.(vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.145.207.5 (DiskussionBeiträge) --Birger 21:20, 11. Mai 2006 (CEST))Beantworten

Das weiß ich nicht genau. Aber ein kurzer Blick auf meine Google-Suchergebnisse sagt mir, dass viele Vereinssatzungen vorschreiben, dass nur volljährige Mitglieder Stimmrecht haben und Vorstandsmitglied werden können. Minderjährige brauchen offenbar die Zustimmung ihrer Eltern. Vermutlich beruht dies auf gesetzlichen Vorschriften. Dann brauchst Du also sieben Erwachsene, um den Verein zu gründen, denn Minderjährige hätten bei der Gründungsversammlung (ebenso wie bei allen anderen bindenden Abstimmungen) kein Stimmrecht. Aber wenn Du es ganz genau wissen willst, dann solltest Du einen Rechtsanwalt oder Notar fragen. Grüße, --Birger 21:20, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Gemeinnützigkeit

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Im Abschnitt über Deutschland fehlt mir noch ausführlicheres über Gemeinnützigkeit, Voraussetzungen und rechtliche Vorzüge. -- 790 07:51, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

"Gemeinnützigkeit" ist ein anderer Schuh als "Verein", auch wenn in der Praxis viele Vereine gemeinnützig sind und viele gemeinnützige Körperschaften Vereine sind. Deine Fragen dazu werden möglicherweise im Artikel Gemeinnützigkeit beantwortet. Grüße, --Birger 21:07, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten


oben im artikel heißt es, dass die eintragung keine voraussetzung für die anerkennung der gemeinnützigkeit ist, unten steht beim eingetragenen verein als vorteil, dass er einen antrag dazu stellen kann. das ist widersprüchlich.

Stimme zu, ob Gemeinnützigkeit anerkannt wird hängt NICHT davon ab, ob man ein eingetragener Verein ist oder nicht. Folgedessen können auch nicht eingetragene Vereine, die als gemeinnützig anerkannt werden, Zuschüsse und Förderungen beantragen & erhalten.

Europäischer Verein

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Wenn jemand was dazu weiß wäre es toll wenn im Artikel etwas über den geplanten bzw. mal geplanten europäischen Verein steht. -- Carl Steinbeißer 09:14, 2. Jun 2006 (CEST)

Kriterien

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Hallo,
mich würde interessieren, welche Voraussetzungen ein Verein erfüllen muss, damit ein Artikel in wikipedia gerechtfertigt ist. Reicht es, wenn er ein eingetragender Verein ist oder müssen einige Punkte wie z.B. eine bestimmte Mitgliederzahl erfüllt werden. Grüsse, Billyhill 13:58, 26. Jul 2006 (CEST)

Siehe Wikipedia:Relevanzkriterien#Organisationen (Vereine, Stiftungen etc.) -- H005 15:01, 26. Jul 2006 (CEST)
Vielen Dank! Billyhill 13:24, 8. Aug 2006 (CEST)

"Sieben Personen" stimmt nicht!

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Ich glaube, der Verweis auf die "7 Personen" stimmt so nicht. m.E. bruacht es in Deutschland nur 2 Personen, um einen Verein zu gründen (, da GbR). 7 Personen bracuht es nur für den eingetragenen Verein, oder?

Vorschlag: im Artikel vor den "sieben Personen" den Zusatz "eingetragenen Verein" einfügen? (nicht signierter Beitrag von 88.73.89.101 (Diskussion) )

Siehe mein Kommentar oben im Abschnitt "Vereinsrecht". Den Artikel Vereinsrecht habe ich mal vor geraumer Zeit gründlich überarbeitet, und dort steht es auch richtig drin. Was in diesem Artikel hier steht, ist hingegen redundant und zudem ungenau bis falsch. Bislang hat sich aber offensichtlich niemand meinem Vorschlag angeschlossen und daher wurde auch noch nicht richtig aufgeräumt. -- H005 09:21, 16. Aug 2006 (CEST)
PS: Bitte signiere deine Beiträge und füge sie an der richtigen Stelle ein.

eingetragener Verein / registrierter Verein

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Ein eingetragener Verein scheint vor 1900 noch "registrierter Verein" (r.V.) genannt worden zu sein bzw. wird er noch immer. Jedenfalls gibt es den Verein "TuS Hamburg von 1880 r.V.". Ist Näheres über die offensichtlich früher übliche Bezeichnung bekannt? Dombo 04:04, 1. Okt 2006 (CEST)--

Vor Inkrafttreten des BGB war das Ländersache, deshalb gibt es wohl keine pauschale Antwort darauf. Vielleicht könnte jemand mal bei Mugdan nachsehen, da ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesstaaten ja immer ganz übersichtlich beschrieben. --103II 19:50, 1. Okt 2006 (CEST)

Mindestbeitrag

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Muss ein Verein generell von seinen Mitgliedern einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag erheben? Mir ist eine Andeutung von 1,-€ / Monat in Erinnerung. --gruss. wst. 10:31, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bei vielen Vereinen sind Kinder und Jugendliche oder Senioren beitragsbefreit. Die Antwort auf deine Frage muss also nein lauten. Man könnte auch fragen: Welchen Sinn würde eine solche Regelung machen? Mir ist jedenfalls keine bewusst. --D0c 11:05, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Präsident

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hallo

Was macht eigentlich ein Präsident in einem Verein?

Hallo zurück: Das kommt auf die Satzung an. Vermutlich nennt sie den ersten Vorsitzenden "Präsident". --103II 00:11, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

außerordentliche MV

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"Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 10 % der Mitglieder eines Vereines dieses verlangen" Das ist doch so falsch, da es von den Satzungsbestimmungen abhängt, oder?

Nein, das hängt vom Gesetz ab, nicht von der Satzung. In der Schweiz sind es 20% der Mitglieder, und das ist vom Zivilgesetzbuch vorgeschrieben. Jeder Verein hat eine "Notbremse": Wenn der Vorstand das ganze Vereinsvermögen verprasst, aber gemäss Statuten nur alle 10 Jahre eine Mitgliederversammlung stattfindet, dann ist eine solche Notbremse schon sehr sinnvoll ;-) --Keimzelle talk 16:26, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Eingetragener Verein - Idealverein

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Wenn das was in dem Artikel hier stimmt, ist eine Eingetragener Verein bzw. e.V. IMMER ein Idealverein?! Sprich die Eintragung in das Vereinsregister bedingt immer und unmittelbar die Gemeinnützigkeit. Wenn dieses so ist, wäre es dann nicht besser e.V. und Eingetragener Verein statt auf diesen Artikel auf Idealverein weiterzuleiten und diesen Artikel um 2-3 erklärnde Sätze zu ergänzen???

Wie kann es dann darüber hinaus sein, dass eingetragene Vereine 100%ige Anteilseigner an Aktiengesellschaften sind, die Millionen von Gewinnen erwirtschaften? Ist das Ganze etwa nur dann zulässig, wenn die Gewinne immer thesauriert werden? Was passiert wenn ein e.V. nur einen Teil an einer AG hält die Gewinn erwirtschaftet und der Rest in der hand "normaler" Aktionäre ist die eine Dividende kassieren.....wie kann dann noch eine Gemeinnützigkeit gegeben sein? Besten Dank Bahnemann 16:19, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der eV ist immer Idealverein, aber nicht jeder nicht-wirtschaftliche Verein ist gemeinnützig. Im Ergebnis hast Du aber durchaus recht, dass dann besser auf Idealverein redirectet wird, weil der eV immer das ist. Zu 2.: das dürfte nur zulässig sein, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als Nebenzweck zur Finanzierung der ideellen Tätigkeit dient. --103II 00:36, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Auch der e.V. darf Aktien haben und fleißig Dividenden "einheimsen". Dies geschieht in der sog. Spähre der Vermögensverwaltung. Die Erträge hieraus müssen jedoch für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, d.h. für dasjenige, warum der e.V. gemeinnützig ist. Hält also der Verein zur Jugendhilfe ein großes Volumen an Wertpapieren, müssen die Erträge hieraus in die Jugendhilfe fließen. Ist also ganz gut, wenn solche Vereine Papiere von Unternehmen halten, die Millionen von Gewinnen erwirtschaften... --Kobschaetzki 14:01, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Österreichbezug

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Es steht zwar etwas über Vereine in D und CH, aber zu Österreich findet man an dieser Stelle nichts! --Bountin 12:42, 20. Apr. 2008 (CEST) Mittlerweile sind sogar die BeNeLux-Staaten aufgeführt, Österreich wird immer noch mit keinem Wort erwähnt!Beantworten

Vereinsregister / wirtschaftlicher Verein

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Nach dem Artikel werden nur ideele Vereine in das Vereinsregister eingetragen. Was passiert denn mit den wirtschaftlichen Vereinen (auch wenn diese extrem selten sind)? Stehen die dann im Handelsregister Abteilung B?! Vielen Dank für die Ergänzung für den, der mehr weiß.. --Kobschaetzki 14:03, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sind Abteilungen von Vereinen auch Vereine ?

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Hallo, der Artikel "Schachverein" enthält seit kurzem folgenden Satz: "Die Schachvereine sind entweder als selbständige Vereine oder als Schachabteilungen von Sportvereinen organisiert." Das macht Sinn, da Schachabteilungen als solche als Mitglieder von Schachverbänden geführt werden. Allerdings enthält der Artikel "Verein" keinen Hinweis darauf, dass eine Abteilung eines Vereins ihrerseits auch wieder ein Verein ist bzw. sein kann. Ist letzteres der Fall ? Wenn ja: Wie kann diese Information in den Artikel "Verein" integriert werden ? Wenn nein: Wie kann die entsprechende Passage im Artikel "Schachverein" angemessen formuliert werden ? --Zipferlak 14:05, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ein Verein kann (neben natürlichen Personen) grundsätzlich auch juristische Personen wie eingetragene Vereine (e.V.) als Mitglieder haben. Das hängt von seiner Satzung ab. Ein solcher e.V. wäre dann allerdings Mitglied und nicht Abteilung des Vereins. Gruß --C. Löser 14:19, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn man "Schachverein" im weitesten Sinne versteht ist der oben genannte Satz nicht falsch. --C. Löser 14:22, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Vielleicht lässt sich die Frage auch in Sportverein beantworten, wo das Problem der Fachsektionen zumindest im Zusammenhang mit den DDR-Sportclubs erwähnt wird. Die Formulierung in Schachverein ist wohl nicht zu beanstanden („oder als Schachabteilungen von Sportvereinen organisiert“). Es wird ja gerade nicht behauptet, dass die Abteilung selbst ein Verein ist! --DaQuirin 14:25, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in der Tat äußerst vielseitig, etwa

  1. ein Dachverband (=Verein) setzt sich nur aus mehreren Vereinen zusammen. Die Mitgliedsvereine sind selbstverständlich selbständige Vereine, die in den Dachverein ein- und aus diesem austreten können,
  2. ein Sportverein nimmt, wie ovn Kollegen C. Löser beschrieben seiner Satzung nach juristische und natürliche Personen auf. Der in diesen Verein eintretende Schachverein ist weiterhin selbständiger Verein und nimmt möglicherweise die Aufgaben einer Abteilung des Sportvereins wahr
  3. Mehrere Mitglieder eines Sportvereins gründen einen Schachverein, der seiner Satzung nach nur aus Mitgliedern des vorstehenden Sportvereins bestehen kann (etwa:Verein der Schachfreunde des Segelvereins Sinkende Boje Regensburg e. V.). Beide Vereine sind selbständig, der Schachverein ist auch nicht Mitglied des Sportvereines, mag aber im internen Sprachgebrauch als Abteilung bezeichnet werden.

In gewisser Weise beruht das Problem darauf, daß es sich bei der Abteilung eines Vereins um keinen Rechtsbegriff handelt, die Ausgestaltung also in weitem Maße dem Willen der Beteiligten und den Vereinssatzungen obliegt. Als allgemeine Formulierung meine ich jedoch der im Artikel Schachverein enthaltenen Wendung zustimmen zu können. Welche Mißverständlichkeit siehst Du denn? -- Stechlin 18:03, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Danke für Deine Ausführungen, Stechlin. Ich verstehe Dich so, dass das, was man gemeinhin als Abteilung eines Vereins auffasst, im vereinsrechtlichen Sinne stets als "Verein im Verein" angesehen werden kann. Damit ist das Thema bzgl. der Formulierung in Schachverein erledigt. Leider spiegeln sich aber die von Dir genannten Gestaltungsmöglichkeiten noch nicht im Artikel Verein wieder. Könntest Du die Varianten "Verband als Verein" und "Abteilung als Verein" dort noch einbauen ? --Zipferlak 21:51, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Eine Abteilung eines Vereins ist immer ein funktional/sachlich spezialisierter Bereich des Vereins; er kann auch im rechtlichen Sinne Verein im Verein sein. Der Wortlaut der Einleitung im Artikel Schachverein müsste nicht zwingend geändert werden, aber um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen werde ich ihn mal einfach umformulieren. --C. Löser 22:01, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wie C. Löser bereits anmerkte, sind die von mir gewählten Beispiele nicht abschließend, und der Schluß, daß eine Abteilung immer ein "Verein im Verein" sein muß daher nicht zutreffend. Umgekehrt kann die Vereinssatzung nämlich auch eine Vielzahl voin Untergliederungen wie Landesverbände, Sektionen, Gruppen oder Abteilungen vorsehen, diese weitgehend nach Belieben bezeichnen und individuell Regeln, wie das Verhältnis des Vereins zu seinen Untergliederungen ausgestaltet ist, ob die einzelnen Abteilungen etc. Vorstände haben, ob diese wiederum Organe des Dachvereins sind oder auch nicht. Eine komprimierte, verständliche und sinnvolle Darstellung, die im Rahmen des Artikels gegeben werden könnte, fällt mir momentan nicht ein. Ich weiß auch nicht, ob diese Informationen zum Verständnis dessen, was ein Verein ist, notwendig sind, oder ob der Hinweis auf die Gestaltungsfreiheit bei Abfassung der Satzung nicht kürzer und hilfreicher ist. -- Stechlin 14:22, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Vereine in hellenistisch-römischer Zeit

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Ich lese gerade Die Starken und die Schwachen in Korinth und in Rom von Volker Gäckle. Dort heißt es u.a. "Das Vereinswesen erlebte in hellenistisch-römischer Zeit seine eigentliche Blüte." (S.164) Der Autor geht dann sehr genau auf die Vereinskultur zu dieser Zeit, insbesondere auf Vereinsmähler, ein. Sollte sowas auch im Artikel auftauchen? -- 141.76.176.243 20:01, 20. Apr. 2009 (CEST) --oops, anmelden vergessen. vorstehender beitrag war von mir -- Torstenphilipp 20:02, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Verwehrung einer Mitgliedschaft

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Hallo,

kann man meiner Tochter (8 Jahre) eine Mitgliedschaft in einem Verein untersagen?

Wer weiss etwas darüber? Danke für Eure Hilfe !


-- 77.178.12.27 21:52, 4. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wir beantworten hier keine konkreten Rechtsfragen. Ob man einen Anspruch auf Mitgliedschaft hat, richtet sich nach der Vereinssatzung; nur unter Extrembedingungen kann § 826 BGB eingreifen. --103II 18:17, 7. Mai 2009 (CEST)Beantworten

FIFA

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Die FIFA ist ein Verein nach Schweizer Recht, inwiefern darf sie soviel Geld machen? Läuft das alles unter "Gewerbe zur Erreichung des Vereinsziels?" --SwissAirForceSoldier 12:48, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der wirtschaftliche Verein

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Hallo, hat jemand schon Erfahrung mit einem wirtschaftlichen Verein im Bereich Yoga o.ä.? Ich habe seit 6 Jahren ein Yogazentrum und möchte gerne mit meinen Mitgliedern einen wirtschaftlichen Verein gründen. Gestern führte ich darüber mit denen eine Diskussion und wir waren uns über folgende Punkte nicht sicher: Inwieweit sind die Mitglieder (die 7 Personen, die eingetragen sind) haftbar? Meine Idee ist dann als Honorarkraft für den Verein tätig zu sein - in welcher Weise ist dieses möglich? Und weiß jemand ob Kurse, die zur Zeit durch mein Zentrum von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme anerkannt werden durch eine Vereinstätigkeit noch anerkannt werden? Wo bekomme ich detaillierte und genaue Auskünfte über alles was den wirtschaftlichen Verein betrifft. Denn die kompetenten Personen, die ich bisher angesprochen habe kannten sich nur bei gemeinnützigen Vereien aus - oder sind die Regeln da in etwa gleich?

Über eine baldige Nachricht würde ich mich freuen. -- 91.34.187.98 06:39, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wir machen hier keine Rechtsberatung. Aber wie der Artikel schon sagt, braucht man dazu entweder eine Verleihung (die Du nicht bekommen wirst) oder muss auf GmbH usw. zurückgreifen. Wenn man "einfach so" wirtschaftet ist es eine GbR oder sogar eine OHG - mit entsprechenden haftungsrechtlichen Folgen. --103II 10:50, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten
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Mein Firefox zeigt bei dem Link [2] an, dass es sich um eine als attackierend gemeldete Seite handele. Ich weiß nicht wie zuverlässig diese Aussage ist, doch denke ich dass es vernünftig wäre den Link zu entfernen. -- Mojo Dodo 15:27, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Also ich sehe an dem Inhalt der Seite jetzt nichts besonders. Wenn das immer noch auftritt kopiere doch bitte den Text unter "Warum wurde diese Seite blockiert?". Ohne Begründung sehe ich das sonst als erliegt an (jeder Filter macht mal false positives).--plaicy 18:15, 30. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Arten von Vereinen

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Die bunte Liste bedarf weiterer Durchforstung. 3 x Umweltorganisation. TÜV gehört nicht hierhier (genauso wenig wie Konsumverein, Aktienverein, Sparkassenverein, Gaskesselüberwachungsverein), das sind historische Namensrelikte. Fringebenefit 16:15, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Eine brauchbare Typologie findet sich in dem Aufsatz von Müller-Jentsch: "Der Verein - ein blinder Fleck der Organisationssoziologie" (Berliner Journal für Soziologie 18/2008, H. 3: 476-502, S. 488).-- Fringebenefit 18:29, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn kein Widerspruch kommt, würde ich sie gegen die jetzige bunte Liste austauschen. Fringebenefit 22:09, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Verein und Satzung

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Es bleibt jedem freigestellt, einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören, unabhängig davon, ob der eine Satzung hat oder nicht. Ohne Satzung wird er als Verein rechtlich nicht anerkannt. So what? Fringebenefit 00:53, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ein Verein hat eine Satzung, auch wenn man sie nicht schriftlich festlegt. --[Rw] !? 18:13, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Wer bestimmt das? Wenn ich jetzt einen Verein der Wikipedia-Benutzer in Kleinkleckersdorf gründe, zwingt mich keiner dazu, eine Satzung zu erlassen. Wir kommen nach mündlicher Übereinkunft zusammen, um Bier zu trinken und dabei die besten Reverts in wiki zu feiern. Fringebenefit 18:36, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Dann ist Inhalt der Satzung: "Zweck des Vereins ist, Bier zu trinken und dabei die besten Reverts in wiki zu feiern." Das genügt für eine Vereinssatzung. --[Rw] !? 12:23, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ist aber kein Gegenstand des Privatrechts s. Satzung. Fringebenefit 13:00, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Diesen Satz verstehe ich nicht (was u.a. daran liegen mag, dass Du keine Ahnung von dem hast, worüber Du schreibst). Was soll Subjekt dieses Satzes sein? Was bedeutet „s.“ – „siehe“? Soll ich mir nach „Privatrechts“ ein Satzzeichen dazudenken? --[Rw] !? 13:59, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Du blickst offenbar nur durch die juristische Brille. Dann solltest Du Dir das Lemma Satzung mal zur Lektüre vornehmen. Sowohl Privat- wie öffentliches Recht verlangen von einer Satzung, dass sie schriftlich formuliert wird. Und wo, Du Neunmalkluger, steht geschrieben, dass nichtrechtsfähige Vereine eine Satzung benötigen? Fringebenefit 14:32, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Du blickst offenbar nur durch die juristische Brille.Satzung ist schließlich auch ein rein juristischer Begriff. Wenn man diesen Begriff verwendet, sollte man ihn richtig verwenden. Sowohl Privat- wie öffentliches Recht verlangen von einer Satzung, dass sie schriftlich formuliert wird. – Nein, das ist falsch und steht so auch nicht im Artikel Satzung. Willst Du Dich vielleicht den Artikel Satzung (Privatrecht) berufen? Der Artikel ist als Quelle ungeeignet (WP:Q: „Nach dem Wiki-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte – egal aus welchem lokalen Namensraum oder externen Schwesterprojekt sie stammen – fallen prinzipiell nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff.“) und widersprüchlich („Im Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses.“ – Zwei Absätze weiter: „Die Vereinssatzung kann, muss aber nicht schriftlich gefasst sein.“) Und wo, Du Neunmalkluger, steht geschrieben, dass nichtrechtsfähige Vereine eine Satzung benötigen? – Vereine ohne Satzung sind so ähnlich wie Menschen ohne Gehirn: Manchmal könnte man bei oberflächlicher Betrachtung meinen, mit einem solchen zu tun zu haben, aber bei genauerer Suche findet sich doch ein Hauch davon. – EOD für mich. --[Rw] !? 14:40, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nicht nur rechtsfähige Vereine haben eine Satzung. Der Unterschied zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen ist hauptsächlich der, dass erstere eingetragen und damit rechtsfähig sind. Vielleicht hier liegt aber auch eher eine Vermengung von juristisch "(nicht rechtfähiger) Verein" und umgangssprachlich "Verein" vor. Die Einleitung des Artikels halte ich übrigens für erstens überfrachtet und zweitens falsch. ZB ist es nicht Voraussetzung für einen Verein, dass er einen eigenen Namen führt; nur wenn der Verein eingetragen werden soll braucht er einen Namen (§ 57 I BGB). Und "..Personen von wechselndem Bestand..." Es ist nicht Voraussetzung eines Vereins, dass seine Mitglieder wechseln. Es ist Merkmal eines Vereins, dass der Bestand unabhängig von einem potentiellen Wechsel seiner Mitglieder ist. Ein kleiner Formulierungsunterschied, der rechtlich eine Welt ausmacht. Bei juristischen Themen muss haargenau formuliert werden. Weiterhin gibt es zumind. in Deutschland neben Idelvereinen auch wirtschaftliche Vereine. Und überhaupt: da in dem Artikel nicht nur deutsches Recht dargestellt ist gehören in die Einleitung nur solche Dinge, die Vereinen aller im Artikel beschriebenen Rechtsordnungen gemeinsam sind. Warum zB ist die deutsche Eintragung in der Einleitung angesprochen wenn es einen eigenen Abschnitt für deutsches Vereinsrecht gibt und innerhalb dessen einen eigenen Abschnitt für eingetragene Vereine? --C. Löser 19:17, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Mein lieber Loser: Es gibt rechtsfähige Vereine, das können sowohl eingetragene als auch nichteingetragene Vereine sein (z.B. Gewerkschaften); sie müssen - als rechtsfähige Vereine - eine Satzung haben. Daneben gibt es nicht-rechtsfähige Vereine, die jeder gründen kann, der will, und für die sich keine Sau und kein Jurist interessieren muss und soll. Capito? Fringebenefit 21:02, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Das ist schlicht Unsinn. Das bestimmten Vereinigungen, die oft nichtrechtsfähige Vereine sind (Parteien, Gewerkschaften etc.) zB in bestimmten Gerichtsverfahren Parteifähigkeit eingeräumt wird begründet höchstens eine Teilrechtsfähigkeit, keine Rechtsfähigkeit. Du scheinst von dem Thema leider keinerlei Ahnung zu haben. Es macht wenig Sinn, wenn jemand in einer Enzyklopädie ein Thema bearbeitet, über das er nicht bescheid weiß. Der Vorteil des Projekts Wikipedia liegt ja gerade darin, das arbeitsteilig jeder dort etwas beitragen kann, wo er auch Ahnung hat. --C. Löser 14:34, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nun werd mal nicht unverschämt! Du scheinst nicht akzeptieren zu wollen, dass es private Vereinigungen gibt, die sich als Verein verstehen, einen Zweck haben, aber keine Satzung, und die weder als rechtsfähige Gebilde Anerkennung suchen noch von Rechtsinstitutionen wahrgenommen werden (wollen). Es gibt, dies an Deinen Mitstreiter, keine Verpflichtung für derartige Vereine, ihren Zweck durch Satzung auszuweisen. Den Beweis dafür seid Ihr mir noch schuldig geblieben. Wenn der nicht kommt, werde ich meine Formulierung wieder einsetzen. Fringebenefit 14:54, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Mit der "Teilrechtsfähigkeit" liegst Du wohl falsch, s. Abschnitt 2.1.3 im Lemma
In dem Lemma wird noch an einigen Stellen "nichtrechtsfänig" mit "nicht eingetragen" gleichgesetzt. Nochmals:
  • rechtsfähig ist eine Oberkategorie für eingetragene und nicht-eingetragene (aber rechtsfähige) Vereine.
  • Daneben gibt es noch die Kategorie der nichtrechtsfähigen Vereine.
  • In den Sozialwissenschaften wird Verein anders als im BGB definiert. Fringebenefit 19:40, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Frage zu Beschlüssen des Vorstandes eines eingetragenen Vereines

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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer und 5 Beisitzern. Die Amtszeit eines Beisitzers ist zur Mitgliederversammlung abgelaufen. Eine Neuwahl erfolgt nicht, da man den Fakt nicht bemerkt hat. Der Beisitzer nimmt ein Jahr lang an den Vorstandssitzungen teil und stimmt bei den Vorstands-Beschlüssen mit ab. Frage: sind die Beschlüsse nun alle nichtig oder nur diejenigen Beschlüsse, bei der es auf die Stimme des Beisitzers ankam, dessen Amtszeit abgelaufen ist. 17:32, 11. Mär. 2010 (CET)~ (ohne Benutzername signierter Beitrag von 79.203.242.219 (Diskussion | Beiträge) )

Ich bin kein Jurist, aber ich denke: Wenn ein Amt befristet ist, dann hat man nach Ablauf der Frist auf keinen Fall mehr die Befugnisse des entsprechenden Amtes. Es gibt kein "er war ein Jahr lang Beisitzer und wir haben vergessen, Neuwahlen durchzuführen, also darf er vorläufig Beisitzer bleiben". Ich wäre für deine Lösung - jene Beschlüsse sind gültig, die ohne seine Stimme zustande gekommen wären. Andernfalls kann man argumentieren, dass alle Beschlüsse ungültig waren, da der Vorstand nicht ordnungsgemäss gewählt wurde.--Keimzelle talk 15:16, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Anzahl Mitglieder bei Gründung (Schweiz)

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Hallo, in der Wikipedia stehen (bzw. standen) widersprüchliche Angaben darüber, wieviele Mitglieder für eine Vereinsgründung notwendig sind. Dieser Artikel spricht von zwei, Vereinsrecht (Schweiz) erwähnte vor meinem Überarbeiten drei... und im Zivilgesetzbuch steht nichts über eine Mindestzahl von Mitgliedern. Logisch ist aber:

  • mindestens ein Mitglied, weil jeder Verein einen Vorstand haben muss, der aus mind. 1 Person besteht (ist aber ziemlich sinnlos, einen Allein-Verein zu haben... :P)
  • mindestens zwei Mitglieder, weil so ein "Vertrag" zwischen n > 1 Personen zustandekommt

Ich sehe keinen Grund dafür, weshalb es für eine Vereinsgründung 3 oder mehr Personen bräuchte. Kann mich jemand aufklären?--Keimzelle talk 15:33, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Haftung / Anmeldung

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Die letzte Einfügung (24.5. - 1:20) bedarf der Modifikation: 1. Bundesrat ist hier redundant. Es reicht der Verweis auf das Gesetz zur Haftungsbeschränkung. 2. Elektronische Anmeldung gehört in den Abswchnitt "Eingetragener Verein. FelMol 11:03, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Haftung des nicht-rechtsfähigen Vereins

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In diesem Artikel wird im Zuge der Beschreibung der Haftungsbestimmungen von nicht-rechtsfähigen (nicht eingetragenen) Vereinen auf § 54 BGB verwiesen, der in Satz 1 eine Anwendbarkeit von Gesellschaftsrecht und in Satz 2 eine persönliche Haftung des Handelnden vorschreibt. Im Zuge aktueller Recherche auf diesem Gebiet bin ich darauf gestoßen, dass nach aktueller, wohl auch herrschender Meinung in der Rechtswissenschaft (Literatur und Rechtsprechung) die Anwendbarkeit des § 54 BGB stark eingeschränkt bis nicht mehr vorhanden ist (vgl. Reuter, in: Rebmann/Säcker/Rixecker, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1/1, 5. Aufl 2007, § 54 Rdnr. 3 ff.) Aufgrund des veränderten verfassungsrechtlichen Umfeldes kann wesentlich Gleiches (hier eingetragener Verein und nicht-eingetragener Verein) nicht ungleich behandelt werden. Daher muss beim nicht-eingetragenen Verein im Einzelfall das anwendbare Recht ermittelt werden; weitgehend wird dieses jedoch Vereinsrecht sein. Da ich insgesamt jedoch kein sonderlich ausgeprägtes Wissen auf dem Gebiet des Vereinsrechtes besitze würde ich gerne dazu anregen, dass sich jemand der Verbesserung annimmt, der mehr davon versteht.

-- 128.176.158.250 17:46, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hauptwohnsitz und Staatsbürgerschaften von Mitgliedern?

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Kann jeder in einem Deutschen Verein beitreten und alle Funktionen dort einnehmen?
Ich glaube zwischen den EU-Ländern ist das kein Problem. Aber beispielweise ..jemand aus den USA, Indien oder Australien, Türkei oder Südafrika, der hier ein Jahr lang Praktikum/ Urlaub oder sonstiges macht in Deutschland, kann diese Person einem Verein beitreten? ..und wenn die Person wieder zurück geht und weiterhin Mitglied sein möchte, geht das? Wer kennt sich damit aus und könnte etwas dazu schreiben? (nicht signierter Beitrag von 194.95.173.166 (Diskussion) 14:45, 18. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

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Hallo Hönnetaler und Dirkb, Ihr habt jeweils den Weblink auf die VereinsWiki mit dem Verweis auf WP:Web entfernt. Da ich dort keine treffende Begründung finde, die das Entfernen nahelegt bzw. erfordert, bitte ich hier – aus eigener Neugierde (habe mich bereits am 12.3. d.J. über das Entfernen gewundert) und vor dem Hintergrund des heutigen BK mit Lady Whistler – um nähere Erläuterung und exakte Angabe der betreffenden Passage in WP:Web, auf die Ihr Euch bezieht. Vielen Dank im Voraus. Gruß --GUMPi (Diskussion) 13:36, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Welche erstklassigen, vertiefenden Informationen zum einschlägigen Lemma sind denn nach deiner Meinung auf der verlinkten Seite zu finden? --Hönnetaler 14:28, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Zunächst einmal danke für die Antwort, Hönnetaler. Möchtest Du auf der Basis (auf Frage mit Gegenfrage reagieren statt die erbetene Begündung für das eigene Handeln zu liefern) fortfahren oder nicht doch lieber eine produktive Diskussion anstreben? Solltest Du auf der Basis diskutieren wollen, so erläuter doch bitte, was die anderen Links Deiner Meinung nach für "erstklassige, vertiefende Informationen" zum Lemma zu bieten haben, z.B. "Bundesverband deutscher Vereine und Verbände (BDVV)". Ferner erklär doch dann bitte, was hier (u.a.) "Rechtliches zum Status nicht eingetragener Vereine und ihrer Mitglieder" zu suchen hat (Stichwort: Teilaspekte). Diese "Diskussion" dürfte dann in etwa so zielführend sein, wie Deine obige Antwort.
Zur Sache: Das Prinzip vom Feinsten ist, wie unmissverständlich aus WP:Web hervorgeht (erster Satz des Abschn. Einzelrichtlinien), kein zwingendes Ausschlusskriterium. Den Mehrwert der VereinsWiki als Weblink sehe ich aktuell vor allem im Auffangen von "Vereinspräsentationen", die den RK der de.WP nicht genügen. Darüber hinaus ist in der VereinsWiki eine stärkere Detaillierung des hiesigen Artikelthemas zu erwarten und das Fördern anderer Wikis wohl durchaus im Interesse der de.WP. Hierzu sollte sich dann jedoch besser Lady Whistler äußern. Unterm Strich sehe ich aktuell keinen triftigen Grund den Weblink zu "verbannen". Gruß --GUMPi (Diskussion) 15:42, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Schön schön, habe gerade die LD zur Vorlage:VereinsWiki entdeckt, das erklärt – wie auch das zwischenzeitliche Lesen der Benutzerdiskussionen von Hönnetaler und Lady Whistler nebst der heutigen VM – einiges. Es war keineswegs meine Intention hier eine weitere Diskussion zu einem bereits an anderer Stelle (bzw. anderen Stellen) in der Diskussion befindlichem Thema zu starten. Ferner war es nicht mein Ziel mich in einen "WP-War" einzumischen, zwischen die Fronten zu geraten bzw. gar auf die eine oder andere Seite zu schlagen. Ein Hinweis auf die Vorgänge an anderen Stellen wäre wohl durchaus angebracht gewesen, Hönnetaler!
Ich stelle daher mein hiesiges Begehren zurück, bis die LD zur Vorlage abgeschlossen ist. Die LD zur Vorlage:VereinsWiki bezieht sich ausdrücklich auf Ortsartikel, ist hier somit zunächst einmal nicht treffend. Daher gedenke ich voraussichtlich im Anschluss, sofern hier oder aus der besagten LD nicht triftige Gründe für das Weglassen des Weblinks vorgebracht bzw. erkennbar werden, den Weblink hier wieder einzubringen. Peace! --GUMPi (Diskussion) 21:03, 23. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Da sich bislang kein Admin dem LA in letzter Konsequenz angenommen hat, obgleich keine laufende Diskussion stattfindet, hier wie dort keine triftigen Gründe gegen den Weblink zur VereinsWiki im hiesigen Artikel vorzufinden sind, habe ich den Weblink wieder eingefügt. Die etwaig wiederholte Entfernung bitte ich mit mehr als dem bloßen Hinweis auf WP:Web angemessen ausführlich zu erklären, danke. --GUMPi (Diskussion) 22:38, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

unabhängig vom Mitgliederbestand?

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"Da der eingetragene Verein von seinem Mitgliederbestand unabhängig ist, handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts. Als Mindestzahl hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB). Dies ist eine allgemein anerkannte Sollvorschrift, die sowohl als Voraussetzung für die Eintragung als auch bei der möglichen Auflösung des Vereins gilt. Allerdings führt die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl nicht zwingend zur Auflösung des Vereins." Ja was denn nun? Wenn sieben Mitgleider vorgeschrieben sind, ist der Verein doch nicht unabhängig von seinem Mitgliederbestand und wäre demnach definitionsgemäß auch keine Körperschaft des privaten Rechts. Und bevor jemand klugscheißert, es ist an der Stelle nicht wichtig ob 3 oder 7 Mitgleieder. Kann mir das jemand erklären? Danke Hannes (nicht signierter Beitrag von 195.37.210.98 (Diskussion) 16:21, 17. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Zitat im Abschnitt 'Deutschland'

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Hallo, Der Abschnitt 'Nationale Rechhtslage - Deutschland' beginnt mit einer Definition eines Vereins, allerdings ist für dieses nette Zitat keine Quellenangabe genannt. Wo kommt dieser Satz her? --87.161.131.232 16:53, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Klingt ähnlich dem Palandt Einführung vor § 21 Rn. 13, trifft es aber nicht ganz. Anfrage auf Benutzer Diskussion:Pelz gestartet. --141.30.221.102 00:01, 24. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Schreibweise e. V. und Registereintrag

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Hallo,

im Artikel wird bei der Abkürzung "e. V." auf das Leerzeichen verwiesen, das laut DIN 5008 notwendig ist. Bei der BKL EV steht sogar, dass die Schreibweise ohne Leerzeichen falsch sei. Schaut man sich dagegen die Praxis der Registergerichte an, so wird immer das Leerzeichen bei der Eintragung weggelassen, selbst wenn man in der Satzung explizit ein Leerzeichen geschrieben hat. Deshalb finde ich es zu hart, von notwendig oder falsch zu sprechen, denn immerhin zählt der Name im Vereinsregister und DIN haben nunmal nur einen Empfehlungscharakter.

Wenn ich mit dieser Ansicht also nicht falsch liege, würde ich das in den beiden Artikeln in nächster Zeit präzisieren. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 14:07, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

gudn tach!
das mit den leerzeichen in abkuerzungen wird in der realitaet flexibler gehandhabt, als manche es wahrhaben wollen. DIN 5008 bezieht sich nur auf bestimmte schriftformen. ich stimme deswegen vollkommen zu. -- seth 10:45, 12. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Übergang der Haftung

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Leider wird im Kapitel Haftung nicht beschrieben wie die Haftung im Verein genau funktioniert. - So haftet z.B. der Vorstand, bis er von der Mitgliedsversammlung entlastet wird. D.h. es wäre hier ganz wichtig das die Vereinsmitglieder die Finanzen vorab prüfen. Anschließend haftet der Verein für die Geschäftstätigkeiten des Vorstandes. - Die Haftung geht vom Verein auf die Mitglieder über wenn der Verein aufgelöst wird. Letztendlich haftet man also für die Schulden. Deshalb ist es wichtig vor Eintritt nach den Finanzen zu fragen. (nicht signierter Beitrag von 212.34.162.107 (Diskussion) 21:27, 17. Jul 2013 (CEST))

Ältester eingetragener Verein Deutschlands

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Ich halte diese Information durchaus für erwähnenswert.

Dies zu recherschieren und zu veröffentlichen, wäre doch keine schlechte Idee. Die Suche bei Google hat nur dies ausgespuckt, aber ich glaube nicht das dies der älteste sein kann.

Hierbei sollte man wohl auch noch unterscheiden zwischen: Dem ersten Verein der offiziell eingetragen wurde und dem ältesten existierenden Verein Deutschlands.

http://www.fischundfang.de/Service/Aktuelle-Meldungen/Aeltester-Anglerverein-Deutschlands-kommt-aus-Berlin (nicht signierter Beitrag von Pauleberber (Diskussion | Beiträge) 17:27, 7. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Rechtslage Deutschland

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Hallo! Dieser Abschnitt ist schlichtweg falsch. Darauf kam ich, weil heute jemand über die Definition des eingetragenen Vereins gestolpert ist, dem hier der wirtschaftliche Zweck abgesprochen wird. Die Rechtslage ist dagegen eindeutig:

  • §21 BGB "Nicht wirtschaftlicher Verein"
  • §22 BGB "Wirtschaftlicher Verein"

Das sind die beiden grundsätzlichen Typen. Und der 21 definiert "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts." was hier nicht korrekt wiedergegeben wird. Der Abschnitt "Rechtliche Formen" gönnt diesen Grundformen lediglich eine Zeile Text, während man sich im restlichen Text mit Extrembeispielen bis hin zum Öömrang Ferian i. f. auf Amrum vertüdelt. Bitte dringen ändern, sonst mach ich das! Oliver S.Y. (Diskussion) 19:50, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Öömrang Ferian

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Es mag ja sein, dass der Verein sich selbst als "i.F." bezeichnet, und das dies sogar eintragungsfähig wäre, seitdem es in Schleswig-Holstein das Friesisch-Gesetz gibt. Ein Blick auf handelsregister.de zeigt aber, dass der Verein im Register (Amtsgericht Flensburg VR 108 NI) als "Öomrang Ferian e.V." eingetragen ist. 78.51.2.120 15:29, 4. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Gemeinnützige Vereine

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Ich vermisse Gemeinnützige Vereine in dieser Liste.Shadowslight (Diskussion) 20:44, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Einstieg in den Artikel

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Ich finde es etwas komisch, dass der ersten Abschnitt "Arten von Vereinen unter verschiedenen Gesichtspunkten" mit 'Ein Verein wird „international“ genannt ...' beginnt, als ob die meisten Leser, die diesen Artikel aufrufen, die Frage beschäftigt, wann ein Verein als international bezeichnet wird. Nach meinem Geschmack sollte diese Abgrenzung weiter unter formuliert werden. Den (aktuell) zweiten Absatz "Anders als in den Rechtswissenschaften wird in den Sozialwissenschaften zwischen ..." fände ich schon deutlich besser als Einstieg ins Thema. Just my two pence --Peter J. W. 11:37, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Recht haste! ich habe den Abschnitt weiter nach hinten verschoben. --FelMol (Diskussion) 11:54, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten