Diskussion:Verfassungsgericht der Republik Südafrika

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lysippos in Abschnitt Falsche Einordnung
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Falsche Einordnung

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Gerichte sind stets Justizorgane, damit ein Staatsorgan (Ipsen, Staatsrecht I, Rn 765), im Fall dieses Lemmas zudem ein oberstes Verfassungsorgan. Gerichte sind keine Organisationen und auch keine Behörden. Die Kategorisierung (Difflink Änderung vom 23. Oktober 2021) ist hier demzufolge ungeeignet.--Lysippos (Diskussion) 11:33, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Siehe die Einsortierung der Kategorie:Gericht unter Kategorie:Organisation, also am besten dort und nicht am Einzelfall diskutieren. --Didionline (Diskussion) 11:44, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Es ist angeraten, sich nicht an der Verbreitung falscher Informationen zu beteiligen. Du bist auf das Argument der o.g. Quelle nicht eingegangen, wir diskutieren hier um diesen Artikel und um nichts anders.--Lysippos (Diskussion) 11:48, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn in der deutschen WP Gerichte grundsätzlich als Organisationen betrachtet werden, gibt es dazu im Einzelfall nichts zu diskutieren. --Didionline (Diskussion) 12:01, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Es ist hier nicht die „deutsche WP“. Das könnte die Wurzel des falschen Blickwinkels sein, da diese überhaupt weder institutionell oder wissenschaftlich zuständig ist, eine solche Einordnung zu treffen. Das wäre reinste TF. Wir bilden nur das ab, was durch Dritte kompetent definiert wurde. Weise bitte mit reputablen Belegen nach, dass das Verfassungsgericht eine Organisation sei. Übrigens geht es um dieses Lemma und um kein anderes. Jetzt nicht fadenscheinig ausweichen. Fakt ist, dass mit der von Dir eingebrachten Kategorisierung eine falsche Information vorliegt. So wird eine Behauptung (und das in Fortsetzung) aufgestellt, die bisher nicht bewiesen ist. Es geht um die Frage: Ist das Verfassungsgericht der Republik Südafrika ein Justizorgan der Republik Südafrika oder eine Organisation? Was meinst Du, welche Grundlage zur Einordnung der maßgebliche Aspekt sei?--Lysippos (Diskussion) 12:18, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Nochmals: Die deutsche WP hat Gerichte als Organisationen definiert, also muss das nicht jedes Mal im Einzelfall geklärt werden. Ich habe die Diskussion zu Deinen eigensinnigen Edits und Reverts an das Portal Recht weitergegeben. --Didionline (Diskussion) 12:26, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Also nochmals, die Einordnung, was Gerichte sind, erfolgt nicht durch die „deutsche WP“. Das ist nicht der Ansatz, was dieses Enzyklopädie-Projekt erreichen will. Vielleicht lohnt es sich, wieder mal in Wikipedia:Belege den Abschnitt Grundätze zu lesen. Ich freue mich, wenn Du einen Beleg herbeibringen könntest, nach: „Wikipedia-Artikel sollen gut gesichertes, etabliertes Wissen enthalten, mit dem Ziel, den aktuellen Kenntnisstand darzustellen.“ --Lysippos (Diskussion) 12:35, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Warum sollte ich etwas belegen müssen - das müsste wenn schon dann derjenige, der den Artikel in die Organisationskategorie Kategorie:Verfassungsgericht einsortiert hat. Aber nochmals, das ist der falsche Weg, Diskussionen um die grundsätzliche Einsortierung von ganzen Kategoriensträngen sollten im zuständigen Fachbereich und nicht an einzelnen Artikeln geführt werden. --Didionline (Diskussion) 12:54, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Belegen muss derjenige, der etwas im Artikel einbringen möchte. Wenn ich es in der Versionsgeschichte erkenne, warst Du es, oder? Es gibt genügend Lemmata, die in eine Organisations-Kategorie passen und bei denen das sachlich gerechtfertigt ist. Der Kat-Aufbau zu Organisationen wird von niemand in Frage gestellt und das steht hier nicht zur Debatte. Es geht um diesen Artikel, der eine Institution beschreibt und der vom Fachbereich betreut wird. Daher findet die Diskussion hier statt. Dieses Verfassungsgericht ist nun mal ein Organ des Staates und keine Organisation. Das hat WP nicht zu definieren: „Wikipedia ist keine Quelle“, siehe WP:Belege. Einen Beleg als Sekundärliteratur habe ich oben zitiert. Es ist zudem ein Verfassungsorgan und als solches in Kapitel 8, Sektion 167 der südafrikanischen Verfassung verankert und in seiner Rolle definiert. An dieser Stelle steht nichts, was für eine andere Auffassung spricht. --Lysippos (Diskussion) 13:28, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Vielleicht einfach mal die Versionsgeschichte anschauen? Die Organisationskategorie Kategorie:Verfassungsgericht wurde im Jahr 2010 vom Artikelersteller UW eingefügt. --Didionline (Diskussion) 13:52, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Bitte richtig lesen und nicht falsch verweisen. Es geht nicht um die Kategorie des Gerichtswesens Kategorie:Verfassungsgericht (dagegen siehe im Artikel: 10:57, 23. Okt. 2021‎). Also bitte keine Diskussion mit Nebelkerzen; so haben wir nie diskutiert und das wollen wir auch nicht. Und wo ist nun Dein Beleg?--Lysippos (Diskussion) 14:05, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Wieso sollte die Einsortierung in eine Organisationskategorie falsch und in eine andere richtig sein? Das macht überhaupt keinen Sinn. --Didionline (Diskussion) 14:15, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
DieserAuffassung folgend könnte man jede beliebige Kategorie einsetzen? Bringst Du endlich mal einen fachlich fundierten Beleg? --Lysippos (Diskussion) 14:27, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Was soll ich denn belegen - dass das Verfassungsgericht der Republik Südafrika ein Verfassungsgericht ist...? --Didionline (Diskussion) 14:45, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Die Frage war doch klar. Zu belegen wäre, dass dieses Verfassungsgericht eine „Organisation“ sei, wenn es so kategorisiert sein soll. Ist es keine „Organisation“, hat die Kategorie „Organisation (Johannesburg)“ im Artikel keine Berechtigung. --Lysippos (Diskussion) 15:10, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Liest Du eigentlich, was ich oben geschrieben habe? Wenn die Organisationskategorie Kategorie:Verfassungsgericht korrekt ist, kann die Organisationskategorie Kategorie:Organisation (Johannesburg) nicht falsch sein. Wenn Dir nichts neues mehr einfällt, sollten wir diese unsinnige Diskussion lieber beenden. --Didionline (Diskussion) 15:22, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Wir können also für diese Diskussion festhalten, dass es für die formale „Betitelung“ einer Institution keines reputablen Beleges bedarf, der eine schlüssige und nach den hier geltenden Belegforderungen konkludente Begründung darstellt. --Lysippos (Diskussion) 15:30, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Wie Dir Zollernalb ja schon an anderer Stelle geschrieben hat, ist die Einsortierung von Kategorien eine wikipediainterne Festlegung und bedarf daher keiner Belege. --Didionline (Diskussion) 15:51, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Wir können also für diese Diskussion und eine weitere festhalten, dass es für die formale „Betitelung“ einer Institution keines reputablen Beleges bedarf, der eine schlüssige und nach den hier geltenden Belegforderungen konkludente Begründung darstellt.--Lysippos (Diskussion) 15:57, 23. Okt. 2021 (CEST)Beantworten