Diskussion:Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von HolgerB in Abschnitt Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde
Bearbeiten"Das Gericht ist nicht für Verfassungsbeschwerden von Bürgern zuständig. Diese sind unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubringen. " - wie ist das zu verstehen? Man kann beim BVerfG die Verletzung von Grundrechten in der Landesverfassung rügen? --JensMueller 19:56, 23. Mär. 2009 (CET)
- Wenn sich jemand durch Landesrecht in seinen Rechten verletzt sieht, muß er die entsprechende Verfassungsbeschwerde beim BVerfG vorbringen. In anderen Ländern ist aber das Landesverfassungsgericht für solche Fälle zuständig.--HolgerB 19:14, 24. Mär. 2009 (CET)