Diskussion:Waffensachkundeprüfung (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 165.225.73.33 in Abschnitt Waffensachkundeprüfung (Deutschland)

Waffensachkundeprüfung (Deutschland)

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Das Lemma wurde, wie auch bei anderen Rechtsthemen üblich, mit der Bemerkung "(Deutschland)" versehen. Der Artikel stellt einen Teil der Waffenrechtlichen Situation in Deutschland dar, Inalte lassen sich wegen staatsspezifischer Gesetzeslage nicht auf rechtliche Situationen anderer Länder übertragen. -- Shotgun 19:44, 13. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Was ist das für ein Einleitungssatz... und wie kommt man darauf??

Nach den Bestimmungen des § 7, WaffenG, können die waffentechnischen und Waffenrechtlichen Kenntnisse, die Prüfung und Prüfungsverfahren, ebenso wie die anderweitigen zulässigen Nachweise der Sachkunde, von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Wenn das die Vorstellung von der Sachkunde somit dem Gesetz ist,...wundert es nicht,.. das es so viele überhaupt nicht schaffen,.. denn so etwas wird ja nicht für jedes Bundesland neu aufgesetzt,.. deshalb ist es ein Bundesgesetz.. oder die Waffen werden anders hergestellt.

Zudem ist das ganze an der Beschreibung recht kurz gehalten,... da so welche Leute, nun nicht nur wie wild "rumballern" sollen,...sondern Diese müssen Verständlicherweise auch,.. die Juristischen Bereich wie die Notwehr; - Notstandsgesetze und ach die UVV etc. gehören, welche mit "durch genommen" werden,.. was allerdings auch im Nachweise anhängend ist.--165.225.73.33 06:51, 23. Nov. 2019 (CET)Gruß BanjoBeantworten