Diskussion:Verschlusssache
nur deutsche Sichtweise hier
Bearbeitenwie sieht das in anderen Ländern aus?
welche Abstufungen gibt es in USA GB Rußland etc. und was ist damit verbunden (z. B. Atombombenaufnahmen etc.) (nicht signierter Beitrag von 217.253.83.14 (Diskussion) 20:51, 17. Jan. 2021 (CET))
Woher kommt das „allgemeine Amtsgeheimnis“?
BearbeitenWorauf begründet sich die Aussage, dass Informationen ohne VS-Einstufung trotzdem (immer!?) dem allgemeinen Amtsgeheimnis unterliegen? --91.221.59.22 13:49, 28. Feb. 2023 (CET)
- Das ergibt sich doch – wenn ich das richtig sehe – beispielsweise für Bundesbeamte unmittelbar aus § 67 Abs. 1 S. 1 BBG und für Soldaten aus § 14 Abs. 1 S. 1 SG. Grundsätzlich unterfallen die "bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten" (vgl. § 67 Abs. 1 S. 1 BBG) also der Amtsverschwiegenheit. Von dieser Regel gibt es dann einige gesetzliche Ausnahmetatbestände. --Knkrdnz (Diskussion) 15:37, 28. Feb. 2023 (CET)
- Für die übrigen Beamten aus § 37 BeamtStG. --Asperatus (Diskussion) 18:32, 28. Feb. 2023 (CET)
Welche Art von Interessen sind bei VS-NfD gemeint?
BearbeitenDa der Begriff „Interessen“ sehr unterschiedlich verstanden und ausgelegt werden kann, stellt sich wiederholt die Frage, welche Interessen bei den Geheimhaltungsgraden VS-NfD und VS-Vertr. gemeint sind.
Den Beispielen in der Anlage III zur VSA (BMI-OESII5-20180810-SF-A003 (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)) entnehme ich, dass es hier um Durchsetzungsinteressen des Bundes oder seiner Länder geht, und z.B. nicht um rein finanzielle oder gar abstrakten Interessen, wie Ansehen oder allgemeines Vertrauen geht. --91.221.59.22 14:02, 28. Feb. 2023 (CET)