Diskussion:Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Benro in Abschnitt Nachfolgeverein...

Literatur

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Über die beiden Bücher kann ich nicht mehr sagen, als dass ich sie im Online-Katalog der Österreichischen Nationalbibliothek gefunden habe. Ob hilfreich oder nicht, kann ich daher nicht sagen. Aber immerhin... ;-) --GuentherZ 19:34, 28. Mär 2006 (CEST)

österreichische Edelleute

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Habe Artikel über

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österreichische Edelleute in meine Argumentation zurückversetzt, da

1. Trotz Adelsabschaffungsgesetz (auch im Verfassungsrang) überwiegt rechtlich das ebenfalls in der Verfassung verbriefte Grundrecht dieses merkwürdige Adelsabschaffungsgesetz. Auch "abgeschaffter Adel" ist und bleibt eine historisch gewachsene soziale Gruppe, auch ohne Titel und Adelszeichen und ist somit in allen demokratischen Ländern durch dieses Grundrecht geschützt. Auch in Deutschland und vielen anderen Staaten wurde ja bekanntlich der Adel aufgehoben.

2. Abgesehen davon gab es einige sprachliche Unrichtigkeiten, "Nachfolger" kann man nur in einem Amt sein. Genealogisch wird von Nachkommen gesprochen. In Bezug auf kk Monarchie von "Ex-Adel" zu sprechen ist unlogisch, da es in dieser Monarchie ja noch Adel gab. Abgesehen davon gibt es Ex-Könige, Ex-Präsidenten... also ehemalige Inhaber von Ämtern, da aber Adel kein Amt eben auch keinen Ex-Adel. Im deutschen Sprachgebrauch wurde der Ausdruck "historischer Adel" gefunden, der genau das sagt, dass der Adel eben nicht mehr öffentlich rechtlich existiert sondern eben nur als eine soziale Gruppe.

Übrigends, bei der parlamentischen Anfrage wurde auf das Adelsabschaffungsgesetz sowie auf das von den Nazis ausgesprochene Verbot der V.k.E.Ö. gepocht, aber merkwürdigerweise wurden die menschlichen Grundrechte ignoriert... Sehr merkwürdige österr. Sozialisten!!! Auch der weitere Verlauf zeugt nicht unbedingt von rechtstaatlichem Verhalten (siehe Dokumente im Link). Gesetze eigenmächtig auszulegen ist auch in Österreich eine strafbare Handlung und wird mit hoher Geldstrafe sowie bis zu drei Jahren Gefängnis geandet. Daher und auch auf Grund der Hinweise auf die Grundrechte die endgültige Einstellung des Verfahrens am 29.11.2006 per Aktenzeichen, wobei von der Vereinsbehörde der Ausdruck "historischer Adel" anerkannt wurde.

Grüsse Mixglimou aus Benutzer Diskussion:Allander / Benutzer:Mixglimou 22:59, 2. Nov. 2006 hierher verschoben

Bitte unterschreibe deine Beitäge, und poste an der richtigen Stelle.--Allander 11:29, 3. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Schöner Artikel

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Schöner Arteikel enthält alles was ich schon immer über die Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich wissen wollte mich aber nie zu fragen getraut habe :D .

Nachfolgeverein...

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"Dieser Club kann aber nicht als Adelsverband angesehen werden, da ihm auch nichtadlige Mitglieder angehören."

Nachdem der Adel in Österreich 1919 abgeschafft wurde, wird dieser Club wohl ausschliesslich nichtadelige Mitglieder haben (zumindest die Mitglieder mit österr. Staatsbürgerschaft), oder?

Oder sind mit den "Adligen" Personen gemeint, die aus Familien kommen, die vor langer Zeit einmal dem Adel angehört haben?

So scheint sich der Absatz im Widerspruch zum Anfang des Artikels zu befinden. Weiß wer mehr bzw. kann das konkretisieren?

Lg, --Benro 22:07, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten