Diskussion:Verwahrung

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Efr iur in Abschnitt Tautologien vermeiden

Tautologien vermeiden

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"Verwahrung ist die Bezeichnung für Verwahrung (Deutschland)" usw.

ist Unsinn. Denn "Verwahrung ist" nicht "die Bezeichnung für Verwahrung (Deutschland)", sondern "Verwahrung (Deutschland)" ist allenfalls - auch diese Formulierung ist schon bedenklich - eine der Bedeutungen (Plural) von "Verwahrung".

Daher war mein Vorschlag - https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verwahrung&oldid=179163331 -

"Verwahrung bezeichnet
1. in Deutschland: die Übernahme der Obhut einer beweglichen Sache - siehe Verwahrung (Deutschland);" usw.

besser, denn er gab nicht-tautologische Definitionen.

(Und die noch vorhergehende Version:

"Zur Verwahrung siehe
Verwahrung (Deutschland)," usw.

war auch alles andere als gelenk formuliert.)

--Efr iur (Diskussion) 00:58, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten