Diskussion:Verteidigung der Rechtsordnung
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Zitat „in ihrer Stringenz geradezu handgreiflich sind“
Zitat „in ihrer Stringenz geradezu handgreiflich sind“
BearbeitenWo kommt das Zitat her? Offenbar nicht aus den beiden genannten Entscheidungen. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:17, 9. Mär. 2023 (CET)
- Aus EN 2 im Artikel, d.h. der Entscheidung BayObLG JZ 1989, 696 = BayObLG, 21. Juli 1988 — RReg. 3 St 103/88. Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen, vgl. Zur Verteidigung der Rechtsordnung. S. 2. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 19:38, 9. Mär. 2023 (CET)
- Danke. Kannst du das fixen? Ich habe keinen Zugriff auf die Entscheidung. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:08, 9. Mär. 2023 (CET)
- Danke, hattest du wohl schon. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:13, 9. Mär. 2023 (CET)
- Danke. Kannst du das fixen? Ich habe keinen Zugriff auf die Entscheidung. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:08, 9. Mär. 2023 (CET)