Diskussion:Weg

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 46.142.196.78 in Abschnitt Weg - Verkehrsweg - Straße

Zu Private Wege

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In rechtlichen belangen Quellen aus der Kaiserzeit zu zitieren, speziell wenn diese den heutigen Verhältnissen diametral entgegenstehen, halte ich für falsch. Ich habe die nachgenannte Quelle und den belegten Sachverhaltalt noch im Artikel belassen, fände es jedoch korrekter diese zu löschen. Roesler, Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts, 1872, S. 452

Weg - Verkehrsweg - Straße

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A Mir erscheint die Definition zweifelhaft. Bei Duden findet sich folgende vierfache Definition, ich zitiere: " 1. etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient 2a Richtung, die einzuschlagen ist, um an ein bestimmtes Ziel zu kommen 2b Strecke, die zurückzulegen ist, um an ein bestimmtes Ziel zu kommen 3a Gang, Fahrt mit einem bestimmten Ziel 3b (umgangssprachlich) Gang irgendwohin, um etwas zu besorgen, zu erledigen 4 Art und Weise, in der jemand vorgeht, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen; Möglichkeit, Methode zur Lösung von etwas"

B Ich vermute, dass es nicht korrekt ist, dass jeder Weg ein Verkehrsweg ist. Es gibt auch Wege, die nicht der zielgerichteten Fortbewegung oder des Transports dienen, sondern dem Sport bzw. dem Genuss (Flanieren, Spazieren). --87.171.74.49 12:20, 11. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich stelle zudem infrage, ob ein Weg immer die Verbindung zweier geographischer Orte ist. Konkreter gesagt: Ich stelle infrage, ob eine Weg DAZU DIENEN muss, zwei Orte zu verbinden. Viele Wege dienen dazu, mehrere Stellen in der Landschaft zu verbinden oder alle anliegenden Grundstücke (z.B Felder beim Feldweg) zu erschließen. --46.142.196.78 18:25, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten