Diskussion:Walter Lerche (Jurist)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Karl 3 in Abschnitt Entfernung aus dem Justizdienst

Tätigkeit am Braunschweiger Sondergericht

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Laut BSBioLex war er von 1942 bis 1945 Richter am Sondergericht. Im Artikel steht als Beginn 1939: Quelle? ´--Nerenz 19:53, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Entfernung aus dem Justizdienst

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Laienhafte Frage: Wie hat sich die Entfernung aus dem Justizdienst auf die bisher entstandenen Pensionsansprüche ausgewirkt?--Karl 3 (Diskussion) 09:19, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich gar nicht. Wenn Du in Deutschland einen Anspruch hast, dann hast Du den. Um Dir Deine Pensionsansprüche abzuerkennen reicht „Nazi-Verbrecher“ nicht aus - denn Du hast ja nur „deine Pflicht erfüllt!“ Siehe auch die weitere Karriere des Herrn. Oder meinst Du vielleicht, die „Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands“ hätte iheren 2. Vizepräsidenten hängenlassen? -- Centenier (Diskussion) 09:47, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Dass Du "wahrscheinlich" Recht hast, nehme ich an. Auch Freisler und Schlegelberger haben schließlich ihre Ansprüche behalten! Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, im Zusammenhang mit Disziplinarmaßnahmen das Ruhegehalt abzuerkennen. Vermutlich war das bei Lerche nicht der Fall. Aber vielleicht gibt es hier jemanden, der dazu im konkreten Fall eine verbindliche Aussage treffen kann.--Karl 3 (Diskussion) 15:43, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten