Diskussion:Volksbank Dresden-Bautzen

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Horst Gräbner in Abschnitt Negative Publicity

Negative Publicity

Bearbeiten

Ich verstehe nicht, wieso dieser Abschnitt quasi unbearbeitet zwei mal wiederhergestellt wird. Abgesehen von der nicht neutralen äußeren Form, ist die Nachweispflicht noch nicht erbracht. Facebook-Gruppen sind wohl kaum eine geeignete Quelle. Siehe hierzu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Belege#Umgang_mit_parteiischen_Informationsquellen. Abschnitt bitte ordentlich belegen, und entsprechende Neutralität verpassen.

PS: Der Vermerk auf meiner Diskussionsseite, dass Quellen zu Hauf im Internet zu finden seien erfüllt nicht die Nachweispflicht bei einer Beitragsänderung.--PhiCo (Diskussion) 15:31, 20. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das gehört in den Artikel des Aboabzokers, aber nicht hierher. Soeben entfernt. --diba (Diskussion) 17:41, 24. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Die Bank kann nicht für das Geschäftsgebaren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Es steht ihr nicht zu, ein Urteil über Kunden zu fällen, solange diesen nicht durch ein ordentliches Gericht das Handwerk gelegt wurde. Daher gehört der Abschnitt nicht in diesen Artikel. --Horst Gräbner (Diskussion) 11:48, 25. Dez. 2012 (CET)Beantworten