Diskussion:Verschonungsbedarfsprüfung

Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Karl 3 in Abschnitt Akte Döpfner und die Springer-Aktien

Wer hat's erfunden?

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Nicht die Schweizer, jedenfalls.

Könnte man noch näher ausführen, wer denn die VBP in 2016 eingeführt hat?

Nämlich CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble bzw. unter seiner Leitung das Finanzministerium.

Und zwar garantiert durch mehr oder weniger sanftes Lobbying genau jener Klientel, die von der VBP profitiert. --2A02:3038:207:1CAC:5934:50E2:59C5:74C8 02:55, 29. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Details hierzu in Christoph Butterwegge, Krise und Zukunft des Sozialstaates, Köln 2018, insbesondere Kapitel 8.5 Die ungenutzte Chance des Verfassungsgerichtsurteils zur Erbschaftsteuer für Unternehmerfamilien: Schonung des privaten Reichtums trotz öffentlicher Armut, S. 351 - 362. --Karl 3 (Diskussion) 15:46, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten


Akte Döpfner und die Springer-Aktien

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Außerdem wäre ja besonders der prominente Fall der milliardenschweren Schenkung von Springer-Aktien durch Friede Springer an Springer CEO Mathias Döpfner in 2020 erwähnenswert, der ja spätestens im Dezember 2023 bekannt wurde. --2A02:3038:207:705A:4E64:B0ED:1245:87DB 15:35, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ergänzt am 15.11.2014; danke für den Hinweis!--Karl 3 (Diskussion) 15:46, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Edits vom 14.11.2024 / Rücksetzung

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@Karl 3: Wegen Edit 1: Leider habe ich keinen Zugang zu der von dir genannten Quelle (Artikel SZ). Unabhängig davon ist die Aussage rechtlich falsch und sollte nicht im Artikel verbleiben. Wer kein Geld hat, um eine Steuer zu zahlen, ist einfach nur "pleite". Das hat mit Verschonungsbedarfsprüfung nichts zu tun. -- Wegen Edit 2: Leider kann ich den ZEIT-Artikel auch nicht lesen. Haben die dort genannten Personen den Journalisten gesagt, dass sie die Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch nehmen wollen bzw. dies getan haben? Oder ist das nur Spekulation? Gibt es andere (allgemein zugängliche) Quellen? Gruß, --Scripturus (Diskussion) 00:47, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Hallo @Scripturus, zu Edit 1: Der Fall, dass in Sekundärliteratur eine Falschaussage getroffen wird, ist in WP eindeutig geregelt: Einfach einen Artikel aus reputabler Sekundärliteratur mit einer Richtigstellung ergänzen. zu Edit 2: hier mal das ganze Zitat aus dem zitierten Artikel: "Andererseits könnten die Klatten-Kinder einen Erlass der Erbschaftsteuer beantragen. Den gibt es auf Antrag, wenn der Erbe oder Beschenkte die Steuer nicht aus eigenem Vermögen bezahlen kann. [...] Nach Recherchen, die Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit beim Statistischen Bundesamt unternahm, profitierten 24 Erben/Beschenkte allein im Jahr 2022 von einem solchen Steuererlass bei Großvermögen."
Auch beim Vermögensübertrag Mathias Döpfner#Vermögen und Steuerzahlungen wurde eine mögliche Falschaussage zur steuerlichen Behandlung des Übertrags thematisiert. Ich habe deshalb einen Verweis auf diesen Fall ergänzt. Gruß --Karl 3 (Diskussion) 09:20, 15. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Da bin ich anderer Meinung. Artikel der SZ, ZEIT oder des Manager Magazins sind keine geeignete Referenz für Rechtsthemen, vor allem nicht, wenn dort nur spekuliert wird. WP soll ja keine Sammlung von Zeitungsartikel-Zitaten und Vermutungen sein. Keiner der Prominenten hat wirklich bestätigt, einen Steuererlass via Verschonungsbedarfsprüfung genutzt zu haben. Ob sie das hätten können, hat keinen Informationswert für ein Lexikon. - Vielleicht warten wir ab, ob sich andere Wikipedianer hier noch dazu äußern wollen. Ich habe zur besseren Übersicht zwischen die strittigen Passagen und den Rest mal eine Überschrift gezogen. --Scripturus (Diskussion) 00:11, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Die Frage, was für WP-Artikel verwendbare Veröffentlichungen sind, ist m.E. abschließend geklärt. SZ, ZEIT oder Manager Magazin gehören eindeutig dazu! Eine klarere Aussage z.B. im Fall Döpfner, als "dass die Transaktion gemäß den geltenden Regelungen ordnungsmäßig versteuert wird", wird es seitens der Betroffenen wohl kaum geben. Wenn aber lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 "2,13 Milliarden Euro festgesetzt [wurden], ... die Erben und Beschenkten [aber] insgesamt nur 6,28 Millionen Euro zahlen" mussten, stellt sich schon die Frage nach dem Verbleib des Rests. Weitergehende Details verhindert das Steuergeheimnis. Das Einfügen der Zwischenüberschrift ist ein guter Kompromiss! --Karl 3 (Diskussion) 09:12, 16. Nov. 2024 (CET)Beantworten