Diskussion:Verordnung über künstliche Intelligenz

Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von Opihuck in Abschnitt Lemmabezeichnung

Beeinflussung durch KI

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Sam Altman: "AGI ist notwendig für das Überleben der Menschheit", und fügte hinzu, "Unsere Probleme scheinen zu groß zu sein, als dass wir sie ohne bessere Werkzeuge lösen könnten."[1]
--> Und jetzt sollen diese Werkzeuge den Menschen also nicht ("subtil") beeinflussen! Wie lässt sich die Menschheit am Nicht-Überleben der Menschheit hindern, wenn nicht subtil? --Albrecht62 (Diskussion) 11:25, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Lemmabezeichnung

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Ich bin jetzt, nachdem das Lemma von Gesetz über künstliche Intelligenz in Verordnung über künstliche Intelligenz geändert wurde, zum wiederholten Male über das Lemma gestolpert. Verordnung über künstliche Intelligenz klingt so, als handele es sich um eine Verordnung eines Bundesministeriums, also um etwas vergleichsweise Unbedeutendes. Dass die EU dahintersteckt, ist nicht sogleich ersichtlich. Dass es sich um eine wichtige gesetzesähnliche Regelung handelt, auch nicht.

Ich möchte deswegen dringend eine Lemma-Änderung anregen. Es ist weitverbreiteter Usus, dass europäische Rechtsquellen mit ihrer laufenden Nummer lemmatiert werden. Nützlich ist zudem ein Zusatz, damit man weiß, worum es in der Sache geht.

Korrekt und eindeutig wäre aus meiner Sicht daher Verordnung (EU) 2024/1689 (Künstliche Intelligenz). Wäre das ein Kompromiss? --Opihuck 19:41, 14. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ursprünglich hatte ich den Artikel unter dem Namen "KI-Verordnung" erstellt, mich bisher aber noch nicht eingemischt.
Ich verweise auf Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen und Normen. Dort hat man sich aber noch nicht mit EU-Rechtsquellen auseinander gesetzt.
Es gibt keine "amtliche Kurzbezeichnung" und die "vollständige amtliche Bezeichnung" scheidet aus, weil sie extrem lang ist. Bleibt also die Bezeichnung mit Nummer oder die "Verkehrsbezeichnung". Korrekt wäre "Verordnung (EU) 2024/1689" und das wird auch in anderen Artikeln verwendet, allerdings eigentlichn nur, solange es keine "Verkehrsbezeichnung" gibt. Und die gibt es hier mit "Verordnung über künstliche Intelligenz" oder "KI-Verordnung". Niemand kennt diese Verordnung unter der Nummer, sondern unter dem Namen, deswegen wäre es der Nützlichkeit einer Enzyklopädie nicht zuträglich, die Nummer zu verwenden. Grundsätzlich sollen Lemmas die übliche Bezeichnung darstellen. Und dann einfach in den Titel eine Erklärung reinzuhauen, worum es geht, ist irgendwie auch inkonsequent und auch nicht der Sinn eines Titels/Lemmas.
Und natürlich kann man das mit deutschen Rechtsverordnungen verwechseln, aber Verordnungen sind in der EU auch absolut üblich, es gibt also einfach zwei ähnlich oft verwendete Bedeutungen dieses Begriffs. Ich denke also nicht, dass wir ihn vermeiden sollten nur für die Menschen, die nicht mit den absoluten Grundlagen des EU-Rechts bekannt sind. Immerhin wird das im ersten Satz klar und im zweiten Satz wird noch erwähnt, was genau für ein Rechtsakt das ist und auch die Relevanz erwähnt. Außerdem prangt über der Infobox eine EU-Flagge. --Albert Magellan (Diskussion) 13:24, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Bitte beachte Nr. 5 der Wikipedia:Namenskonventionen#Rechtsquellen und Normen. Dass Zusätze zur Nummer sehr häufig gewählt werden, kannst du sehen, wenn du dir die Kategorie EU-Verordnung ansiehst. --Opihuck 14:55, 15. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
  1. ChatGPT-Entwickler setzt neuen Schwerpunkt auf allgemeine KI, Der Standard, 15. Oktober 2023