Diskussion:Verleihung (Bergbau)
Zeitliche und regionale Einordnung
BearbeitenDer Großteil des Artikels scheint von der Verleihung in vergangenen Zeiten zu reden. Nur ganz hinten gibt es einen kurzen Abschnitt zur heutigen Situation. Dennoch finde ich nirgends ein Wort davon, wann denn genau die Verleihung in der beschriebenen Form stattfand. Ein paar erklärende Worte in der Überschrift wären hilfreich. Da obendrein von Groschen gesprochen wird, scheint es mir auch eine regionale Eingrenzung zu geben. Kann da auch was zu geschrieben werden? -- TZorn 18:28, 25. Jan. 2013 (CET)
- Hallo Tzorn, den genauen Zeitpunkt wann die ersten Verleihungen stattgefunden haben, konnte ich bei der Literaturrecherche nicht ausmachen. Die Formalitäten sind aber mit dem Regalbergbau eingeführt worden. Regional beschränkt ist die Verleihung auf die Gebiete in denen der Regalbergbau stattfand, also Preußen, Österreich, Ungarn. Da ich beabsichtige, sämtliche Artikel weitestgehend auf Einzelnachweise umzustellen, werde ich im Rahmen dieser Bearbeitung versuchen hier die gewünschten Ergänzungen mit einzupflegen. --Pittimann Glückauf 19:05, 25. Jan. 2013 (CET)
- Danke Pittimann. Zumindest eine grobe zeitliche Einordnung bis wann es die Verleihung wäre wünschenswert. In der Einleitung steht: „Die Verleihung ... ist ein hoheitlicher Akt, den im Bergbau das Bergamt durchführt. Bei der Verleihung wird dem Muter das Bergwerkseigentum verliehen.“ Danach geht es in der Vergangenheitsform weiter und es werden Gebühren von einem Groschen genannt, die so gar nicht mehr in unsere Zeit passen. Etwas irritierend so. -- TZorn 15:49, 26. Jan. 2013 (CET)
- Hallo TZorn, bitte habe etwas Geduld. Ich werde den Artikel im Laufe des Jahres überarbeiten und weiter ausbauen, allerdings habe ich im Moment noch andere Baustellen zu beackern. --Pittimann Glückauf 12:27, 28. Jan. 2013 (CET)
- Hallo TZorn, ich habe nun den Artikel inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Durch die Ergänzungen müsste er IMO besser verständlich sein. sollte noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, so können wir das ja hier durchsprechen. --Pittimann Glückauf 11:29, 24. Jun. 2013 (CEST)
- Ja Danke. Habe deine Änderungen in den letzten Tagen schon verfolgt. Im Hinblick auf die zeitliche Einordnung liest sich der Artikel allerdings immer noch nicht flüssig. Abgesehen von der Einleitung und dem Kapitel Heutige Regelungen steht alles in der Vergangenheit. Treffen die Dinge, die in den Kapiteln Bergrechtliche Bedingungen bis Unterschiede der Rechtsbegriffe erläutert sind, auch heute noch zu oder nicht? Wenn ja, sollte dort auch der Präsens genutzt werden, wenn nein, könnte man vielleicht alles noch unter eine Überschrift Situation vor 18xx oder so ähnlich zusammenfassen. Oder du differenzierst in den einzelnen Kapiteln weiter nach alter und neuer Regel. Oder du weißt in der Einleitung daraufhin, dass der Begriff vornehmlich im alten Bergrecht Bedeutung hatte und heute nur noch formell genutzt wird (falls das so sein sollte). -- TZorn 11:47, 24. Jun. 2013 (CEST)
- Hallo TZorn, ich habe nun den Artikel inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Durch die Ergänzungen müsste er IMO besser verständlich sein. sollte noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, so können wir das ja hier durchsprechen. --Pittimann Glückauf 11:29, 24. Jun. 2013 (CEST)
- Du hast es erfasst, das letztere ist der Fall. Zur zeitlichen Einordnung bis 1865 galten unterschiedliche Bergordnungen, ab 1865 bis 1980 preußisches Berggesetz, ab 1980 Bundesberggesetz. Es würde IMO zuweit führen hier im Artikel alles anzuführen. Alleine die Abschnitte in den von mir als einzelnachweise angeführten Quellen umfassen rund 200 Seiten. Für den Leser kann so ein Artikel nur ein grober Überblick sein, was war und wie es heute ist. Die einzelnen Bergordnungen bzw. Gesetze kann man hier auch nicht abhandeln, das würde IMO den Rahmen sprengen. --Pittimann Glückauf 12:05, 24. Jun. 2013 (CEST)
In Augenscheinnahme
BearbeitenAus verschiedenen Anzeichen kann ich mir mit entsprechender Erfahrung ausrechnen, wo es sich lohnen würde meinen "Claim" abzustecken und in irgendein Register einzutragen. Danach kann ich anfangen zu graben, und keiner darf mir da in die Quere kommen.
Es scheint aber wohl hierzulande so gewesen zu sein, das ich erst graben und was finden musste, bevor die Obrigkeit sich zu einer Amtshandlung aufraffte. Das erscheint mir widersinnig und schützt mein anfängliches Risiko doch nicht.
Es musste doch zumindest sowas wie einen vorläufigen Schutz gegeben haben. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:30, 30. Sep. 2014 (CEST)
- Tscha so ist das mal hier bei uns in Deutschland, es ist alles genau gesetzlich geregelt. Das hat aber auch bestimmte Gründe, die in den alten Berggesetzen zu suchen sind. --Pittimann Glückauf 12:58, 30. Sep. 2014 (CEST)