Diskussion:Verfahren gegen die Juntas

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von R2Dine in Abschnitt allgemeine Verfahren gegen Verbrechen der Militärjunta

allgemeine Verfahren gegen Verbrechen der Militärjunta

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Hallo R2Dine, ich freue mich über dein Interesse am Verfahren gegen die Juntas von 1985 und deine Ergänzungen. Die meisten finde ich sehr gut, ich habe aber noch den Bezug zum konkreten Verfahren von 1985 hergestellt. Die Erwähnung weiterer Verfahren werde ich gleich erstmal wieder entfernen. Diese passen besser in Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur. In diesem Artikel soll es nur um den konkreten Prozess von 1985 gehen, der unter der Lemmaphrase bekannt wurde. In der Folge gab es noch sehr viele Verfahren gegen Militärs, darunter die von dir eingefügten. Ich würde hier nur die erwähnen, bei denen dieselben Personen, die 1985 prozessiert wurden angeklagt (oder amnestiert) wurden, und nicht eine generelle Auflistung der juristischen Aufarbeitung der Militärdiktatur. Ich hoffe auf dein Verständnis. Grüße --X2liro (Diskussion) 10:52, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, X2liro, da es nach Aufhebung der Amnestiegesetze noch weitere Verfahren gegen die Angeklagten von 1985 bzw. weitere Personen der damaligen Militärdiktatur gab, hatte ich die Angaben hier ergänzt. Im Artikel entstand nämlich der Eindruck, dass mit der Amnestie alles erledigt gewesen wäre. Aber dem ist ja nicht so. Ich würde die Einleitung des Artikels z.B. erweitern zu Als Verfahren gegen die Juntas (spanisch Juicio a las Juntas) werden die Strafgerichtsprozesse gegen die Oberbefehlshaber der argentinischen Militärdiktatur von 1976 bis 1983 bezeichnet. Die Aufteilung in zwei Artikel finde ich ungünstig. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:39, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo R2Dine, danke für die Antwort. Dieser Artikel soll tatsächlich nur den Prozess vom 24. März bis 10. Dezember 1985 behandeln. Dieser hat im Spanischen den feststehenden Begriff "Juicio a las Juntas". Leider gibt es meines Wissens im Deutschen keine etablierte Übersetzung, von daher kann man natürlich das Lemma diskutieren, es ist die wörtliche Übersetzung des feststehenden Begriffs im Spanischen und ich hielt alle anderen Lemmata (wie "Prozess gegen die Oberbefehlshaber der argentinischen Militärdiktatur von 1985") ebenfalls für Theoriefindung. Die Erweiterung des Einleitungssatzes geht jedenfalls nicht, weil das Juicio a las Juntas eben nur diesen ersten Prozess bezeichnet. (Er hat eine eigenständige Relevanz und hat ja auch in mehrere anderen Sprachversionen einen eigenen Artikel).
Es soll natürlich nicht der Eindruck entstehen, dass dieser Artikel die komplette juristische Aufarbeitung behandelt (diese zu recherchieren wäre mir momentan auch deutlich zu umfangreich). Ich denke der Einleitungssatz macht das deutlich, und die neue Zwischenüberschrift jetzt hoffentlich auch. Der Artikel Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur existiert ja schon viel länger als dieser Artikel hier und befasst sich vor allem mit der juristischen Aufarbeitung insgesamt. Erweiterungen wie die Fälle Kyburg oder Scilingo gehören dorthin, in den Abschnitt "Gerichtsverfahren ab 2010" (oder weitere eigenen Abschnitte). Dieser Artikel hier ist gewissermaßen eine Auslagerung aus jenem Artikel. Überschneidungen sind natürlich unvermeidbar, aber hier - wie gesagt - soll es um konkret das Gerichtsverfahren von 1985 gehen. --X2liro (Diskussion) 12:04, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ne, überzeugt mich nicht. Dann lieber alles in den Artikel zur Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur, der nicht so lang ist, dass man etwas ausgliedern müsste. Ich möchte Dich nicht um die Neuanlage eines Artikels bringen, aber zwei getrennte Artikel zerreißen das Thema ohne Grund in zwei Teile. R2Dine (Diskussion) 14:33, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo R2Dine. Schade, dass es dich nicht überzeugt, aber eine andere Sichtweise ist natürlich dein gutes Recht. Ich bleibe dabei, dass der Prozess als eigenständiger Artikel existieren kann und sollte. Es ist nicht ein beliebiger Prozess im Rahmen der Aufarbeitung, sondern hat im kollektiven Gedächtnis in Argentinien ungefähr den Stellenwert wie die Nürnberger Prozesse in Deutschland. Der Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur-Artikel würde überladen. Conadep und Schlussstrichgesetz sind dort ja auch schon ausgelagert. Ich gucke mir gerne nochmal Formulierungen und Weiterleitungen in den anderen Artikeln rund um die Argentinische Militärdiktatur von 1976-1983 an, um zu vermeiden, dass das Thema als zerrissen erscheint. Beim Anlegen der Links auf diesen Artikel habe ich darauf geachtet, dass die Links nur gesetzt werden, wenn konkret dieser Prozess thematisiert wird. Wenn du möchtest kannst du mir auch konkrete Passagen in Artikeln nennen, die diese Sorge von dir untermauern, ich kümmere mich da gerne drum. Die von dir ergänzte Weiterleitung in der Einleitung auf den Aufarbeitung-Artikel war ja auch schonmal eine sinnvolle Unterstützung. Grüße --X2liro (Diskussion) 17:07, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Die argentinische Sichtweise wäre dann zumindest noch erwähnenswert, da sie in Deutschland und der deutschsprachigen WP nicht vorausgesetzt werden kann. Spanische Belege erleichtern auch nicht gerade den Zugang zum Artikel und das Verständnis. R2Dine (Diskussion) 19:58, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten