Diskussion:Volksabstimmung (Schweiz)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Scharfsinn in Abschnitt Gesetzliche Regelung

Artikelverschiebung und Überarbeitung

Bearbeiten

Ich habe diesen Artikel von Volksabstimmungen (Schweiz) hierher verschoben. Wie in der Versionsgeschichte zu sehen, habe ich danach Teile aus Volksentscheid hierher kopiert und überarbeitet. Dummerweise hatte ich den betreffenden Abschnitt per Copy/Paste hierhergebracht und wurde von einem anderen Nutzer auf die damit verbundene Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Also habe ich den Bearbeitungsschritt wieder ruckgängig gemacht. Ich werde nächste Woche einen Importantrag für den betreffenden Abschnitt stellen. Sobald dieser hier angekommen ist, werde ich meine Ärtikelüberarbeitung (diesmal ohne Urheberrechtsverletzung) nochmal einstellen. Ich bitte auf Überarbeitungen bis dahin zu verzichten und entschuldige mich für das kleine Chaos. Lokiseinchef 19:02, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Import aus Volksentscheid

Bearbeiten

Habe den Abschnitt über die Schweiz aus Volksentscheid + Versionsgeschichte importiert. Die Versionsgeschichte ist in dieser Version des Artikels enthalten [1] Gruß Lokiseinchef 14:40, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Baustein Überarbeiten

Bearbeiten

Vieles ist sehr ungenau bis falsch formuliert, ein, zwei Sachen, habe ich schon mal angepasst.

  • Ständemehr wird ignoriert
War schon drin, ich habe es aber geringfügig geändert, weil: Es gibt Verfassungsänderungen, die keine Referenden sind (sondern Initiativen). Jetzt müsste das stimmen.--Xeno06 16:47, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten
<Tüpflischiiser>Nicht alle obligatorischen Referenden unterliegen dem Ständemehr (Art. 140, Abs. 2).</Tüpflischiiser> -- 85.3.199.202 16:57, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • Wahl und Abstimmung verwechselt (hier geht's ja nicht um Personenwahlen!)
  • man kann nur bei Gegenentwürfen "auswählen", wenn es - und das ist selten - direkte Gegenentwürfe sind.
  • "Zusammenschluss selbständiger Staaten"?!
  • Def. "Stimmberechtigung" ungenau
  • usw. --Custa 02:22, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Was auch noch fehlt:

Beleg?

Bearbeiten

In der Schweiz finden in absoluten Zahlen über 50 % aller weltweiten Volksabstimmungen statt. für diesen Satz wird kein Beleg aufgeführt. Woher stammt diese Zahl? (nicht signierter Beitrag von 178.38.101.231 (Diskussion) 10:49, 27. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Die Zahl kann man zum Beispiel hier entnehmen: http://www.servat.unibe.ch/jurisprudentia/lit/dirdem2009.pdf Universität Bern: Direkte Demokratie in der Schweiz - Länderbericht 2008/2009 Paebi (Diskussion) 20:20, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Richtig verstanden?

Bearbeiten

Ich habe mir mehrere Artikel zum gleichen Thema durchgelesen, direkte Demokratie, Volksabstimmung, Volksinitiative (m.E. der verständlichste Artikel). Daraus ergibt sich für mich der Eindruck, dass man, um in der Schweiz so etwas durchzuführen, 100000 Unterschriften zusammenkriegen muss. Aber wenn dann die eigentliche Abstimmung stattfindet, ist es egal, wieviele Bürger abstimmen (kein Quorum), es gilt die einfache Mehrheit der Stimmen (natürlich auch u.U. mit der Ständemehrheit). Ist das so richtig? Ich finde, das sollte ggf. klarer herausgearbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:1205:34CE:E4A0:FDE2:6B11:9D35:AEC4 (Diskussion | Beiträge) 16:52, 30. Jul 2014 (CEST))

Können Volksabstimmungen Parlamentsbeschlüsse kippen?

Bearbeiten

Meine Frage steht in der Überschrift. Parlamentarier sind aus Fleisch und Blut. Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach. Zu dem weiss die NSA alles über alle Politiker und kann diese beliebig kompromitieren oder erpressen. Wenn also die Kombination von äußerem Druck zu Parlamentsentscheidungen führt, die ohne diesen Druck nicht zustandegekommen wären, kann dann das schweizer Volk über einen Volksentscheid die Reissleine ziehen und den Beschluss kippen?Cuauti 18:46, 10. Feb. 2015 (CET)

Ja, in der Schweiz (bezw. auch auf Gemeinde- oder Kantonsebene) stehen Volksentscheide über Entscheidungen in Parlamenten. Im Prinzip können so Parlamentsentscheidungen "gekippt" werden. In der Realität ist es aber komplexer. Volksentscheide behandeln in der Regel grundsätzliche Fragen, auf Gemeinde- und Kantonsebene oft auch Ausgaben ab einer gewissen Grösse. Die Details eines Gesetzes sind nicht referendumsfähig, sondern nur die Vorlage als Ganzes. Geschäfte von geringere Tragweite oder verfassungsmässig vorgesehen Aufgaben (was ja auch durch ein Volksabstimmung sanktioniert wurde) sind meistens nicht referendumsfähig. mew 15:14, 14. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Gesetzliche Regelung

Bearbeiten

Habe ich da etwas überlesen oder wo finde ich die gesetzliche Regelung zur Volksabstimmung? --Scharfsinn (Diskussion) 13:02, 19. Aug. 2019 (CEST)Beantworten