Diskussion:Verkehrspilotenlizenz

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GeisterPirat

Kann man das Lemma license in licence ändern, das eine AE und letzteres ist BE. Ich gehe davon aus, dass man sich, in Enzyklopädien an der englischen Schreibweise orientieren sollte!! Außerdem steht auf den internationalen (u.a. deutsche) licence drauf!!--Hinty 20:57, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Schließe mich an, da dann die Verwirrung bei den Schreibweisen weniger würde.--GeisterPirat (Diskussion) 23:26, 13. Mär. 2016 (CET)Beantworten


auf den ATPL kann mann noch irgendwelche Zusatzscheine machen: langstrecke? ...--stefan 20:42, 11. Okt 2005 (CEST)

Auf jeden Fall die Type Ratings.--MB-one 17:51, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Weiß jemand ob man für Cargo Maschinen einen ATPL braucht, oder ob ein CPL mit IFR reicht? Mit Cargo Maschinen meine ich z.b. die Boeing 747-400F. Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.

Eine CPL brauch man, wenn man irgend was in der Luft gegen Geld tuen will (außer Bannerschlepp und Selbstkosten für Rundflüge abkassieren). Einen ATPL brauch man für "air carrier service" (was auch immer das sein soll). Da die 747 gewöhnlihc für eine Fluglinie fliegt, vermute ich dass es schon ein ATPL sein muß. Außer man fliegt wie König Hussein von Jordanien privat mit seiner B747 rum.--stefan 23:12, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Im Artikel Commercial Pilot Licence wird's geklärt, die CPL reicht nur für Maschinen, die alleine geflogen werden dürfen, das trifft auf die 747 nicht zu, also ist dort immer die ATPL nötig.--MB-one 17:51, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Wenn du eine Cargo-Airline mit bspw. kleinen ATRs findest, kannst du mit CPL zumindest Copilot sein 84.173.213.112 12:59, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Langstreckenflugberechtigung

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Wie ist Langstrecke definiert? Vgl. Diskussion unter Benutzer_Diskussion:Omi´s_Törtchen#Langstreckenflugberechtigung 84.173.213.112 13:02, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Bei Langstreckenflugzeug steht: „Ein Langstreckenflugzeug ist ein Flugzeug, das [...] ab etwa 5.000 km am wirtschaftlichsten einzusetzen ist.“ Demnach ist die „Langstrecke“ wohl im Intervall von etwa 5.000 (oder vielleicht 7.500) bis ca. 15.000 km anzusiedeln. --MB-one 15:26, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist die wirtschaftliche Seite, den angehenden Piloten interessiert wahrscheinlich aber eher die gesetzliche Definition, d.h. ab welcher Strecke dieses Zertifikat vorliegen muß. Trotzdem danke! 84.173.213.112 20:07, 21. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Gibt es wohl nicht mehr, vgl. [1] 84.173.245.51 03:27, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Langstrecke, Mittelstrecke und Kurzstrecke werden nicht über die Distanz, sondern über die Flugzeit definiert. Was für eine Boeing ein Kurzstreckenflug ist, ist für eine kleine Cessna vielleicht schon Langstrecke. Kurzstrecke bedeutet eine rein Flugzeit von maximal einer Zeitstunde, Mittelstrecke liegt zwischen einer und fünf Zeitstunden, alles über fünf Zeitstunden ist Langstrecke. Alternativ werden in der Jetfliegerei dennoch manchmal die Grenzen von bis 500 NM (926km), 500 bis 2500 NM (4630km) und über 2500 NM verwendet. Die einzelnen Begriff sind nicht gesetzlich festgelegt. Die Auslegung der Flugzeugmuster unterscheidet sich jedoch bezüglich dieser Katergorien. So ist eine Kurzstreckenmaschine für ein Flugstunden/Flüge Verhältnis <1 ausgelegt, d.h. dass nach 10.000 Flugstunden mehr als 10.000 Starts und Landungen durchgeführt wurden. Bei einer Langstreckenmaschine liegt dieses Verhältnis bei 5 und höher, so das eine nur auf Langstrecken eingesetzte Maschine nach 10.000 Flugstunden maximal 2000 Starts und Landungen hinter sich hat. Kurzstreckenmaschinen vefügen meist über robustere Fahrwerke und weisen eine bessere Steig- und Sinkflugperformance auf, während Langstreckenmaschinen auf einen effizienten Reiseflug hin optimiert sind, das sie einen erheblich höheren Anteil des Fluges darin verbringen. Die meisten Maschinen sind entweder für Kurz- und Mittelstrecke oder für Mittel- und Langstrecke ausgelegt. --84.170.107.208 12:07, 21. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Benutzervorlage

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Es gibt eine nette Vorlage für Berufspiloten: Benutzer:Mymarco/Vorlage:Compilot. Vielleicht wäre es ganz nett, wenn die Betreffenden dies verwenden würden. Dann könnte man sie nämlich mit Spezial:Linkliste/Benutzer:Mymarco/Vorlage:Compilot finden. Danke! 84.173.229.233 16:01, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Bezahlung

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Dieser Artikel spricht von minimal 2389 Euro für den ersten Offizier und 3875 Euro für den Kapitän. Sind das Preise bei den Regionalfliegern? Kommt mir nicht so hoch vor. 84.173.243.235 11:32, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Es ist wohl so, wie es dort steht. Die 2389 für den F/O sind das Grundgehalt, mit Zulagen wird da schon spürbar mehr draus. Bei LH liegt der Einstieg IMO bei 4600 Brutto für den F/O. MB-one 12:55, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten