Diskussion:Verfahrensdokumentation

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 85.182.128.2 in Abschnitt GoBD löst GoBS ab

@ Bluethunder3456 “HGB, GoBS- und GDPdU-Checkliste Verfahrensdokumentation“ der Zöller und Partner GmbH

Die ursprüngliche Quellen der Texte aus der angegebenen Checkliste sind verschiedene Publikationen der Firma Project Consult und des VOI aus den Jahren 1996 und 1999. Die ursprünglich hier einkopierten Texte stammen z.T. wörtlich übernommen von Dr. Kampffmeyer. Damit es wenigstens ein wenig anders aussieht wurden die Texte überarbeitet und ergänzt.

"== Links == + == Weblinks == - * Verfahrensdokumentation Blog [1]. Ein Blog zum Thema Verfahrensdokumentation Verdeckte Werbung der Fa. AvenData für deren Dienstleistungen? 213.39.143.116 11:27, 23. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Bedeutung GoBS

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Die Formulierung im ersten Satz ist meines Erachtens missverständlich, weil die GoBS gleichrangig neben HGB und AO gestellt werden. Wie aber in dem entsprechenden Wikipedia-Eintrag zur GoBS dargestellt, sind sie eigentlich nur eine Erläuterung. Bzgl. Aufbewahrungsanforderungen sind außerdem HGB und AO wweitestgehend identisch.

Dies ist mein erster Eintrag in Wikipedia, also weiß ich noch nicht wie man Artikel ändert. Ich würde jedenfalls so formulieren: Die Verfahrensdokumentation nach GoBS dient dazu, nachweisen zu können, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung für die Aufbewahrung von Daten und Belegen erfüllt sind. In Bezug auf die Aufbewahrung sind HGB und AO weitestgehend identisch. Eine Detaillierung und Erläuterung der Anforderungen erfolgt über die GoBS, die voraussichtlich 2010 durch eine neue Version, die GoBIT, ersetzt werden.

--217.72.211.40 18:44, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

GoBD löst GoBS ab

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Quelle:

85.182.128.2 22:24, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten