Diskussion:Walter Bäz-Dölle

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Logograph in Abschnitt Logik

Logik

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Schon die Gesetze der Logik belegen, dass im Artikel einiges nicht stimmt

in Ausbildung vom 13. bis 15. Lebensjahr, ab 15. Lebensjahr im elterlichen Betrieb - War Kinderarbeit in der DDR nicht verboten?

 
Lehrling und Meister in einer DDR-Möbelfabrik 1954
Das war früher so. Schulpflicht bis 14/15 Jahre, dann in die Arbeit. Die Lehre kann er ja auch schon während der Schule gemacht haben (früher Fall von Dualer Ausbildung). --Logo 00:38, 30. Nov. 2017 (CET)Beantworten