Diskussion:Vertrag zu Lasten Dritter
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 91.137.11.218 in Abschnitt Rundfunkstaatsvertrag
Völkerrechtliche Verträge zu Lasten Dritter
BearbeitenGibt es Beispiele? --88.73.68.3 23:26, 30. Jun. 2011 (CEST)
- Münchner Abkommen von 1938. --92.208.242.237 19:27, 8. Sep. 2014 (CEST)
Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter
BearbeitenIm Abschnitt "Schuldrechtliche Verträge zu Lasten Dritter" wird die Übereignung behandelt. Das ist etwas widersprüchlich.
Rundfunkstaatsvertrag
BearbeitenWieso handelt es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag nicht um einen Vertrag zu lasten Dritter ? (nicht signierter Beitrag von 148.244.102.210 (Diskussion) 22:17, 17. Aug. 2019 (CEST))
- Weil der RSV nur ein Vertrag ist, der die in Gesetzen gegossenen Kosten über alle Bundesländer einheitlich regelt.
- Sprich: die Kosten entstehen aus (Landes-)Gesetzen, der Vertrag regelt nur das alle Bundesländer die gleichen Kosten haben.
- Ansonsten aber Grundsatzdiskussion... ab wann ist es Steuer bzw. Abgabe und warum muss ich für etwas zahlen dass ich nicht nutze etc. pp. - braucht man hier nicht wieder ausweiden. Dafür gibt es in den entsprechenden Artikeln der Wikipedia bereits _ausreichend_ lange Diskussionen. --91.137.11.218 13:36, 13. Sep. 2023 (CEST)