Diskussion:Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 91.221.58.5 in Abschnitt ACHTUNG: Die Verordnung wird gerade überarbeitet!

ACHTUNG: Die Verordnung wird gerade überarbeitet!

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Stand: Oktober 2012 Quelle: http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/novellierung-der-verordnung-ueber-elektromagnetische-felder-26-bimschv-und-der-verordnung-ueber-das-nachweisverfahren-zur-begrenzung-elektromagneti/?

Novellierung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) Referentenentwurf den beteiligten Kreisen nach § 51 BImSchG vorgelegt

Am 24.10.2012 ist der Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (Novellierung der 26. BImSchV und der BEMFV) den beteiligten Kreis nach § 51 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Stellungnahme übersandt worden.

Die Novellierung der 26. BImSchV dient u.a. der Umsetzung der EU-Ratsempfehlung vom 12.06.1999 (1999/519/EG), unter Berücksichtigung der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) aus Dezember 2010 sowie Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK). Da beim Stromnetzausbau teilweise die neue Technik der Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) eingesetzt werden wird, die bisher ungeregelt ist, soll diese in den Anwendungsbereich der 26. BImSchV aufgenommen werden. Zudem wurde ein Vorsorge- und Grenzwertkonzept im Hinblick auf Niederfrequenzanlagen erarbeitet, das den Schutz der Bevölkerung sicher stellen, gleichzeitig aber u.a. beim Ausbau der Stromnetze nicht hinderlich sein soll. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der 26. BImSchV auf gewerblich betriebene (Hochfrequenz-) Anlagen soll aufgehoben werden, was angesichts des flächendeckenden Ausbaus eines digitalen Behördenfunks (BOS-Funk) erforderlich ist, aber auch private Funkanlagen betrifft (Amateurfunk). Ferner ist geplant, durch die Nutzung einer elektronischen Datenbank bei der Bundesnetzagentur Bürokratie abzubauen und Anzeigepflichten für Funkanlagen und für Niederfrequenzanlagen mit einer Spannung von 110 Kilovolt oder weniger zu streichen. Die geplanten Änderungen der BEMFV sind teilweise Folgeänderungen und dienen teilweise der besseren Synchronisierung beider Regelungswerke. (nicht signierter Beitrag von 91.221.58.5 (Diskussion) 07:23, 9. Nov. 2012 (CET))Beantworten