Diskussion:Volksdeputiertenkongress

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von C0ff3m4kr in Abschnitt Einleitungssatz

Verfassung 1977

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Es gibt keine sowjetische Verfassung von 1978. Die Verfassung stammt von Oktober 1977, da wurde sie förmlich beschlossen. Leider weiß ich nicht exakt, wann sie in Kraft getreten ist, ob sofort nach Beschlussfassung oder evtl. erst später, aber das ist auch irrelevant. Gesetze etc. werden immer nach dem Datum der Beschlussfassung oder Verkündung zitiert, hier also 1977. Es gibt eine russische Verfassung von 1978 (RSFSR), vielleicht hat da jemand etwas verwechselt.



  • (Aktuell) (Vorherige) 16:56, 25. Jul 2006 Gf1961 (Diskussion | Beiträge) (+Redundanz)
  • (Aktuell) (Vorherige) 22:21, 4. Mär 2006 Cethegus (Diskussion | Beiträge) K (ja, ru)
  • (Aktuell) (Vorherige) 22:15, 4. Mär 2006 Cethegus (Diskussion | Beiträge)
  • (Aktuell) (Vorherige) 22:11, 4. Mär 2006 Cethegus (Diskussion | Beiträge) K (- Kongress der Volksbeauftragten wurde nach Kongress der Volksdeputierten verschoben: üblicheres Lemma)
  • (Aktuell) (Vorherige) 22:06, 4. Mär 2006 Cethegus (Diskussion | Beiträge)

Einleitungssatz

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"Volksdeputiertenkongress (auch: Kongress der Volksdeputierten) bezeichnet verschiedene Gesetzgebungsorgane in der ehemaligen Sowjetunion."

Mit dem neu hinzugefügten Einleitungssatz bin ich so noch nicht ganz zufrieden, weil kurz gesagt: Angenommen der Name der gesetzgebenden Organe wäre in mehreren Ländern der EU Bundestag. Wäre deshalb der Einleitungssatz in den Wikipedia-Artikel Bundestag in etwa so zu erwarten: "Bundestag bezeichnet verschiedene Gesetzgebungsorgane in der EU."?
Nein, eher nicht. Weil mit "Gesetzgebungsorganen in der EU", verbindet man normalerweise, ... (ich weiß nicht mal welche es wirklich sind)... EU-Parlament, EU-Kommission, EU-Rat, eines, oder alle drei von denen (?).

(Ob es jetzt gut war, die EU als Beispiel zu nehmen...? Das habe ich gemacht, weil sich die UDSSR damals in Auflösung in ihre Einzelteile befand, und weil die Gesetzgebungsorgane in anderen Teilrepubliken vermutlich anders hießen. Oder hätte ich besser Deutschland mit seinen Landtagen und dem Deutschen Bundestag als Beispiel genommen? Weiß ich nicht. Aber auch da schreibt man normalerweise nicht "Als Landtage bezeichnet man verschiedene gesetzgebende Organe in Deutschland." ... Eher: Die gesetzgebenden Organe / Parlamente der Bundesländer in Deutschland bezeichnet man als Landtage... Und rein theoretisch hätten noch dazu irgendwelche Gesetzgebenden Organe in der DDR oder gar SBZ irgendwann vielleicht auch mal "Landtage" heißen können... In Preußen auch. Oder in Österreich soll es so etwas früher mal so etwas gegeben haben...)
--Impulsiv. (Diskussion) 11:08, 22. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ist es besser? --C0ff3m4kr (Diskussion) 20:01, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten