Diskussion:Verjährungsunterbrechung
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Harry8 in Abschnitt Schweiz: Strafrecht
Schweiz: Strafrecht
BearbeitenDer im Artikel angegebene § 70 StGB bezieht sich auf die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind. Er ist kein Beleg für diesen Absatz. Harry8 08:31, 21. Feb. 2010 (CET)
- Der im Artikel angegebene § 75 StGB bezieht sich auf den Vollzug von Freiheitsstrafen. Er ist kein Beleg für diesen Absatz. Harry8 08:33, 21. Feb. 2010 (CET)
- Der Begriff ausgefällte Sprache muss erklärt werden. Er ist unverständlich. Harry8 08:35, 21. Feb. 2010 (CET)