Diskussion:Verwaltungsstrafgesetz 1991

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Überarbeitungen

Überarbeitungen

Bearbeiten

Hab das jetzt mit dem formellen Recht, wie ich hoffe richtig, eingearbeitet. Dass es nach dem VStG auch eine Festnahmebestimmung gibt, sollte beizeiten irgendwie eingearbeitet werden..... --Der Polizist 18:39, 14. Nov. 2011 (CET)Beantworten