Diskussion:Walter Bäz-Dölle
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Logograph in Abschnitt Logik
Logik
BearbeitenSchon die Gesetze der Logik belegen, dass im Artikel einiges nicht stimmt
in Ausbildung vom 13. bis 15. Lebensjahr, ab 15. Lebensjahr im elterlichen Betrieb - War Kinderarbeit in der DDR nicht verboten?
- Das war früher so. Schulpflicht bis 14/15 Jahre, dann in die Arbeit. Die Lehre kann er ja auch schon während der Schule gemacht haben (früher Fall von Dualer Ausbildung). --Logo 00:38, 30. Nov. 2017 (CET)