Diskussion:Verwarnung mit Strafvorbehalt

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Qaswed in Abschnitt Nach Verwarnung zwar schuldig aber nicht verurteilt?

Einleitung

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Wer kommt denn auf "Rechtsfolge"? Das ist wohl mehr eine Art Strafe, also Folge einer Verurteilung. Hier hört mein Rechtswissen aber auf... Wer kann helfen? -- PVB 08:52, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Nach Verwarnung zwar schuldig aber nicht verurteilt?

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Wenn mich nicht alles täuscht, steht am Ende eines Verfahrens (das nicht eingestellt wird) entweder ein Freispruch oder eine Verurteilung. Wenn jetzt in § 59 StGB steht (entscheidende Stellen von mir fett geschrieben)

„Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn 1. zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird, [...]“

klingt das für mich, dass nicht nur die Zahlung der Geldstrafe unter Vorbehalt steht, sondern allgemein die Verurteilung im Sinne einer Schuldzuweisung ("das Gericht sieht es als erwiesen an, dass XY die rechtswidrige Tat YZ begangen hat"). Dieser Auffassung widerspricht aber die Stelle "[...] so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen [...]": Es gibt also definitv eine Schuldzuweisung. Und auch im § 60 (Absehen von Strafe) gibt es ja einen Täter nur keine Strafe. Also ist vielleicht meiner Auffassung, dass es entweder einen Freispruch oder eine Verurteilung gibt falsch, und es wäre Freispruch oder Schuldspruch richtig. Und die Schuldzuweisung erfolgt durch den Schuldspruch und nicht durch die Verurteilung zu einer Strafe (die es nur als Folge des Schuldspruches gibt). Sofern diese Auffassung stimmt, könnte man diesen Artikel und Urteil_(Deutschland)#Strafprozess dahingehend verbessern.

Eine letzte Frage: was bedeutet das "verwirkt" hier? Das die Strafe um die es aktuell geht, nicht 100 Tagessätze überschreiten darf, oder dass der Verurteilte in seinem ganzen Leben in Summe noch keine 100 Tagessätze Strafe zahlen musste? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 00:59, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten