Diskussion:Vertrauensgrundsatz
Ich habe bei §3 STVO (Vertrauensgrundsatz Österreich), eine Änderung die am 06.08.2009 in Kraft getreten ist, auch im Artikel geändert. Es geht dabei unter anderem darum dass Hörbehinderte nicht mehr automatisch vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, da diese Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur sehr schwer ersichtlich ist. Quelle:Rechtsinformationsstelle des Bundeskanzleramtes, ris.bka.gv.at --Sturmklinge 14:23, 28. Feb. 2011 (CET)
Verschiebung Disk aus Artikel
BearbeitenDer Vertrauensgrundsatz ist ein allgemein gültiges Rechtsprinzip, das auch mit dem Prinzip von "Treu und Glauben" bezeichnet wird (Treu_und_Glauben + Der Vertrauensgrundsatz ist ein Rechtsprinzip im Straßenverkehr. Es besagt bei unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann. Während er etwa in Österreich in der Straßenverkehrsordnung normiert ist, stellt er in Deutschland eine Konstruktion der Rechtsprechung dar. − Der Vertrauensgrundsatz ist auch im Straßenverkehr ein Rechtsprinzip. Dort besagt er bei unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann. Während er etwa in Österreich in der Straßenverkehrsordnung normiert ist, stellt er in Deutschland eine Konstruktion der Rechtsprechung
Dieser Wikipediaeintrag ist grundfalsch, da er suggeriert, dass der Vertrauensgrundsatz nur im Straßenverkehrsrecht vorkommt. Dies ist falsch, vielmehr ist der Vertrauensgrundsatz tragende Säule der gesamten Rechtsordnung und kommt vor allem auch im Grundbuchsrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht vor (oft auch "Grundsatz von Treu und Glauben") Nachweise dazu gibt es viele, statt vieler: http://rewikompakt.net/?p=110. Auch im Völkerrecht ist der Vertrauensgrundsatz besonders beachtlich (http://books.google.at/books?id=502DTbs0eqQC&pg=PA44&lpg=PA44&dq=grundsatz+von+treu+und+glauben+vertrauensgrundsatz&source=bl&ots=gPpndKOVGc&sig=q7xYdPpzKzMTRFB6S4jD3AHrO20&hl=de&sa=X&ei=88FpT_mXOIzcsgb25sTzBw&ved=0CD4Q6AEwAw#v=onepage&q=grundsatz%20von%20treu%20und%20glauben%20vertrauensgrundsatz&f=false). Der Vertrauensgrundsatz wurde schon in römischen Rechtstexten als Verbot des "venire contra factum proprium" genannt. Er ist also seit jeher jeder rechtsstaatlichen Ordnung zugrundeliegend. In Deutschland ist der Vertrauensgrundsatz in §242 BGB normiert: "Grundsatz von Treu und Glauben: Jeder muss zu seinen Erklärungen stehen und das das Vertrauen ... als unverlässliche Grundlage aller Menschlichen Beziehungen nicht enttäuschen oder missbrauchen". (nicht signierter Beitrag von 77.80.19.3 (Diskussion) 13:05, 21. Mär. 2012 (CET))
- Ich habe mich auch gerade gewundert, siehe zum Beispiel Google Books mit zahlreichen Belegen für andere Bereiche als den Straßenverkehr. Allerdings ist oder war anscheinend tatsächlich auch strittig, ob der Vertrauensgrundsatz außerhalb des Straßenverkehrs gilt (siehe Heribert Schumann: Strafrechtliches Handlungsunrecht und das Prinzip der Selbstverantwortung der Anderen, Mohr, Tübingen 1986, S. 19). Im Artikel fehlen Belege leider völlig. --84.130.166.111 17:51, 22. Nov. 2012 (CET)