Diskussion:Verlassenschaftsverfahren

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Naval in Abschnitt alte Literatur

alte Literatur

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Jemand wollte die alte Literatur gelöscht haben, mit der Begründung "1988 liegt vor der grundlegenden Novelle des Außerstreitgesetzes und 25 Jahre vor dem heutigen Datum, ist also veraltet.". Das Verlassenschaftsverfahren gibt es aber schon länger, so dass diese alte literatur behalten werden sollte und wenn möglich mit neuerer ergänzt wird. -- Naval (Diskussion) 17:30, 10. Okt. 2013 (CEST)Beantworten