Es wäre interessant zu erfahren, was VOLLRAUSCH im medizinischen Sinne bedeutet, oder von der Promillemenge her. Kann jemand etwas dazu schreiben. Vielen Dank im Vorraus. Gruß, Robert
Entscheidend ist nicht der Promillewert, sondern die klinisch feststellbaren Zeichen: neurologische Ausfallserscheinungen (Torkeln, Lallen ist grenzwertig, bedeutsamer ist die Schmerzunempfindlichkeit). Der Mensch im Vollrausch merkt in der Regel nicht, dass er sich bei einem seiner zahlreichen Stürze verletzt hat. Wenn es in ein narkotisches Stadium (Tiefschlaf) übergeht, ist die Grenze zur Intoxikation überschritten.
Im Vollrausch können gewisse Funktionen noch erhalten bleiben, z.B. die Sprache muss nicht unverständlich lallend sein. Immer ist aber das formale Denken stark gestört, es wird ein für nüchterne Menschen schwer zu ertragender Unsinn geredet, speziell in Gesprächsrunden mit mehreren Betrunkenen.
Bei einem "Normaltrinker" kann ein Vollrausch schon bei 1 + x Promille erreicht werden, ein trainierter Alkoholiker kann mit dem doppelten Wert noch vollkommen nüchtern wirken.
Das oben Gesagte gilt nur für reinen Alkoholkonsum. -- Slartibartfass 21:09, 27. Dez 2005 (CET)
Ist der Vollrausch an sich wirklich eine Straftat? Was bringt das, wenn nach Absatz zwei "Die Strafe ... nicht schwerer sein [darf] als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist"? - Benito 18:08, 7. Jul 2006 (CEST)
- Nein, an sich nicht. Es ist eine Straftat, wenn man sich z.B. vorsätzliche besäuft und dann jemanden umbringt, man sich also nur betrunken hat, um später als "Unzurechnungsfähig" eingestuft zu werden.
Hallo,
Was genau ist denn der Unterschied zwischen Strafantrag und Strafverlangen? Zum Thema Strafverlangen finde ich hauptsächlich diese Vorschrift im Web...
- Ich denke, es handelt sich um besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Bin aber Laie. --Constructor 00:08, 17. Okt. 2008 (CEST)