Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Virtual Console“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Schlimm

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Der Artikel ist ja echt schlimm... Damit meine ich, dass er fast nur aus Kritik besteht und eine absolute einseitige Betrachtung der VC widerspiegelt! Das alles steht in keiner Relation zu der wirklich ausgeübten Kritik und sollte schlicht kürzer gefasst werden, denn erwähnen darf und soll man es selbstverständlich... Aber wie gesagt, einige Betrachtungen sind schlicht einseitig und übertrieben und haben offenbar nur den Zweck, Nintendo zu kritisieren und somit mögliche Verbesserungen herbei zu führen und eben nicht vorrangig - wie es sich für eine Enzyklopädie gehört - den interessierten Leser über die VC zu informieren!

Sehe ich genauso. Ich habe den Eindruck, dass hier zwanghaft jeder nochso kleine Kritikpunkt gesucht und niedergeschrieben wurde... Die ersten beiden Kritikpunkte sind ja noch in Ordnung, aber ab 6.1.3 wird's langsam unsinnig, sowas gehört meiner Meinung nach nicht in eine Enzyklopädie, weil diese Punkte teilweise nur einen Bruchteil der Spiele betreffen, vor dem Kauf darauf hingewiesen wird oder die Aussagen völlig irrelevant sind:
  • Fehlender Rumble-Effekt: darauf wird in der VC hingewiesen
  • Keine Unterstützung für Controller Pak: betrifft nur ein einziges Spiel, darauf wird ebenfalls hingewiesen
  • Begrenzte Kanäle; Kein Spielstart von SD-Karte: irrelevant, da logisch
  • Suboptimale Steuerung: allgemeines Problem, steht sogar im letzten Absatz
  • Rigide Quick-Save/Load Funktion: Wo ist hier die Kritik? Die Spiele besitzen die Original-Speicherfkt. und zusätzlich den Quick-Save.
  • Schlechte/unkomfortable Breitbildunterstützung; Keine technischen Verbesserungen: kann auch im Technik-Absatz erwähnt werden
  • Preisgestaltung; nicht optimale Versionenauswahl: Kritik? Wem's zu teuer ist oder nicht gefällt, der kauft's nicht; für eine Enzyklopädie unwichtige Infos
  • Nur Nutzungsrecht auf eigener Konsole: irrelevant, da bei downloadbarem Content logisch
  • Keine Probeversionen: gerade der letzte Satz ist absolut subjektiv
  • Release-Politik: vollkommen irrelevant
  • Kein Zugriff auf andere Spielekataloge: irrelevant, andere Hersteller halten es genauso
  • Kurze Bedienungsanleitungen: Kritik? Dass gedruckte Anleitungen ausführlicher sind, ist logisch, die elektronischen Versionen sind dennoch vollkommen ausreichend.

Die technischen Aspekte (PAL-Anpassung, Komponentenkabel, Rumble-Fkt., Breitbild) sollten in einem Absatz zusammengefasst, der Rest sollte gestrichen werden. --Raziel1301 00:34, 1. Jun. 2007 (CEST)

Ich hab viel von dem Blafasel entfernt, und die Überschrift "Kritik" trifft es auch nicht, da es nur technische Probleme sind. Da kann aber gerne noch mehr geschehen, seht es als einen Ansatz an. Ich hätte aber auch nichts dagegen, die VC im Hauptartikel abzuarbeiten und hier zu löschen. --Roland 19:43, 14. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Schlecht aufgelöste Grafik?

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Was ist daran jetzt auszusetzen? Das ist einfach nur logisch, oder sollten die die alten Spiele etwa überarbeiten?! Also sowas als "Technisches Problem" zu verkaufen ist doch total schwachsinnig, das ist wie wenn sich jemand über Bleistifte informieren will und ihm einer dann sagt "Aber Vorsicht, damit kann man nicht rot und blau malen"

Gemach

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Der Artikel ist noch frisch, gebt ihn ein wenig Zeit auszureifen!

Z.B. sind noch technische Aspekte nachzutragen, so scheint es leider auch aus technischen Gründen schwer bis unmöglich bestimmte Klassiker aus USA und JAP in Europa auf der VC zu veröffentlichen, auf die viele warten, weil hier bestimmte Einschränkungen gelten. Die Informationen dazu sind aber noch nicht ganz klar. --Marc van Woerkom 19:59, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vor- und Nachteile

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Vorteile:

  • Umfangreicher Katalog an Klassikern der Spielegeschichte.
  • Konsolidierung des heimischen Konsolenzoos, da alle Spiele auf einem Gerät lauffähig sind.
  • Evt. werden auch bisher in Europa nicht verfügbare Titel hier angeboten. Dies ist noch unklar.
  • Möglichkeit neue, einfache Titel anzubieten, deren Vertrieb in traditioneller Form nicht wirtschaftlich wäre.
  • Bequemer Erwerb online.

Nachteile:

  • Teils vergleichsweise teuer, da nur wenig Anpassungsaufwand für die Veröffentlichung auf der Virtual Konsole nötig ist.
  • Onlinedokumentation schlechter als Originaldokumentation.
  • Virtual Console Titel sind für eine spezielle Konsole verschlüsselt, sie können zwar auf SD-Karte gesichert werden, sind aber nicht auf anderen Konsolen lauffähig. Damit ist auch die Möglichkeit des Weiterverkaufs nicht mehr gegeben.
  • Beim Verkauf der Konsole ist die Initialisierung der Maschine eigentlich unumgänglich, damit nicht unabsichtlich private Daten darauf verbleiben. Es ist unklar, ob damit letztlich auch die bisher erworbenen Virtual Console Titel einfach verfallen, oder ob diese entweder an den Neubesitzer verkauft werden können, oder auf eine spätere Konsole übertragen werden können.
  • Wie oft soll man sich The Legend of Zelda oder Super Mario 64 noch kaufen?

Also bitte, wer es schon hat muss es ja nicht wieder kaufen ! Es gibt ja nunmal immer wieder neue Generationen von Menschen *g* die diese Spiele noch nicht kennen und DIE sollen diese Spiele kaufen, ist doch eigentlich recht logisch ! (nicht signierter Beitrag von 91.16.220.12 (Diskussion) 01:01, 17. Okt. 2007)

Sollte das so im Artikel stehen? Die Punkte 1, 2 und 5 bei Vorteil werden schon im Text angeführt. Punkt 3 ist unklar und sollte erst dann eingebracht werden, wenn Informationen vorliegen. Bei den Nachteilen fehlt bei den Punkten 1 und 5 NPOV. Punkt 4 ist ebenfalls Spekulation, obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass noch niemand seine Konsole mit Spielen initialisiert hat. Außerdem ist es doch viel schöner die Sätze im Fließtext zu haben. IMHO DRM und (offiziell?) angekündigten Vertriebsweg für kleinere Spiele einfach in den Text übernehmen und die Aufstellung wieder raus.--80.145.74.26 23:48, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe den Text erstmal hier hin verschoben, um ihn morgen nochmal in Ruhe im Zusammenhang mit Deiner Kritik zu überarbeiten. --Marc van Woerkom 01:27, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Virtual Console und Komponentenkabel

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Ich habe meine Wii über ein Komponentenkabel an einen HDTV ready Fernseher angeschlossen. Funktioniert alles wunderbar, einschliesslich 480p Modus. Aber Überraschung: Donkey Kong (NES) und Super Castlevania IV (SNES) bringen nur ein grünes Flimmern auf den Schirm, Military Madness (Turbografx) läuft ohne Probleme. Über Standard (RCA/Scart) Kabel klappt alles. Schräg. Ich vermute dass mein TV keine niedrigaufgelösten Signale (240i?) über den Komponenteneingang verdauen kann. Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen? --Marc van Woerkom 23:04, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Jop, verwende auch das YUV-Kabel an einem Samsung 215TW LCD, bekomme bei DOnkey Kong COuntry für SNES unten grünes Geflimmer...--217.95.254.61 17:27, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Castlevania Glitch

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Tja und Castlevania hatte eine Macke (Spritefehler), siehe hier. Ich habe dann die Castlevania Kanaldatei auf SD Karte gesichert, den Eintrag gelöscht und nochmal runtergeladen. Jetzt ist der Spritefehler weg. Sehr merkwürdig. Entweder werden die Transfers nicht auf Integrität geprüft, oder der Speicher meiner Wii ist nicht ganz sauber. Hat noch jemand Erfahrungen, dass erst ein erneuter VC Download Probleme gelöst hat? --Marc van Woerkom 23:04, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

das liegt daran, dass eine aktualisierte castlevania version reingestellt wurde.

Abschnitt "Technische Probleme"

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Ich habe den Unterpunkt Suboptimale Steuerung durch folgendes ergänzt: Grundsätzlich ist das Problem suboptimaler Steuerung jedoch kein spezifisches Virtual Console-Problem, sondern eher ein generelles Problem bei Emulatoren im allgemeinen, da jedes Spiel nur auf den Controller ausgelegt ist, für den es ursprünglich erschienen ist. Ganz glücklich bin ich damit aber eigentlich nich nicht. Ich finde, dass dieser Abschnitt komplett gelöscht werden sollte, da man unter Technische Probleme meiner Meinung nach nur Aspekte erwähnen sollte, die sich theoretisch mit der Wii umsetzen ließen, dies jedoch nicht getan wird. Ich denke keiner kann ernsthaft erwachten, dass man an der Wii NES, SNES, N64, MegaDrive & Turbografx Controller anschlieen kann. Wie sehen andere Benutzer das? --Frederik Jansen 13:58, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da der Wii bislang noch keine umfassende Option bietet, die Controller den eigenen Anforderungen anzupassen, ist es durchaus ein technisches Problem. Das es behoben wird, mag in Zukunft sein. Es geht hier nicht darum, dass man ein Originalpad anschließen will, sondern dass man die Knöpfe frei konfigurieren kann, um eine ähnliche Erreichbarkeit und Interaktion der Befehle zu ermöglichen, wie es auf dem Originalpad gegeben war. Eine Option könnte etwa so aussehen, dass man erst auswählt, auf welches Originalpad man optimieren will (z.B. N64-Controller), dann gelangt man quasi in ein Übersetzungsfenster: man wählt, welcher Knopf auf dem Classic/Cube-Controller den Knopf B des N64 ersetzen soll, etc. Immer wenn man dann ein N64 Spiel startet, wird dann die persönliche Tastenkonfi eingeschaltet. So würde ich mir gerne ein persönliche Tastenkonfiguration wünschen, um etwa Super Nintendo Spiele einigermaßen optimal mit einem Cube-Controller steuern zu können. Da nämlich z.B. der B- und der Y-Knopf auf dem Cube ganz anders zueinander stehen, lassen sich manche Eingaben nicht so leicht tätigen (auf dem SNES Pad waren die beiden Tasten ja nahe beieinander). 80.138.94.9 15:01, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das ist bestenfalls ein fehlendes Feature, aber kein technisches Problem. Nintendo weißt außerdem beim Download der Spiele darauf hin, dass die Spiele für den Classic-Controller optimiert wurden und mit dem GC-Controller daher vielleicht nicht optimal spielbar sind. Und wenn man den Classic-Controller verwendet ist mir bisher auch noch kein Spiel untergekommen, wo die "Spielbarkeit erheblich leidet", so wie es im Artikel behauptet wird. Ich glaube, dass Nintendo absichtlich keine Konfiguration eingebaut hat, damit sie jedes Spiel getrennt auf den Classic-Controller optimieren können. Zum Beispiel entspricht der L-Knopf auf dem Classic-Controller bei vielen N64 Spielen dem Z-Knopf vom N64 Pad. Aber bei N64-Spielen, die das Steuerkreuz statt Analogstick verwendet haben wird der L-Knopf auf dem Classic Controller gleich dem L-Knopf auf dem N64-Controller sein. Eine globale Button-Config ist daher garnicht mal sinnvoll. --Frederik Jansen 16:55, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Der CC ist bestenfalls für SNES Anwendungen optimal, für N64 emus eignet sich der Cube-Controller aber oft sogar besser. Das ein Spiel für einen bestimmten Controller angeblich optimiert ist, ändert nichts daran, dass Spiele einfach schlecht zu steuern sind, wenn bestimmte Tastencluster nicht frei editierbar sind (z.B. die Werte für A, B, etc.). Der CC ist keine Masterlösung - erst recht nicht für N64 Spiele... Jede Emulation auf einem PC lässt sich angenehmer durch frei konfigurierbare Pads steuern. Darum ist es zumindest ein erheblicher Komfortmangel. 80.138.94.9 17:37, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Warum hast du diesen Satz entfernt?: "Hierzu muss jedoch angemerkt werden, dass Nintendo beim Download der Spiele darauf hinweist, dass die Steuerung mit dem GameCube-Controller nicht optimal sein könnte und den Classic-Controller empfielt. Was war daran bitte falsch? Die in desem Absatz erwähnte zu späte Abfrage der GC-Tasten ist beim CC nicht vorhanden und Nintendo empfielt tatsächlich den CC für VC-Spiele. --Frederik Jansen 11:36, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal: es ist unerheblich, das es Nintendo empfiehlt, da es auch nie mit CC ideal sein kann, wenn man die Zuordnung von A/B so belässt. genauso wie ein Cube-pad so nicht ideal für SNES geeignet ist. Außerdem hat die Empfehlung eh nur Marketinggründe. Übrigens muss man auch beim CC die Schulterbuttons komplett durchdrücken. Der Analograum ist kleiner, aber vorhanden. Wieso es nicht sinnvoll sein kann, wenn man frei wählen kann, welcher Knopf was tut, nur weil Nintendo gerade mal eine Funktion für N64-Anwendungen auf Cube/Classic Pad verschoben hat, erschließt sich mir nicht. Man kann es ja gerne dabei belassen, dass der L-Knoof sinnvollerweise den Z-Knopf kompensiert. 87.78.124.212 09:40, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nicht mehr nur PAL

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Der Punkt "Kein Zugriff auf andere Spielekataloge [Bearbeiten]

Mit PAL-Wiis ist es nicht möglich auf die VC-Spielekataloge etwa in den USA oder Japan (beides NTSC) zurück zu greifen. Darum kann man so keine unveränderten oder in Originalqualität laufende VC-Spiele erwerben bzw. Spiele herunterladen, die nur in diesem fremden Sortiment veröffentlicht wurden." stimmt so nicht mehr ganz mit dem erscheinen von Super Mario Bros. - The Lost Levels (NES Version), dieses ist nur in Japan original erschienen und läuft auch nur im 60 Hertz Modus. Natürlich ist dies nur möglich falls Nintendo die Spiele explizit (für einen höheren Preis - 600 statt 500 Wii Punkte) für die PAL Region anbietet.

Spieleliste - welche Region?

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Warum steht bei der Spieleliste nicht, auf welche Region(en) sie zutrifft? Für alle kann sie jedenfalls nicht gelten, denn es fehlen Spiele wie Yoshi's Story und Super Mario RPG. Sollte sie aber, es gibt keinen Grund, sie auf eine bestimmte Region zu beschränken. Ich würde eine Tabelle vorschlagen, an der sich bei jedem Spiel erkennen lässt, in welcher der Regionen (Japan, USA, Europa/Australien) es jeweils verfügbar ist (so ähnlich wie hier). --Grandy02 15:39, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vermutlich weil der Aufwand bei inzwischen weit über 200 verschiedenen weltweit in der VC erhältlichen Spielen viel zu hoch wäre. Die Tatsache, dass man nicht auf die Kataloge anderer Regionen zugreifen kann, steht bereits im Artikel; daraus sollte der Leser schließen können, dass es in anderen Regionen auch andere Spiele gibt und diese Liste nur für Deutschland (bzw. EU) gilt. Inwieweit die in EU nicht erhältlichen Spiele für diesen Artikel relevant sind, weiß ich nicht; ich will niemanden davon abhalten, die entsprechenden Informationen hier zusammenzutragen und zu pflegen. So eine Liste nützt nichts, wenn sie nicht aktuell gehalten wird. --Raziel1301 20:56, 2. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe nicht überprüft, inwieweit die Liste vollständig ist, aber es gibt nicht nur in der EU Menschen, die des Deutschen mächtig sind. Dementsprechend ist nicht für jeden sofort ersichtlich, für welche Region die Liste zutrifft. Ich finde es gar nicht gut, wenn in einem Artikel ohne triftigen Grund eine bestimmte Region bevorzugt behandelt wird und die anderen vernachlässigt werden (man siehe nur die Unmengen Artikel in Deutschlandlastig). Die VC-Spiele anderer Regionen haben also, meiner Meinung nach, den gleichen Stellenwert. --Grandy02 18:23, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich wollte den Artikel ohnehin mal komplett überarbeiten, da steht ganz schön viel Quatsch drin. Im Moment fehlt mir aber etwas die Zeit dazu. In der englischsprachigen Wikipedia sind vorbildliche Spielelisten, getrennt nach den vier unterschiedlichen Regionen. Ich persönlich habe keine Lust, die hier auch zu erstellen und zu pflegen, deswegen würde ich vorschlagen, dass wir zumindest auf die Listen der drei fehlenden Regionen verlinken. --Raziel1301 16:45, 11. Okt. 2007 (CEST)

480p- Bild mit PAL möglich?

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Das Positive an der WIi ist ja, dass es nun endlich auch mit der PAL-Konsole möglich ist, ein progressives 480p-VOllbild-Signal zu erhalten. Leider gilt das nur für die WIi-Spiele, bei den VC-Spielen ist es fast immer 576i, deshalb meine Frage:

Ist das Signal in anderen Regionen natives 480p? Kann man da dran kommen?

Danke--78.46.33.17 17:33, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Virtual Console auch auf dem 3DS und der Wii U

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Hier geht es nur um die Virtual Console der Wii aber was ist mit der Virtual Console des 3DS? Sollte man extra einen eigenen Artikel machen (z.B. Virtual Console - Nintendo 3DS) und diesen nach Virtual Console - Nintendo Wii verschieben oder die des 3DS einbinden? Was meint ihr? --MarcoNPZ (Diskussion | Bewertung) 09:06, 5. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Die "Virtual Console" betrifft alle internetfähigen Konsolen von Nintendo, also auch die Wii U. Daher muss der Artikel zugegeben stark verändert werden. Auf der "Wii U" gibt es auch eine "Virtual Console" und zwar eine in ihren Funktionen stark eingeschränkte Wii. Eigenständige Artikel für jede Konsole wären zu aufwändig und auch zu unübersichtlich. --Martin38524 (Diskussion) 21:10, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Nutzungsbestimmungen

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Der Abschnitt ist mitnichten fragwürdig, wenn Unternehmen meinen über dem Gesetz stehen zu müssen und Verbraucher ihrer Rechte zu berauben.
Der zweite Satz ist nicht weniger korrekt, nur weil bisher niemand über diesen speziellen Fall in Verbindung mit dem Rechtsentscheid berichtet hat, macht es ihn nicht weniger gültig. Es ist nur logisch und weder TF noch Mutmaßung. Wenn jemand über eine rote Ampel fährt braucht es nicht dutzende Zeitungen die sagen, dass es gegen das Gesetz ist, es ist einfach so, weil der Gesetzgeber es vorschreibt. --Ishbane (Diskussion) 10:56, 18. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Niemanden scheint es zu interessieren, ob die Wii-EULAs legal sind oder nicht. Es geht nicht um Korrektheit, es geht um Aussagen. Wenn niemand ein Statement zur Legalität macht, dann schwingt sich Wikipedia nicht auf zum Klugscheißer Rächer der Geknechteten und betreibt Aufklärung. Wikipedia stellt etabliertes Wissen dar, aber du willst sie zu mehr als das instrumentalisieren.--the artist formerly known as 141.84.69.20 00:27, 19. Dez. 2012 (CET)Beantworten

3M: Wenn schon auf die Nutzungsbestimmungen eingegangen wird, dann gehört auch der Verweis auf die Nichtigkeit nach EU-Recht dazu. Das ist m.E. durch den Focus-Artikel auch ausreichend belegt. Alternativ könnte auch der ganze Abschnitt gelöscht werden, die Preisgestaltung scheint mir hier nicht besonders wichtig. --UMyd (Diskussion) 10:54, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Wikipedia setzt keine Hinweise, Wikipedia gibt höchstens vorhandene Hinweise wieder. Durch den Focus-Artikel kann nichts belegt sein, weil dort die Wii-Konsole gar keine Erwähnung findet.--the artist formerly known as 141.84.69.20 11:08, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Bezüglich PD:Recht#Virtual Console - Nutzungsrecht: soll dies nun im Artikel stehen, auch wenn es für diese Tatsache keine direkten Belege gibt? – Aber natürlich nicht. Tatsachen gibt es unendlich viele, und wir bei WP entscheiden nicht, welche davon erwähnenswert sind oder nicht. Ich schreibe jetzt auch nicht, weil ich grad so lustig bin, Vergleiche zwischen Virtual Console und Steam hier rein. Wir bedienen uns aus dem Fundus unserer Belege, die möglichst kanonische Informationen liefern, und das tun wir möglichst neutral. Wenn Unternehmen meinen über dem Gesetz stehen zu müssen und Verbraucher ihrer Rechte zu berauben und niemanden juckts, dann juckt es uns auch nicht. (Mal ganz davon abgesehen, dass es sich hier nicht um eine lupenreine Tatsache handelt; die soll hier erst wohl noch geschaffen werden.)--the artist formerly known as 141.84.69.20 16:34, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich sehe in der Form keine Möglichkeit, das Oracle-Urteil im Artikel zu halten. Die juristischen Aspekte von Software-Lizenzen und Weitergabe werden seit Jahren intensiv diskutiert. So zB in der aktuellen c't die Änderungen, die sich durch Wegfall des Lizenzstickers bei OEM-Installationen von Windows ergeben. Dort auch Verweis, auf einen Artikel aus c't 20/2012: Störig, Gebrauchtsoftware ja aber, ein zweiter Blick auf die EuGH-Entscheidung zugunsten von Download-Software aus zweiter Hand, S. 178. – Dort könnte vielleicht etwas beleggeeignetes drin stehen. Leider habe ich das Heft nicht. -- Make (Diskussion) 21:19, 28. Dez. 2012 (CET) PS: [1] hab ich in Gebraucht-Software gefunden. PPS: Vielleicht kann man ja einen Link auf Gebraucht-Software textlich einbinden. Nur fällt mir keine Formulierung ein, die nicht krampfhaft wäre / den unangenehmen Beigeschmack der Missionierung hätte. – Spannendes Thema aber allemal. -- Make (Diskussion) 21:46, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Der EU-Rechtsentscheid ist hier ungültig! Nintendo hat sehr wohl das Recht vor dem Verkauf die Löschung der Spiele zu verlangen.
Zum Hintergrund:
Der Kauf des Spiels - also die Nutzungsberechtigung - kommt NUR zwischen dem Nutzer und Nintendo zustande. Beim Kauf wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das das gekaufte Spiel nicht verliehen werden darf. Wird eine Konsole verkauft, dann ist das Nutzungsrecht für das gekaufte Spiel nicht auf den Käufer der Konsole übertragbar, weil dies persongebunden an den Käufer des Spiels gebunden ist. Daher müssen Spiele vor dem Verkauf einer Konsole gelöscht werden. Der EU-Rechtsentscheid ist damit ungültig. Vermutlich hatten sich die EU-Richter nicht ausreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt... Es ist schließlich eine Tatsache, das immer wieder neue Gesetze gleich wieder abgeschafft/angepasst werden müssen, weil sie zum Beispiel Verfassungswidrig sind. (Siehe Karlsruhe) --Martin38524 (Diskussion) 20:03, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nachtrag:
Bei Verstößen ist Nintendo sogar dazu berechtigt die Konsole über das Internet funktionsunfähig zu machen. (Siehe AGB der Wii U) --Martin38524 (Diskussion) 20:16, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich bin es noch einmal...
Tja, man sollte Links (Quellen) vielleicht mal lesen! In der Quelle steht doch auch ausdrücklich drin, das es sich um ein persongebundenes Nutzungsrecht handelt. Es ist also nicht an die Konsole gebunden. Ich werde den Artikel daher nun ändern. Diese ganze Diskussion hätten wir uns also sparen können... --Martin38524 (Diskussion) 20:51, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Deine Erklärungen bringen hier nicht weiter. Wir können darüber sinnieren, bis wir schwarz werden; im Artikel hat zu stehen, wie das Ganze da draußen gesehen wird. Und auch Nintendos Sicht der Dinge ist da wenig weiterführend, allein schon aus Neutralitätsgründen. Bis jetzt geht aus dem Artikel noch nicht mal hervor, ob das (Nutzungsrecht) überhaupt ein Thema ist. Das meinte ich auch ganz zu Anfang mit der Fragwürdigkeit des Absatzes.--the artist formerly known as 141.84.69.20 01:59, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Wii Shop geschlossen

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Am 31.01.2019 wurde der Wii Shop endgültig geschlossen. Ich denke das sollte im Artikel erwähnt werden, oder? --84.152.8.203 16:02, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Lemma: Virtual Console (VC) heißen auch Virtuelle Terminals (Konsolen) unter Unix/Linux

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Siehe auch Virtual Terminal bzw. Diskussion:Virtual Terminal #Virtueller Terminal. Man müsste wohl diesen Artikel umbenennen, um das aufzulösen. Also:

Vorschläge? ‣Andreas 09:21, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten