Diskussion:Vigilant

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von H7 in Abschnitt Vigilant-Verlag, Stuttgart

Vigilant-Verlag, Stuttgart

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Den Verlag hab ich erst mal wieder entfernt: BKLs sollen Einträge auf einen bestehenden oder künftig anzulegenden Artikel enthalten, es gelten also auch hier die Relevanzkriterien für Verlage.

  • Verlage für Formulare sind dort nicht aufgeführt, es gelten also die Kriterien für Wirtschaftsunternehmen, die dürften aber bei Weitem nicht erreicht sein.
  • Dienstleistungen für Selbstverlage oder Autorenverlage sollten, falls das hier zutrifft, im Artikel des Autors aufgeführt werden, wenn dieser relevant ist.
  • Bei einer Tätigkeit als Druckkostenzuschussverlag sind wir wieder bei den RKs für Wirtschaftsunternehmen

Also dürfte sich das hier erledigt haben; falls nicht bitte Belege für die Relevanz angeben. Gruß --H7 12:33, 1. Nov. 2011 (CET)Beantworten