Musterung

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Bei einer Musterung wird man ja von einem Arzt begutachtet. Die Ergebnisse bekommen ja indirekt auch andere Mitarbeiter des Kreiswehrersatzamtes mit.


Das Beispiel zur Einwilligung in die Datenweitergabe im Abschnitt "wann darf oder muss dennoch Auskunft gegeben werden" ist schlecht, da der Arzt oder das Krankenhaus schon aufgrund gesetzlicher Vorschriften personenbezogene Daten zu Abrechnungszwecken an die gesetzlichen Krankenkassen weiterleiten dürfen. Eine ausdrückliche Einwilligung ist zwar in Behandlungsverträgen üblich, aber strenggenommen nicht erforderlich. Vielleicht fällt jemandem ein besseres Beispiel ein, mal nicht aus dem Medizinbereich (der Artikel ist extrem medizinlastig) -- 217.232.124.43 09:37, 21. Mär 2006 (CET)

Hier fehlen noch einige Berufe. Steuerberater beispielsweise. Auch nennenswert sind die Mitarbeiter der Anwälte und Steuerberaterk.

Fehlende Berufe

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Die Aufstellung ist zu oberflächlich. Auch Steuerberater und Rentenberater sind kraft der jeweiligen Berufsordnung unter Verweise auf § 203 204 StPO zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Das Beispiel mit dem angekündigten Sprengstoffanschlag bezieht sich auf § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten), nicht auf § 34 (rechtfertigender Notstand). Im Fall des § 138 StGB besteht eine AnzeigePFLICHT, im Fall des § 34 besteht eine OffenbarungsBEFUGNIS, d.h. im allgemeinen keine Offenbarungspflicht. Ich habe daher den Abschnitt dementsprechend umstrukturiert. R.V.

Persönlichkeitsschutz im Kirchenrecht (CIC) ergänzt, Nebenpflicht aus Arbeitsvertrag ergänzt und verlinkt, AVR der Caritas ergänzt, Zeugnisverweigerungsrecht nach Straf- u. Zivilverfahren gegliedert. R.V.

Die Ankündigung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) durch einen Patienten ist für Ärzte nicht anzeigePFLICHTIG (§ 139 StGB). Ich habe daher das Beispiel geändert. Ein angekündigter Mord ist anzeigepflichtig auch für einen Arzt.

Überflüssiger Absatz

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Ich denke, dass der Absatz "Schweigepflicht in der Mafia" vollkommen überflüssig ist und nicht zum eigentlichen Thema beiträgt. Meinetwegen kann man das unter Mafia mit auflisten, aber hier ist es fehl am Platze.

Sehe ich auch so. Abschnitt gelöscht --MBq 14:57, 21. Feb 2006 (CET)

Vollkommen richtig, den Absatz mit der Mafia zu löschen. Der Artikel beschreibt die Verschwiegenheitspflicht in einem RECHTSsystem. Vollkommen unpassend, einen Bezug zu einer UNRECHTS-Organisation herzustellen. --80.136.110.227 14:25, 22. Feb 2006 (CET)

Gerichtsmedizin u.s.w

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Oft kommt es vor das ärztliche Untersuchungsergebnisse vor Gericht gegen den Willen des Beschuldigten verhandelt werden. Manchmal kann man sogar in der Zeitung lesen an welcher psychischen Krankheit der Angeklagte leidet. Laut StPo gibt es weitere Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht (§81a u.s.w). Als Laie möchte ich es aber den Fachleuten überlassen das einzuarbeiten.--78.50.210.129 11:25, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Weiterleitung?

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Ich schlage Arztgeheimnis als redirect vor, bin mir aber noch unsichter, es geht nur allg. um die Schweigepflicht, aber es gibt auch keine nur-medizin-artikel zu dem thema... wenn sich jemand anders traut, dann sollte man das mal machen. Grüße --WissensDürster 14:24, 26. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Gab es die "ärztliche Schweigepflicht" schon immer?

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Gab es die "ärztliche Schweigepflicht" als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung für Ärzte schon vor 50 oder 100 Jahren? Bzw. seit wann gibt es sie? Das wäre doch auch für den Artikel interessant. --213.196.221.97 16:48, 3. Mär. 2010 (CET) Robert.Beantworten

Mythen über Verschwiegenheitspflicht

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Derzeit kursieren im Internet ziemlich viele Mythen über die Verschwiegenheitspflicht. Beispielsweise wird auf einer Plattform hartnäckig behauptet, Ärzte, die anonyme Entbindungen vornehmen, würden sich nicht strafbar machen, weil sie nur ihrer Verschwiegenheitspflicht nachkämen.

Wegen solch grauenvoller Verdrehungen wäre eine Klarstellung wichtig, worauf sich die Verschwiegenheitspflicht wirklich bezieht und wo sie - wie im Falle der anonymen Entbindung - gar nicht anwendbar ist.-- 80.141.191.61 23:03, 1. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:34, 30. Mär. 2016 (CEST)

Eigener Artikel über ärztliche Schweigepflicht?

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Es stimmt, dass der Artikel sehr ärztelastig ist, aber andererseits auch die wichtigen Themen nur in aller Kürze abhandelt. Vielleicht wäre es sinnvoll, einen eigenen Artikel über die spezifisch ärztliche Schweigepflicht zu schreiben? Immerhin würde es sich dann auch anbieten, die Offenbarungsrechte und - pflichten noch genauer auseinanderzunehmen. Wollte es gerade ändern, aber das wäre dann echt detailliertes Arzt(straf)recht... darum hab ich es gelassen. --Hanny Banny 19:20, 17. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wie wäre es mit einem Abschnitt Besonderheiten Geistlichen und Anwälten zu ergänzen evtl. auch zu weiteren Berufsgruppen. Ansonsten sei halt mutig und probiere es mit einem eigenen Artikel zu ärztlichen Schweigepflicht, den du hier verlinkst. Vorteil letzterer Variante wäre natürlich, ein in sich geschlossener, systematisch sinnvoller Artikel während in diesem Artikel auch der grundsätzliche Ansatz fragwürdig ist (Überschriften in Frageform etc.) Gruß. --Tavok 20:28, 17. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich wäre dafür, hier ist ja irgendwie alles "verwurstet" und der Überblick ist etwas schwierig. --2A01:C22:6E1B:B100:C0EF:2F36:BA6E:3187 17:53, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

§203 StGB: Verschwiegenheitspflicht für Polizei

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Wo bitte steht im §203 StGB, dass die Polizei zur Verschwiegenheit verpflichtet ist? (nicht signierter Beitrag von 88.130.199.228 (Diskussion) 00:46, 10. Dez. 2011‎)

Zustimmung, Polizei wird nicht ausdrücklich aufgeführt. Fällt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB unter „Amtsträger“. Eintrag wieder entfernt. --Cologinux 01:09, 10. Dez. 2011 (CET)Beantworten

"Analogieverbot"?

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"Aufgrund des Analogieverbots im deutschen Strafrecht kann die Auflistung nicht erweitert werden. Zum Beispiel sind Heilpraktiker bei den heilbehandelnden Berufen nicht erfasst..." Wieso kann diese Auflistung nicht erweitert werden? Auch nicht durch den Gesetzgeber? Es ist doch geradezu irrsinnig, wenn z. B. Heilpraktiker hinsichtlich der Verschwiegenheit anders behandelt werden als Ärzte. Ich bin überzeugt, jeder Normalbürger verlässt sich darauf, dass für seinen Heilpraktiker dieselbe Schweigepflicht gilt wie für jeden Arzt. Und was gilt eigentlich in Sachen Verschwiegenheit für einen PC-Dienstleister, dem ich zu Reparaturzwecken meinen Rechner mit sämtlichen privaten Daten überlasse? --micwil 12:05, 31. Mai 2013 (CEST)

Das mit dem Analogieverbot habe ich auch nicht verstanden. --House1630 (Diskussion) 12:36, 28. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:30, 30. Mär. 2016 (CEST)

Schweigepflicht und Supervision? Anonyme Falldarstellung????

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Weiß jemand, wie Fallsupervisionen rechtlich geregelt sind - Dürfen Fälle anonym mit Kollegen besprochen werden (oder innerhalb einer Beratungsstelle auch namentlich? Dürfen Fälle anonym veröffentlicht werden oder ggf. unter welcher Voraussetzung (Einverständnis des Betroffenen einer anonymen Darstellung seines Falles?)????? Sophie (nicht signierter Beitrag von 213.188.106.107 (Diskussion) 09:53, 26. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Quellenbaustein

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Auf Grund der Diskussion um die ärztliche Schweigepflicht nach dem Germanwings-Absturz, fragte ich mich, wie eine Offenbarungspflicht begründet wird, leider nennt der Artikel diese zwar, bietet aber an dieser Stelle keine Quellen. --Steffen - Disk 08:27, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Eine allgemeinverständlich geschriebene Erklärung gibt es z.B. hier (Link). Ist allerdings keine WP-geeignete Quelle. --Carolin (Diskussion) 11:55, 2. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 09:47, 30. Mär. 2016 (CEST)

Gesetzesentwurf der Bundesregierung 2017

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Früher oder später muss das eingebaut werden. Ich stell's nur schon einmal zur Diskussion, weil Gesetze, die Datenschutz/Geheimhaltung betreffen, typischerweise von dieser Regierung 'negativ' geregelt werden, d.h. unter Abbau von Bürgerrechten, wie es aktuell die Abschaffung des § 3a BDSG (Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit), einem Herzenswunsch von Merkel, zeigt:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/ReGE_Neuregelung_Schutzes_von_Geheimnissen_bei_Mitwirkung_Dritter_an_der_Berufsausuebung_schweigepflichtiger_Personen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Unfreiwillige Gutachten

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(z.B. im Aufrag von Gerichten oder der Öffentlichen Verwaltung einschl. Amtsarzt) fehlt völlig im Lichte der ärztlichen Schweigepflicht. Hierbei wird die ärztl. Schweigepflicht automatisch ausgehebelt. Das fehlt noch im Artikel. Beispiel: Ein dt. Beamter bzw. Soldat des Bundeswehr wird extern auf Geheiß des Amtsarztes hinsichtlich der Dienstfähigkeit begutachtet. Der Proband ist hierzu verpflichtet, denn es gilt Gehorsamspflicht. In dem Fall fällt die ärztliche Schweigepflicht seitens des externen Gutachters weg, dass heißt der Proband ist "ausgeliefert" (anders geht es ja auch kaum, sonst könnnte der Proband alle externen Begutachtungen allein durch die Nicht-Entbindung vereiteln). Wäre eine Erwähnung wert, aber ich kenne ich gar nicht weiter aus in dem Metier. --2A01:C22:6E1B:B100:C0EF:2F36:BA6E:3187 18:01, 30. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Schweigepflichtiger Personenkreis

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Der Abschnitt ist mE dringend zu überarbeiten, da er die aktuelle Rechtslage nicht mehr wiedergibt. § 203 StGB in der aktuellen Fassung passt schlicht nicht mehr zum Artikel! 2A00:79C0:60C:9F00:E5F8:D0F7:3900:48CA 01:06, 12. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht - European Health Data Space (EHDS)

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EHDS - Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht - Vortrag auf der Easterhegg 20 des CCC (nicht signierter Beitrag von 78.49.22.156 (Diskussion) 23:28, 24. Mai 2023 (CEST))Beantworten

Die Nutzung der Patientenakte ist freiwillig, § 341 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Daten stehen bei einem Widerspruch der Nutzung für Forschungszwecke nicht zur Verfügung. Gesundheitsdaten, die für Forschungszwecke genutzt werden sollen, sind zu pseudonymisieren und auch
zu anonymisieren, sobald dies möglich ist, § 6 GDNG. So viel zumindest zum Bundesrecht. Vilsecker (Diskussion) 20:46, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten
Richtig ist damit, dass den Forschenden pseudonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden, wenn man die elektronische Patientenakte nutzt. Das kann man als Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht sehen, da diese Daten möglicherweise mit konkreten Personen wieder in Verbindung gebracht werden können. Und es bleibt natürlich immer das Risiko von Datenlecks und Missbrauch. Aber auch heute gilt die Verschwiegenheitspflicht ja nicht absolut, siehe Artikel. Vilsecker (Diskussion) 20:58, 31. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Dauer

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Endet die ärztliche Schweigepflicht mit dem Tod des Patienten ? --HH58 (Diskussion) 13:04, 28. Feb. 2024 (CET)OBeantworten

Nein. Nach § 203 Abs. 5 StGB gilt die Geheimhaltungspflicht über den Tod des Geheimnisberechtigten (Patienten) hinaus. --Runtinger (Diskussion) 14:13, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten