Diskussion:Viktor Trill
Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von Prüm in Abschnitt Unklarer Satz
Unklarer Satz
BearbeitenDer Satz: "Am 29. November 1968 das Schwurgericht hatte in beiden Fällen der vorwerfbaren Beteiligung Trills bei einem Schuldspruch belastet und gemäss §47 MSTGB von Strafe abgesehen." ist mir nicht verständlich. Bitte nachbessern. --Prüm ✉ 04:04, 30. Dez. 2024 (CET)