Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I)

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

Erfüllungsort

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Es heisst, dass für die Bestimmung des "Erfüllungsortes" des EuGVÜ 5 das internat. Privatrecht der lex fori entscheidend gewesen sei (was im "Lugano-Übereinkommen" übrigens heute noch gilt).

Dies ist meines Erachtens nicht ganz genau. Wo der "Erfüllungsort" ist, bestimmt sich nach der lex causae, also nach dem auf den konkreten Vertrag anwendbaren Recht.

Welches Recht das auf den Vertrag anwendbare ist ergibt sich wiederum aus der lex fori. Dass dies so ist hat aber nicht mit EuGVÜ 5 zu tun, sondern damit, dass das EuGVÜ (gleich wie übrigens die EuGVVO) nicht Kollisionsrecht ist, sondern nur Gerichtsstandsrecht; mit anderen Worten die Frage nicht beantwortet, das Recht welchen Landes auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis anzuwenden sei. Dies machen die nationalen internationalen Privatrechte (resp. ggf. die Rom-Verordnung bei Verträgen).

Konsequenzen bei einem Verstoss gegen die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO)?

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Ich habe heute vom Standesamt München erfahren, dass dieses ein Schreiben von der Bundesregierung erhalten hat, bei dem das HCCH-Mitglied Bundesrepublik Deutschland das anderweitige neue HCCH-Mitglied Indien (seit 13.08.2008) nicht akzeptiert. Die BRD "überspringt" also das Haagener Übereinkommen gegenüber anderen HCCH-Mitgliedern und verstösst mit dieser "haus-internen Selbstregelung" somit gegen diese EuGVVO. Jetzt wollte ich gerne von diesem Wikipedia-Artikel wissen, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verstoss gegen die EuGVVO haben könnte und werde hier nicht schlau daraus. Hmmm? Danke. --89.55.235.193 13:28, 28. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kurzform

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Ist die Kurzform "LugÜ" üblich? Juris hat dazu immerhin 190 Treffer. -- 188.104.6.193 11:27, 21. Mär. 2010 (CET)Beantworten

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Der zweite Referenzlink (↑ http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/wirtschaft/ref_gesetzgebung/ref_lugano_uebereinkommen.html) ist tot. Dokument nicht gefunden. (nicht signierter Beitrag von 109.192.63.23 (Diskussion) 13:02, 19. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

EG-Verordnung Nr. 44/2001

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Warum wird o.g. nicht weitergeleitet, obwohl der Text so beginnt und stets mit dem Lemma übereinstimmen sollte? Gruß -- 217.224.213.61 00:20, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 17:07, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten