Diskussion:Verwaltungsabkommen

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 84.128.116.204 in Abschnitt Übertrag aus QS-Disussion

Dieser Artikel ist laienhaft.

Übertrag aus QS-Disussion

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Dieser Artikel ist von einem Nichtjuristen entworfen. Es gilt zu diffenzieren, denn ein Verwaltungsabkommen ist gewiss kein archetypischer Vertrag im Sinne des BGB. --84.128.116.204 21:34, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Umstritten

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 Die Rechtsnatur dieser Verträge ist umstritten.

Kann diese Aussage bitte unterlegt werden?