Diskussion:Volljährigkeit/Archiv/1
Doppelt?
Unterschied Erwachsenenalter? --Trexer 23:21, 28. Feb 2006 (CET)
- "Volljährigkeit" ist ein juristischer Begriff, "Erwachsenenalter" ein psychologischer. --Aph 10:06, 20. Mai 2006 (CEST)
Volljährigkeit in der DDR
Bedauerlicher Weise gibt der Artikel keine Auskunft über das Volljährigkeitsalter in der DDR. Meines Wissens wurde in der DDR das Alter für die Volljährigkeit bereits in den Fünzigern auf 18 Jahre herabgesetzt. Wenn man http://www.luise-berlin.de/bms/bmstxt00/0001novb.htm Glauben schenken darf: am 15.05.1950.
Im Moment habe ich keine zuverlässigen Quellen zur Hand. Deshalb bitte ich einen Sachkundigen, diesen Punkt zu prüfen und nachzutragen.
Gebhard --212.46.127.214 09:01, 25. Apr 2006 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
USA
Stimmt die Angabe zur USA im Artikel? Ich glaubte, 'mal gelesen zu haben, dass das Alter je nach Bundesstaat unterschiedlich ist... --Aph 10:09, 20. Mai 2006 (CEST)
- Die Angaben scheinen immer noch nicht zu stimmen. Zur Volljährigkeit gehört auch der uneingeschränkte Zugang zu Alkohol. Hier liegt die Grenze, soweit ich weiß, in den gesamten USA bei 21.--149.225.52.119 22:32, 2. Okt 2008 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Schweiz
Wird man in der Schweiz nicht seit 1992 mit 18 volljährig? Ich meine, dass Jahrgang 72 die letzten waren, die mit 20 volljährig wurden. 9.6.06 --193.246.86.39 06:55, 9. Jun 2006 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Islam/Iran
Laut Artikel Iran gelten im Islam Jungen ab 15 Jahren und Mädchen ab 9 Jahren als volljährig und auch als strafmündig. Wer sich damit auskennt, könnte ja mal den Artikel Volljährigkeit entsprechend aktualisieren.--194.127.5.247 10:51, 19. Sep 2006 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
- Ja hier liegt ein Fehler vor, evtl. Erwartungshaltung aus internationalen Abkommen/Forderungen. Tatsächlich sind in der islamischen Republik Iran nach islamischen Recht Sharia Mädchen mit neun und Jungen mit 15 volljährig und voll strafmündig (z.B. Todesstrafe).Beleg u.a. -Haram 22:47, 16. Jan. 2008 (CET)
Österreich
Könnte jemand die Angaben zu Österreich betreffs Geschäftsfähigkeit ergänzen?--80.131.229.15 16:12, 13. Feb 2007 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
- In Österreich ist seit neuerem Wahlrecht ab 16. (nicht signierter Beitrag von 188.20.118.178 (Diskussion) 10:13, 23. Mai 2010 (CEST))
Definition
Irgendwie fehlt mir eine Definition des Begriffs "Volljährigkeit". Wie es ausschaut, bedeutet die Erreichung der "Volljährigkeit", daß man grundsätzlich in alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen / Staatsbürgers eingesetzt wird. Ausnahmen von diesen Rechten und Pflichten sind einzelgesetzlich geregelt. Diese Ausnahmen können in einzelnen Staaten und Epochen soweit gehen, daß die Erreichung der Volljährigkeit bloße Deklaration ist (also wie "Konfirmation" oder "Jugendweihe"). --Peter --194.76.232.208 09:53, 23. Feb 2007 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Algerien
Volljährigkeit mit 19 Jahren. (Quelle: Beschlüsse des Vormundschaftsgerichts München über Ende der Vormundschaft für algerische Mündel wegen Eintritts der Volljährigkeit mit 19. Das Vormundschaftsgericht beruft sich auf das Notarhandbuch)--82.135.8.46 09:54, 10. Jan 2008 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Nachweise für Angaben anderer Länder
Hallo Mitstreiter. Wir brauchen Einzelnachweise für die Situation in anderen Ländern. Die bisherigen Zahlen stimmen wohl teilweise und teils stellen sie einen Sollzustand aus der Kinderrechtskonvention dar. Die Tabelle muss komplett oder bei den Einzelwerten belegt werden.Haram 23:34, 16. Jan. 2008 (CET)
Usbekistan
Sicher, dass man dort schon im Alter von --> 14 Jahren <--- vollhährig ist. Zumal ich im Internet nichts darüber gefunden habe.--87.168.12.137 18:04, 26. Apr 2008 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Bei Heirat weniger
Umgekehrt fände ich es gut, wenn hier irgendwo erwähnt würde, dass Ehefrauen bis Mitte der 1970er bei Heirat wieder auf beschränkt geschäftsfähig zurückgestuft wurden. -- grap 15:20, 14. Dez. 2009 (CET)
Es gibt einen Staat, wo man mit 25 oder 26 Volljährig sein soll?
Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass es irgendwo einen Staat gibt, wo die Volljährigkeit erst recht spät kommt, angeblich mit 25 oder 26? Würde gerne wissen, wo das ist. Ich meine, ich hätte es irgendwann in einer älteren Ausgabe des Guiness Buch gelesen, aber habe diese Ausgabe nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 78.53.32.123 (Diskussion 23:50, 14. Jun. 2010 (CEST))
- Laut der von mir verwendeten aber unvollständigen Liste gibt es keinen Staat das eine Volljährigkeit mit 25 oder 26 postuliert. --DerHandelsreisende (Diskussion) 08:13, 18. Mär. 2015 (CET)
- Ist ein bisschen kniffliger. Die Volljährigkeit macht die Scharia an der Geschlechtsreife fest: Mädchen 9–12, Jungs 14–16. Normalerweise hängt das vom tatsächlichen Eintritt der Geschlechtsreife ab, nicht vom Alter (es gibt natürlich unterschiedliche Auffassungen, je nach Rechtsschule). Daneben gibt es dann eine säkulare Volljährigkeit, die meist bei 18 Jahren liegt. Hinterher kommt mit 25 in der Scharia (wie im alten Rom) die vollständige Geschäftsfähigkeit, d.h. man kann dann z.B. auch über ererbtes Vermögen frei verfügen. Das aufgeschnappte hat also eine wahren Kern, über die praktische Umsetzung kann ich wenig sagen. 26 Jahre: Das ist unterschiedliche Zählweise. Wir zählen vollendete Lebensjahre, andere Länder laufende. --Baba66 (Diskussion) 20:26, 21. Mär. 2015 (CET)
- Bis 1876 in größeren Teilen Deutschlands. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 19:10, 9. Mai 2015 (CEST)
- Ist ein bisschen kniffliger. Die Volljährigkeit macht die Scharia an der Geschlechtsreife fest: Mädchen 9–12, Jungs 14–16. Normalerweise hängt das vom tatsächlichen Eintritt der Geschlechtsreife ab, nicht vom Alter (es gibt natürlich unterschiedliche Auffassungen, je nach Rechtsschule). Daneben gibt es dann eine säkulare Volljährigkeit, die meist bei 18 Jahren liegt. Hinterher kommt mit 25 in der Scharia (wie im alten Rom) die vollständige Geschäftsfähigkeit, d.h. man kann dann z.B. auch über ererbtes Vermögen frei verfügen. Das aufgeschnappte hat also eine wahren Kern, über die praktische Umsetzung kann ich wenig sagen. 26 Jahre: Das ist unterschiedliche Zählweise. Wir zählen vollendete Lebensjahre, andere Länder laufende. --Baba66 (Diskussion) 20:26, 21. Mär. 2015 (CET)
Sierra Leone
Meinen Informationen zufolge wurde in Sierra Leone mit dem Child Rights Act von 2007 die Volljährigkeitsgrenze auf 18 Jahre herabgesetzt. Kann das jemand bestätigen/widerlegen? -- Holger Engelke 14:41, 14. Okt. 2010 (CEST)
@Holger Engelke: Laut Anhang I von Anhang Schotten/Schmellenkamp, Das Internationale Privatrecht in der notariellen Praxis 2. Auflage 2007 steht es weiterhin auf 21 Jahre. Wahrscheinlich kann man nur durch Blick in den Bergmann erfahren ab wann man in Sierra Leone volljährig ist. --DerHandelsreisende (Diskussion) 08:06, 18. Mär. 2015 (CET)
Gesetztesanderung 1975: Herabsetzung der Altersgrenze
Ich habe den Abschnitt "Deutschland" Abs. 5 geändert, da ich die Herabsetzung des Alters von 21 auf 18 Jahre für sehr relevant halte.--Dr.heintz 08:31, 13. Nov. 2010 (CET)
Historie
Es wäre auch interessant zu erfahren wie das Thema Volljährigkeit in vergangenen Epochen geregelt wurde. (nicht signierter Beitrag von 87.171.71.138 (Diskussion) 15:35, 24. Apr. 2011 (CEST))
- Sehe ich auch so. Mein Beitrag dazu: das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (quasi Vorläufer des BGB) legte fest: »Die Minderjährigkeit aber dauert, ohne Unterschied des Orts der Herkunft und des Standes, bis das vier und zwanzigste Jahr zurückgelegt ist.« (Teil I, Tit. 1, § 26). --MamaJohnny (Diskussion) 18:28, 4. Feb. 2013 (CET)
QS-Recht
Da Hinweise auf fehlende Belege schon viele Jahre alt sind (vgl. Abschnitte USA von 2006 und Nachweise für Angaben anderer Länder von 2008), habe ich den QS-Baustein Recht (und nicht „fehlende Belege“) eingetragen, da ich dort am ehesten die Fachkompetenz vermute.
Auf jeden Fall muss bei den USA, für die ein eigener Abschnitt vorhanden ist, die Situation deutlicher dargestellt (vgl. Tabelleneintrag „18 bei der Anwendung von Bundesgesetzen, unterschiedlich bei der Anwendung der Gesetze der Bundesstaaten“) und belegt werden.
Ziel ist natürlich, mindestens bei allen Ländern, bei denen nicht „18“ als Volljährigkeitsalter in der Tabelle steht, einen Beleg anzugeben. Falls das durch das oben im Abschnitt „Algerien“ erwähnte Notarhandbuch geschehen kann, könnte ja jemand, der dazu Zugag hat, dies (eventuell mit einem Sammelnachweis oder Extraspalte) kontrollieren und eintragen und gleichzeitig unter „Quellen“ eine entsprechende Ergänzung vornehmen.
Interesseshalber würde ich auch gerne einen Satz dazu sehen, wie die Situation in Ländern wie Monaco zu verstehen ist, falls es wirklich noch einen aktuellen Eintrag größer als 18 geben kann.--Mini-floh (Diskussion) 16:12, 9. Apr. 2013 (CEST)
Weltkarte
Auf der Weltkarte sollte Schottland rot sein, da in Schottland ja ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Volljährigkeit gilt. Schottland ist zwar kein unabhängiger Staat, hat aber eben sehr viele Autonomierechte. --62.178.84.62 15:23, 14. Jun. 2014 (CEST)
Die Weltkarte ist immer noch falsch. --62.178.84.62 09:26, 11. Jul. 2014 (CEST)
Argentinien hat falsche Farbe auf der Karte
In Argentinien tritt die Volljährigkeit mit 18 Jahren ein. Auf der Karte ist Argentinien aber blau anstatt orange gekennzeichnet. (nicht signierter Beitrag von 79.243.199.24 (Diskussion) 16:17, 12. Jan. 2015 (CET))
"bei Heirat früher" -
dieser Hinweis bei manchen Ländern galt doch früher auch in Deutschland!? (Frauen konnten mit Genehmigung der Eltern mit 16 heiraten und wurden dadurch volljährig.) Ist das jetzt abgeschafft? Wschroedter 02:38, 2. Nov. 2008 (CET)
- Das "Mit-Genehmigung-Heiraten" geht bis heute (siehe §1303 BGB), aber volljährig wird man dadurch nicht mehr, bevor man 18 ist. --ObersterGenosse (Diskussion) 11:30, 1. Jan. 2016 (CET)
Volljährigkeit in Monaco
Wieso steht hier, man sei erst mit 21 Jahren in Monaco volljährig? Das ist definitiv nicht der Fall, seit vielen Jahren. Siehe: http://monacohebdo.free.fr/lire.php?id=511 (nicht signierter Beitrag von 93.208.127.166 (Diskussion) 23:28, 14. Okt. 2016 (CEST))
- Jetzt besser? --Baba66 (Diskussion) 11:10, 15. Okt. 2016 (CEST)
juristisch erwachsen?
In der Einleitung steht Einleitung steht "Die Volljährigkeit bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt.". Das ist nicht richtig, die Juristen unterscheiden "heranwachsend" und "erwachsen" und in Deutschland, als Beispiel, wird man bereits mit 18 Jahren volljährig, also genau dann, wenn man vom "Jugendlichen" zum "Heranwachsenden" wird und nicht erst, wenn man vom "Heranwachsenden" zum "Erwachsenen" wird, was mit 21 Jahren der Fall ist. All dies sind juristische Begriffe, bzw. werden hier in diesem Sinne gebraucht. Wie man den Satz aber einfach, verständlich und elegant abändern könnte, kann ich auch nicht wirklich sagen. So wie jetzt sollte er aber nicht stehenbleiben. Gruß! GS63 (Diskussion) 20:36, 20. Aug. 2015 (CEST)
Wahlalter
Was hat in dem Artikel das Wahlalter verloren? Mir ist kein einziges Land bekannt, das das an die Volljährigkeit knüpft (oder umgekehrt); die Forderung, dass es so sein sollte ist eine eher unbedeutende Minderheitsmeinung (insofern die Darstellung POV). Auch faktisch war beides eher selten identisch (selbst wenn man Details ignoriert). Relativ synchron war es noch in der Schweiz auf Bundesebene, aber die meiste Zeit nur für Männer. Im Gegensatz zum Wahlrecht hängt die Volljährigkeit auch nur ausnahmsweise mit der Staatsangehörigkeit zusammen. --178.10.197.104 01:30, 18. Sep. 2017 (CEST)
- Ich glaube das ist nicht ganz richtig. Ein formaler Zusammenhang zwischen Volljährigkeit und Wahlalter besteht sicherlich nicht, ein faktischer aber sehr wohl und die Länder, in denen beides faktisch voneinander abweicht, dürfte eine eher kleine Minderheit darstellen. Volljährigkeit ist ja schliesslich auch kein rein technisches Merkmal, das man "auf jeden Fall irgendwofür benötigt", sondern sie hat auch eine faktische, auch normative Bedeutung. Insofern ist Volljährigkeit auch so etwas wie das natürliche Merkmal für Wahlalter, Führerscheinalter etc., von dem man erst mal abweichen muss, sofern man das für sinnvoll hält und argumentiert. Auch Änderungen der Volljährigkeit haben i. d. R. eine entsprechende Änderung des Wahlalters zur Folge. Gruß! GS63 (Diskussion) 08:14, 18. Sep. 2017 (CEST)
- Tatsächlich sind die Änderungen des Wahlalters denen der Volljährigkeit verbreitet um einige Jahre bis Jahrzehnte vorausgegangen, soweit sie derzeit identisch sind, so in Deutschland, der Schweiz und überwiegend Österreich (wo das Wahlalter noch kurzzeitig 18½ war, wie die Volljährigkeit von 19 auf 18 gesenkt worden ist (und 19½ bei der Senkung von 21 auf 19)). Über etliche Jahrzehnte ist der Trend halt allgemein nach unten gegangen; so hat z.B. Argentinien kurz nach Senkung der Volljährigkeit von 21 auf 18 das Wahlalter von 18 auf 16 gesenkt. Derzeit hält der Trend beim Wahlalter an, während es bei der Volljährigkeit eher einen Druck auf Vereinheitlichung auf 18 von beiden Seiten her gibt. Der Artikel erweckt da auch einen etwas falschen Eindruck, weil die Daten teils schlicht falsch sind bzw. ein abweichendes Wahlalter nur selektiv gelistet wird. Die Frage nach einem Wahlalter stellt sich sowieso nur für Demokratien.
- Eine "normative Bedeutung" hat die Volljährigkeit, soweit auf sie verwiesen wird. Das ist zumindest in Deutschland nicht allzu häufig (anderswo ist das Konzept teils auch von vornherein beschränkter); zumeist da, wo volle Geschäftsfähigkeit als notwendig und hinreichend erachtet wird (obwohl die Volljährigkeit das nicht garantiert). Ansonsten sind die Altersstufen durchaus differenziert. Da gibts nichts "Natürliches", auch wenn das natürlich das Totschlagargument derer ist, die das gern beseitigen wollen (egal, obs um Sex, Drogen oder Wahlrecht geht). --188.105.219.60 04:26, 21. Sep. 2017 (CEST)
- Die Natürlichkeit der Volljährigkeit für verschiedene Rechtstatus bezieht selbstverständlich auf ihre staatsrechtliche Natur. Man kann Abweichungen davon definieren, muss es dann aber auch tun. Mit jeder Einzelabweichung wird natürlich aber das Institut der Volljährigkeit entwertet und wenn alle Altersberechtigungen einzeln definiert wäre, so würde für die Volljährigkeit eine bedeutungslose (Rechts-)Hülle übrigbleiben. Das gilt insbesondere für die staatsbürgerliche Kernqualifikation, dem Wahlrecht (ganz gleich ob für Männer oder für (alle) Menschen gültig, das wäre eine andere Frage). Man muss sich natürlich im Klaren darüber sein, dass Politiker eine früher einsetzende Wahlberechtigung stets aus rein populistischen Gründen und immer nur dann befürworten, wenn sie sich daraus auch einen Wahlvorteil für die eigene Gruppe erwarten. Glauben wir doch nicht, dass irgendjemand von ihnen eine Herabsetzung des Mindestwahlalters fordern würde, wenn man wüsste, dass / wenn Jüngere überproportional zum Wähler rechter Parteien neigten. In diesem Falle würde dem Volke ganz genau und von allen Seiten mit viel Pathos erklärt werden, weshalb die Volljährigkeit stets die Voraussetzung zum Wahlrecht sein müsse. Gruß! GS63 (Diskussion) 10:21, 21. Sep. 2017 (CEST)
Philippinen
Seit dem Republic Act No. 6809 vom 13.Dezember 1989 wurden die entsprechenden Art. des Family Code of the Philippines ergänzt und die Volljährigkeit auf 18 Jahre heruntergesetzt. Bitte den Artikel ausbessern.--84.150.144.81 02:39, 12. Aug 2007 Vorstehende Signatur wurde nachgetragen von BECK's 22:16, 4. Jan. 2012 (CET)
Wiso stand da eine andere Angabe ohne Quellenangabe? Der RA 6809 ist weiterhin gültig. Ich finde nichts neueres. --Stefan999 (Diskussion) 06:33, 29. Dez. 2017 (CET)
Volljährigkeit in Amerikanisch-Samoa
Hallo zusammen,
im Artikel "Amerikanisch-Samoa" wird das Alter für die Volljährigkeit mit 14 Jahren angegeben. Hier steht 16 Jahre. Weiß da jemand was Genaueres?
--Mika2001 23:05, 24. Jun. 2016 (CEST)
- Das wurde 2015 von einer Ip onhe Quelle von 14 auf 16 hochgesetzt.--Resqusto (Diskussion) 16:47, 9. Dez. 2017 (CET)
- Nach einer klinen Recherche hat sich ergeben, dass ganz offenbar beide Zahlen Falsch sind. Es scheint ganz normal 18 zu sein.--Resqusto (Diskussion) 17:59, 10. Dez. 2017 (CET)
Geschichte
Ein Abschnitt zur Geschichte täte dem Artikel gut. Bei der Familienforschung habe ich Dokumente gesehen, nach denen man – zumindest in der Mark Brandenburg (ab 1700 Königreich Preußen) und auch in Mecklenburg – offenbar erst mit 24 Jahren majorenn wurde, jedenfalls erst dann einen Grundbesitz übernehmen konnte. --UvM (Diskussion) 14:47, 20. Nov. 2016 (CET)
Vereinigte Staaten
In der Tabelle mit den Volljährigkeitsaltern der verschiedenen Länder heißt es bei den Vereinigten Staaten: "18 bei der Anwendung der Bundesvorschriften, Andernfalls, wenn die Anwendung des Bundesrechts: 18, 19, 21" Das ergibt so keinen Sinn, hier fehlt offensichtlich ein Wort. Vielleicht kann ja jemand ermitteln, wie der Satz eigentlich lauten soll. --Cyberhopser (Diskussion) 17:17, 7. Feb. 2018 (CET)
- Durch Vergleich mir dem Abschnitt Vereinigte Staaten scheint mir der Sachverhalt offensichtlich; habe entsprechend korrigiert. --Joerg 130 (Diskussion) 21:08, 7. Feb. 2018 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: LG, Dwain 13:05, 13. Feb. 2022 (CET)