Diskussion:Von Finnland bis zum Schwarzen Meer

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Wolfram Stn in Abschnitt § 86a StGB

§ 86a StGB

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Die Annahme, das Lied falle unter § 86a StGB, ist eher fernliegend, denn es handelt sich - anders als z.B. das H.-Wessel-Lied und "Unsere Fahne flattert uns voran" - jedenfalls nicht um ein "Kennzeichen" einer ns. Organisation. Andere Normen mögen einschlägig sein. --CatoCensorius 21:11, 3. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

"Führer befiehl, wir folgen dir" reicht für § 86a StGB schon mal aus, wie alle Formen der Treueversicherung zu Adolf Hitler. Das fällt unter (2) Satz 1: "Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich [d.h. nicht ausschließlich] ... Parolen und Grußformen" (den Rest der Kennzeichen lasse ich mal weg.) Das Lied ist auch unanfechtbar ein Inhalt, "der gegen .. den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist" (§ 86 (3) StGB.
Folgerichtig ist das Lied auch in Lieder der Nationalsozialisten#Nationalsozialistische Soldatenlieder aufgeführt. --Wolfram Stn (Diskussion) 15:35, 12. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Führer, befiehl! Wir folgen dir!

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Stammt den dieser bekannte Ausspruch ürsprünglich aus dem Lied, oder wurde er nur übernommen?--Antemister 18:46, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten