Ich halte diesen Artikel für sehr relevant, nicht zuletzt, weil der betroffene Personenkreis nicht unbedingt zu den Cracks der EDV zählt. Wenn die sich informieren möchten, um ihrem Chef das Interesse zu bekunden, könnte gerade Wikipdia der erste Anlaufpunkt sein.
Der meines Erachtens unglücklich gewählte Begriff WeGebAU asoziiert bei den meisten ohnehin eine Maßnahme, die den Bau von Straßen und Wegen betrifft.
Die Sachbearbeitung in den Arbeitsagenturen hat sich zuungunsten des betroffenen Personenkreises verändert - zuerst mal die Qualifizierten vermitteln, ist gut für die Statistik wegen geringer Verweilzeiten - die 1B-Kunden bleiben hierbei immer häufiger auf der Strecke.
In Anbetracht der Millionen von Einträgen sollte dieser im Zweifelsfall lieber mitgeführt werden. Ich halte ihn für deutlich relevanter als beispielsweise der Artikel über Moosgummi.
Archie
- Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Hierfür sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27584/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html (nicht signierter Beitrag von 194.113.244.5 (Diskussion | Beiträge) 15:41, 23. Apr. 2009 (CEST))